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Fahne der Hitlerjugend
Strafbar gem § 86a StGB: Die Fahne der Hitlerjugend.

Emblem der Sozialistischen Reichspartei
Strafbar gem § 86a StGB: Das Emblem der Sozialistischen Reichspartei, die 1952 verboten wurde.

Wiking Jugend
Strafbar gem § 86a StGB: In Verbindung mit der 1994 verbotenen Organisation Wiking Jugend ist auch die öffentliche Verwendung der Odal-Rune strafbar.

Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP)
Strafbar gem § 86a StGB: In Verbindung mit der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei ist auch die öffentliche Verwendung des Zahnrads strafbar.

 

Linktipps zum Thema:

NPD-Verbot:
Urteil des Bundesverfassungsgericht
Dokumenation auf Extremismus.com