Rechts Anwälte
„Hilflos ausgeliefert” sei er der Antragslawine, klagte Richter Dönitz im sogenannten Gubener „Hetzjagdprozess”. Allein 25 Befangenheitsanträge gegen ihn zogen den Prozeß über ein Jahr hinaus. „Je länger man das Verfahren rauszögert, desto besser. Denn desto schlechter können sich die Zeugen erinnern”, beschrieb einer der Verteidiger die Taktik. Doch dabei blieb es nicht: Der politische Hintergrund der Täter sollte nach Möglichkeit kleingeredet werden. Ihre Mandanten seien keine "Rechten", sondern allenfalls „junge Männer mit einer national gängigen Meinung” (Berliner Zeitung, 13.11.2000). Und schließlich versuchte Anwalt Wolfram Nahrath, seinen Mandanten vom Täter zum Opfer zu stilisieren: Die „eigentliche Hetzjagd” – die der Medien nämlich – habe ihm gegolten (Die Welt, 6.12.2000).
Der das sagt, ist selbst kein Unbekannter in der rechtsextremistischen Szene. Wolfram Nahrath war der letzte Vorsitzende der 1994 verbotenen Wiking Jugend (WJ). Gegründet von seinem Großvater Raoul Nahrath und Vater Wolfgang als Nachfolgeorganisation der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei / Reichsjugend, propagierte die Wiking Jugend rassistische, völkische und antisemitische Weltanschauungen. Benannt war sie nach einer Division der Waffen-SS, die verwendeten Gauabzeichen entsprachen denen der HJ, und so nimmt es auch nicht Wunder, daß den Jugendlichen „politische und soldatische Leitbilder des Nationalsozialismus” angedient wurden. Nach dem Verbot der WJ engagierte sich der Nahrath-Clan vornehmlich in der NPD. Wolfgang Nahrath ist seit 1965 Parteimitglied, Wolfram sitzt im Bundesschiedsgericht der Partei, und sein Bruder Ulf war zeitweise im Vorstand der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP).
Wolfram Nahrath machte vor allem aber als Szene-Anwalt auf sich aufmerksam. So verteidigt er immer wieder rechtsextremistische Gewalttäter, gerade auch in öffentlichkeitswirksamen Prozessen, und natürlich rechtsextremistische Promis. 1999 beispielweise den Neonazi und Journalisten Christian Wendt gegen den damaligen brandenburgischen Innenminister Alwin Ziel, von dem Wendt behauptet hatte, er sei KGB- und Stasi-Spitzel.
Co-Anwalt in dem Wendt-Prozess gegen Ziel war damals Jürgen Rieger, der auch die Verteidigung im Berufungsverfahren übernahm. Rieger, Jahrgang 1946, war und ist in einschlägigen rechtsextremistischen Organisationen tätig: So in der Aktion Oder-Neiße, der Aktion Widerstand oder den Jungen Nationaldemokraten, der Jugendorganisation der NPD. 1969 verfaßte er ein Buch mit dem Titel „Rasse – Ein Problem auch für uns”, das wegen rassistischer Äußerungen 1972 indiziert wurde. Bekannt wurde er auch durch die Verteidigung zahlreicher Größen der Neonazi-Szene, wie Michael Kühnen, Christian Worch oder Thomas Wulff, sowie prominenter Revisionisten. Im Prozeß gegen den Kriegsverbrecher Arpad Wiegand 1981 behauptete er, die Errichtung des Warschauer Ghettos sei eine „seuchenhygienische Maßnahme” gewesen und die dort internierten Juden hätten nicht verhungern müssen, wenn sie untereinander Solidarität geübt hätten. 1982/83 vertrat er einen der Stars des internationalen Revisionismus, Ernst Zündel, und im Prozeß gegen Thomas Wulff 1995/96 verstieg sich Rieger zu der Behauptung, in Ausschwitz hätten keine Vergasungen statt gefunden.
1992 gehörten er und seine ehemalige Mitarbeiterin Gisa Pahl zu dem Gründungskreis des Deutschen Rechtsbüros, das sich als Kommunikations- und Informationszentrum für Szene-Juristen versteht. Doch darüber hinaus dient es als Anlaufpunkt für juristische Notfälle, und gibt rechtliche Hilfestellungen für Verhalten in Konfliktsituationen, etwa im Umgang mit der Polizei. Auf der Homepage des Deutschen Rechtsbüros liegen zahlreiche Merkblätter und Vorlagen für den Umgang mit Justizbehörden zum Download bereit, z. B. den „Widerspruch gegen ein Versammlungsverbot“ oder „Empfehlungen für eine Hausdurchsuchung“. Außerdem gibt es eine Schriftenreihe heraus, die sich in acht Broschüren regelmäßig dem Strafrecht, Presserecht, Versammlungsrecht und dem Wahlkampfrecht widmet. Das Deutsche Rechtsbüro „unterstützt Betroffene bei ihren Prozessen durch die Nennung von Rechtsanwälten und die Übersendung von Musterurteilen aus unserem Archiv”, so jedenfalls die Selbstdarstellung auf der Homepage. Damit ist es eine der bedeutenderen Einrichtungen der rechtsextremen Szene zur Kommunikation der Juristen untereinander, der juristischen Vorabberatung und -information sowie Anlaufpunkt bei rechtlichen Problemen.
Als sich Rieger etwas aus dem juristischen Tagesgeschäft zurückzog, wurde er vom NPD-Vorstandsmitglied Hans-Günter Eisenecker (Jahrgang 1950) in der Betreuung öffentlichkeitswirksamer Mandate beerbt. Eisenecker, der parteiintern nicht völlig unumstritten ist, beriet bis zu ihrer Auflösung die Wiking Jugend juristisch, aus der in Teilen die 2001 verbotene Organisation Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) hervorgegangen war. Bereits der ehemalige WJ-Funktionär Nahrath hat, wie angedeutet, engste Kontakte zur NPD, so dass die SSS laut Einschätzung der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke „quasi als Vorfeldorganisation der NPD tätig war” und sie u. a. im Bundestagswahlkampf 1998 unterstützte. Mitglieder der SSS wurden in 2003 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, schweren Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu Haftsstrafen verurteilt.
Die Zusammenarbeit der NPD mit der SSS und anderen neonazistischen Skinhead-Gruppierungen war nicht zuletzt ein zentraler Bestandteil des gescheiterten Verbotsantrages der Bundesregierung gegen die NPD. In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht war seitens der Beklagten neben Rechtsanwalt Eisenecker der ehemalige RAF-Terrorist und Anwalt Horst Mahler als Prozessbevollmächtigter gemeldet. Seit 1997 macht der heute 66jährige mit rechtsextremistischen Positionen auf sich aufmerksam. Zunächst relativierte er den Holocaust, indem er befand, der Völkermord habe „zuallererst uns Deutsche, auch als Volk” zerstört. Später rechtfertigte er gar die NS-Vernichtungspolitik an den Juden: Sie sei, so Mahler, nichts als Selbstverteidigung gewesen. Er wurde 1999 Mitglied der Kameradschaft Karlsruhe und hatte damit die Wende zum militanten Rechtsextremismus vollzogen. In 2000 trat er der NPD bei und spätestens im gleichen Jahr dem Deutschen Kolleg, wo er regelmäßig „unverhüllt rassistisch[e], antisemitisch[e] und ausländerfeindlich[e]” (so der Informationsdienst gegen Rechtsextremismus) Traktate veröffentlicht. Neben seinem Wirken als Rechtsbeistand für die NPD verteidigte Mahler in der jüngeren Vergangenheit u. a. den in der Szene populären Liedermacher Frank Rennicke.
Anwalt Eisenecker verstarb am 3. November 2003.
Jan Buschbom, Oktober 2003

Strafbar gem § 86a StGB: Die Fahne der Hitlerjugend.

Strafbar gem § 86a StGB: Das Emblem der Sozialistischen Reichspartei, die
1952 verboten wurde.

Strafbar gem § 86a StGB: In Verbindung mit der 1994 verbotenen Organisation
Wiking Jugend ist auch die öffentliche Verwendung der Odal-Rune strafbar.

Strafbar gem § 86a StGB: In Verbindung mit der 1995 verbotenen Freiheitlichen
Deutschen Arbeiterpartei ist auch die öffentliche Verwendung des Zahnrads
strafbar.
Linktipps zum Thema:
NPD-Verbot:
Urteil
des Bundesverfassungsgericht
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