Wofür kann sich der Bürger entscheiden?
Wahl oder Nichtwahl – das ist hier die Frage! Die erste Entscheidung, die jeder Wahlberechtigte trifft, ist die über Beteiligung oder Nicht-Beteiligung an der jeweils anstehenden Wahl. Denn auch die Wahlenthaltung ist eine Form der Wahlentscheidung, insofern auf die eigene Einflussnahme verzichtet wird und damit die Entscheidung der sich an der Wahl Beteiligenden hingenommen werden muss. Der Anteil der Nichtwähler bei Bundestagswahlen war in den 1980er Jahren und zu Beginn der 1990er Jahre angestiegen (vgl. Kapitel 3).
Doch bei der Bundestagswahl 1994 beteiligte sich die Bürgerschaft in den westdeutschen Bundesländern und 1998 auch in den ostdeutschen Ländern wieder stärker an den Wahlen. 2002 sank jedoch die Wahlbeteiligung wieder – vor allem in Ostdeutschland – und erreichte den Stand von 1994. Ob damit eine Stabilisierung auf dem 80-Prozent-Niveau erreicht wurde oder ob sich der Rückgang der Wahlbeteiligung fortsetzt, bleibt eine offene Frage.
Bewertung
Nicht nur die weitere Entwicklung der Nichtwahl, auch deren Bewertung ist in der Wahlforschung umstritten, die in den letzten Jahren den Nichtwähler als das „unbekannte Wesen“ wieder entdeckt und die unterschiedlichen Motive der Wahlenthaltung untersucht hat. Dabei stellt sich die Frage: Wie hoch soll die Beteiligung der Bürgerschaft an Wahlen in einer Demokratie sein? Und was ist der Maßstab für die Wahlbeteiligung im zeitlichen Vergleich und im Vergleich zu anderen Demokratien?
Krisensignal?
Insbesondere in den ersten Jahrzehnten der bundesrepublikanischen Geschichte galt es als staatsbürgerliche Pflicht, wählen zu gehen. Nichtwähler handelten sich den Vorwurf ein, ihre Bürgerrechte nicht wahrzunehmen und ihre Stimme leichtfertig zu verschenken. Im zeitlichen Vergleich ist die heute auf allen Wahlebenen festzustellende niedrigere Wahlbeteiligung daher ungewöhnlich für deutsche Verhältnisse. Der Anstieg des Nichtwähleranteils wird aus dieser Sicht als Krisensignal gewertet und die Gefahr schwindender Unterstützung für das politische System hervorgehoben.
Normalisierung?
Aus einer anderen Sichtweise dagegen erscheint die früher im internationalen Maßstab sehr hohe Wahlbeteiligung als Folge der Einstellung pflichtbewusster „Untertanen“, die zunehmende Wahlenthaltung jedoch als Zeichen für die „Mündigkeit“ der Bürger. Dementsprechend wird der Anstieg des Nichtwähleranteils als Normalisierung gesehen, indem eine Annäherung an die übliche Wahlbeteiligung in anderen westlichen Demokratien erfolgt.
Um zu einer ausgewogenen Einschätzung der veränderten Wahlbeteiligung zu gelangen, muss zunächst die Vorstellung von einer einheitlichen „Partei der Nichtwähler“ aufgegeben und der Blick auf die unterschiedlichen Motive der Nichtwahl gelenkt werden. Dabei können zunächst Nichtwähler „alten“ und „neuen Typs“ unterschieden werden.
Zunächst sind verschiedene Nichtwähler-Gruppen „alten Typs“ zu nennen, die es schon immer und unabhängig von der Wahlebene gegeben hat. Bei Bundestagswahlen betrug der Anteil dieser Nichtwähler in den 1970er und Anfang der 1980er Jahre – auf dem Höhepunkt der Wahlbeteiligung – ungefähr 10 Prozent der Wahlberechtigten. Hierzu zählen – erstens – die unfreiwilligen Nichtwähler, die aufgrund organisatorisch-technischer Bedingungen (z.B. der fehlerhaften Eintragung in das Wählerverzeichnis) oder unvorhergesehener Ereignisse wie Erkrankung oder Abwesenheit am Wahltag an der Ausübung des Wahlrechts gehindert werden.
Die zweite, ebenfalls seit langem bestehende Teilgruppe verzichtet dagegen freiwillig auf die Ausübung des Wahlrechts und damit auf eine wichtige politische Einflussmöglichkeit. Es handelt sich vor allem um politisch wenig interessierte oder gesellschaftlich nicht integrierte Wahlberechtigte. Das politische Interesse und damit die Wahlbeteiligung ist insbesondere niedrig unter den jüngeren Bürgerinnen und Bürgern, bei einem geringen Bildungsstand, innerhalb der unteren gesellschaftlichen Schichten und im Fall schwacher gesellschaftlicher Einbindungen. Hinzu kommen die grundsätzlichen Nichtwähler, welche die Wahl als Beteiligungsform und/oder das demokratische System ablehnen.
Eine weitere Teilgruppe der Nichtwähler „alten Typs“ entscheidet dagegen von Wahl zu Wahl über ihre Beteiligung. Sie macht ihre Entscheidung von der jeweiligen Bedeutung der Wahl oder der Wahrscheinlichkeit eines Machtwechsels abhängig. Schließlich enthalten sich Nichtwähler der Stimme, weil sie beispielsweise mit der von ihnen sonst gewählten Partei aktuell nicht einverstanden sind, aber sich nicht gleich für eine andere Partei entscheiden wollen.
Auf die Herausbildung eines „neuen Typs“ von Nichtwählern deutet vor allem die tendenziell sinkende Wahlbeteiligung hin. Vergleicht man die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2002 in den alten Bundesländern mit dem Höchststand 1972, so kann der Anteil dieses Typs auf mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten geschätzt werden. Dahinter stehen wiederum unterschiedliche Motive. Bei einer Umfrage 1994 begründeten Nichtwähler ihre Entscheidung vor allem mit dem fehlenden Interesse an Politik, den wenig vertrauenswürdigen Politikern, den mangelnden Einflussmöglichkeiten auf die Politik, der Unzufriedenheit mit bestimmten Politikergebnissen und dem Protest gegen die Parteien. Bei diesen im weitesten Sinne politikverdrossenen Nichtwählern besteht die Gefahr dauerhafter politischer Teilnahmslosigkeit.
Hiervon ist eine andere Teilgruppe der „neuen“ Nichtwähler zu unterscheiden, die zwar politisch informiert und interessiert sowie mit dem politischen System zufrieden ist, sich jedoch trotzdem nicht an jeder Wahl beteiligt. Hintergrund für diese Form zufriedener Gleichgültigkeit ist die nachlassende Bindung an Parteien und die zunehmende Einstellung, dass die Beteiligung an Wahlen keine Bürgerpflicht sei. Stattdessen findet vielfach ein bewusstes Abwägen von Kosten und Nutzen der Wahlbeteiligung statt, welches bei einem wenig attraktiven oder nicht unterscheidbaren Programm- und Kandidatenangebot der Parteien zur Wahlenthaltung führt.
Den verschiedenen Gruppen der Nichtwähler stehen auf der anderen Seite die Wähler mit einem Anteil von rund 80 Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Bundestagswahl gegenüber. Bei jeder Wahl stellt sich für die Wähler die Frage, ob sie wieder die Partei wählen wollen, der sie bei der vorangegangenen Bundestagswahl ihre Stimmen gegeben haben. Je nachdem wie diese Entscheidung ausfällt, lassen sich zwei Wählertypen unterscheiden.
Stammwähler zeichnen sich durch ein beständiges Abstimmungsverhalten zugunsten einer bestimmten Partei aus. Grundlage dafür ist eine langfristige und stabile persönliche Bindung an „ihre“ Partei, die durch das gesellschaftliche Umfeld des Wählers begünstigt wird (vgl. Kapitel 10). Dementsprechend ist die Wahlentscheidung frühzeitig festgelegt. Trotzdem bedarf es der Aktivierung der Stammwähler im Wahlkampf (vgl. Kapitel 7), um diese tatsächlich zur Stimmabgabe zu veranlassen.
Zu den Wechselwählern gehören dagegen alle Wähler, die bei mindestens zwei aufeinander folgenden Wahlen auf einer Ebene ihre Stimme verschiedenen Parteien gegeben haben. Wechselwähler verfügen über keine oder nur geringe Bindung an eine bestimmte Partei. In ihrem gesellschaftlichen Umfeld, z.B. im Freundes- und Kollegenkreis, sind sie widersprüchlichen Einflüssen ausgesetzt, die sich nicht zugunsten nur einer Partei niederschlagen. Die Wahlentscheidung wird daher kurzfristig getroffen und ist insbesondere durch kontroverse Themen und Kandidaten (vgl. Kapitel 10) und damit auch durch den Wahlkampf beeinflussbar.

Bedeutung der Wechselwähler
Einigkeit besteht unter Wahlforschern in der Aussage, dass der Anteil der Stammwähler schrumpft, während die Bedeutung der Wechselwähler zunimmt. Zur Höhe der Anteile liegen allerdings unterschiedliche Angaben vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wechselwahl nur einen Teil der gesamten Wählerbewegung ausmacht, die auch die Nichtwähler und die Veränderung durch die Bevölkerungsentwicklung umfasst. Schließlich heben sich Zu- und Abwanderungen zwischen den Parteien zum Teil auf, so dass im Saldo relativ wenige Wechselwähler den Ausschlag geben können.
Für die Bundestagswahl 2002 im Vergleich zu 1998 hat Infratest dimap eine spezielle Wählerwanderungsbilanz vorgelegt. Bezogen auf alle Wahlberechtigten betrug der Anteil der Stammwähler ca. 50 Prozent, der Wechselwähleranteil ca. 15 Prozent. Hinzu kommen noch die Nichtwähler mit fast 25 Prozent, von denen etwa die Hälfte zwischen Parteienwahl und Nichtwahl gewechselt hat. Die übrigen Veränderungen umfassen die nach 1998 gestorbenen Wahlberechtigten, die Erstwähler 2002 sowie die Zu- und Weggezogenen. Der umfangreichste und für den Wahlausgang wichtigste Wählerstrom verlief zwischen den beiden Großparteien. Die SPD verlor im Saldo 1.120.000 Wähler an die CDU/CSU.
Stimmensplitting als Entscheidung
Die Existenz einer Erst- und Zweitstimme (vgl. Kapitel 8) bei Bundestagswahlen verlangt von dem Wähler eine weitere Entscheidung: entweder die beiden Stimmen dem Wahlkreisbewerber und der Landesliste derselben Partei zu geben oder zwischen einem Kandidaten der Partei A und einer Liste der Partei B aufzuteilen (Stimmensplitting).
Entscheidungskalküle
Die Erststimme soll eigentlich der Wahl einer Person, weniger einer Partei dienen und damit die Bindung zwischen dem Abgeordneten und den Wählern verstärken. Doch die Einflussmöglichkeit des Wählers auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages ist eher gering (vgl. Kapitel 11). Stattdessen werden beide Stimmen vielfach im Rahmen von wahltaktischen und koalitionspolitischen Überlegungen eingesetzt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass den Wählern die unterschiedliche Bedeutung der beiden Stimmen bekannt ist. Nach einer Umfrage 1998 können jedoch vor bzw. nach einer Bundestagswahl nur 48 Prozent bzw. 58 Prozent der Wähler im Westen und 40 Prozent bzw. 45 Prozent im Osten die Zweitstimme als wichtigere Stimme (vgl. Kapitel 11) richtig einordnen.
Um beide Stimmen Erfolg versprechend zu vergeben, sind zum einen die Wahlaussichten der Parteien zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Erststimme setzt voraus, dass eine Partei die Chance auf die einfache Mehrheit in einem Wahlkreis hat. Die Zweitstimme wird nur wirksam, wenn eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt oder mindestens drei Direktmandate erzielt (vgl. Kapitel 11). Zum anderen sind die Koalitionsabsichten der Parteien, sofern sie vor der Wahl offengelegt werden, zu beachten. Im Hinblick auf diese Entscheidungskalküle liegt es nahe, dass die Anhänger einer kleineren Partei die Erststimme dem Bewerber einer koalitionsbereiten großen Partei geben, da eine Stimme für den eigenen, im Wahlkreis aussichtslosen Kandidaten „verschenkt“ wäre, während sie mit der Zweitstimme ihre Partei unterstützen. Für die Anhänger einer großen Partei bietet sich die Möglichkeit an, die Erststimme dem Kandidaten der eigenen Partei zu geben und die Zweitstimme einer kleineren Partei als möglichen Koalitionspartner zu „leihen“, damit diese die Sperrklausel sicher überwinden kann.
Stimmensplitting 2002
Tatsächlich handelt nur ein Teil der taktischen Wähler, deren Anteil an der Gesamtwählerschaft auf ungefähr ein Fünftel angestiegen ist, rational im Sinne der Wahlaussichten und Koalitionsmöglichkeiten. Bei der Bundestagswahl 2002 kam es in Westdeutschland vor allem zum Stimmensplitting zwischen SPD und Grünen, bei dem die Grünen von SPD-„Leihstimmen“ profitierten. Der Zweitstimmen-Austausch von der CDU/CSU zur FDP fiel dagegen geringer aus. In Ostdeutschland erzielte die PDS mehr Erst- als Zweitstimmen auf Kosten der Erststimmen für SPD-Kandidaten.
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