Die Schari’a, eingedeutscht Scharia (?im Sinne von ‚Weg zur Tränke‘, ‚deutlicher, gebahnter Weg‘; auch: ‚religiöses Gesetz‘, ‚Ritus) ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam. Die Pluralform Schara’i bezeichnet alle einzelnen darin enthaltenen Vorschriften. Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens müssen im Sinne des religiösen Gesetzes geregelt werden.