Rund 250 Kilogramm Müll erzeugt der Deutsche durchschnittlich pro Jahr. Als Abfälle definiert das Gesetz „... bewegliche Sachen, (...) deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung“ und meint damit u.a. Bauabfälle, Gewerbeabfälle, Bioabfälle, Sekundärabfälle, Marktabfälle, Hausmüll, Sperrmüll, Straßenkehricht oder auch Altreifen, Fahrzeugwracks, Farb- und Lackreste, Batterien, Öle, Fette und Abfälle aus Kraftwerken.