„Jedem das Seine“. Die Liste der Unternehmen, die diesen Slogan zur Produktwerbung einsetzten, ist lang: Nokia, Rewe, Microsoft, Burger King, Deutsche Telekom, Tchibo … Doch nicht nur Handys, Grillzubehör, Software, Kaffee und ähnliche Konsumgüter werden auf diese Weise angepriesen. Auch im politischen Raum findet die Formel Verwendung. Unter dem Motto "Nicht jedem das Gleiche, sondern jedem das Seine" startete die Schüler-Union Nordrhein-Westfalen 2009 eine Kampagne gegen Gesamtschulen.
In einem lesenswerten Beitrag für die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (22. Februar 2010, S. 14-20) beschäftigt sich Frank Brunssen mit der Verwendungsgeschichte der Redewendung „Jedem das Seine“. Der Spruch ist historisch belastet: Ab 1938 wurde er als Inschrift am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald verwendet. Der typografische Entwurf stammte vom Buchenwald-Häftling Franz Ehrlich, einem studierten Designer und Architekten. Ehrlich war Bauhaus-Schüler und orientierte sich bei der Gestaltung der Buchstaben an der Typografie seines Lehrers Joost Schmidt. Die Gedenkstätte Buchenwald schreibt dazu in einer Ausstellungsankündigung: „Der bewusste Rückgriff auf gerade diese Typografie wendet sich entschieden gegen die nationalsozialistische Weltanschauung und ist eine stille Gegenwehr gegen seine Peiniger.“
Kampagnen mit dem Slogan „Jedem das Seine“ führen heute in aller Regel zu öffentlichen Protesten und werden daraufhin kurzfristig gestoppt. Das Bedauern der Verantwortlichen wirkt dabei durchaus glaubwürdig. Doch seltsamerweise lässt der nächste Fall nicht lange auf sich warten. Ein aktuelles Beispiel: In Tauberbischofsheim findet am 20. März ein Bildungskongress statt. Titel der Veranstaltung: "Chancengerechtigkeit: Jedem das Seine oder allen das Gleiche?" Ganz ähnlich hatte es im letzten Jahr die nordhein-westfälische Schüler-Union formuliert. (Übrigens wird der Kongresstitel nicht in jeder Pressemeldung vollständig wiedergegeben.)
Allerdings: Die Geschichte der Redewendung reicht bis in die Antike zurück. Der Rechtsphilosoph Dietmar von der Pfordten hält den Spruch daher durchaus für zitierfähig (PDF, 15 S.). Der Protest gegen die Verwendung der Formel zeuge von „ideengeschichtlicher Unkenntnis des Protestierenden“ (S. 15). Von der Pfordten erwähnt in diesem Kontext ausdrücklich die Proteste gegen einen Handyhersteller.
„Wer eine Gerechtigkeitsformel, die fast 2500 Jahre alt ist, schon durch die kurzzeitige Pervertierung durch ein Terrorregime als nicht mehr zitierfähig ansieht, gestattet dessen geistigem Zerstörungswerk fortzuwirken, anstatt offensiv und aufklärend gegen diese Pervertierung vorzugehen.“
Doch was hat Handyreklame mit ideengeschichtlicher Aufklärung zu tun? Zumindest im Bereich der Werbung ist der Spruch meines Erachtens unangebracht. Matthias Heyl fasst die Gegenargumente (PDF, 5 S.) folgendermaßen zusammen:
„Wo historische Erinnerung (etwa bei den Überlebenden) oder historisches Bewusstsein und Sensibilität vorhanden sind, wird das Wort »Jedem das Seine« unweigerlich Assoziationen an den nationalsozialistischen Terror wachrufen. »Jedem das Seine« - kein Slogan jedenfalls, der in der deutschen Sprache für Werbung taugte. Welches Produkt wäre damit ins rechte Licht gerückt?“
Wie viele Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, weiß niemand so genau. Amtliche Statistiken über Menschen ohne Papiere gibt es aus verständlichen Gründen nicht. Schätzungen liegen zwischen 100 000 und einer Million. Wenn sich Politik, Behörden und Medien mit der Thematik befassen, stehen meist ordnungs- und sicherheitspolitische Aspekte im Vordergrund. Menschenrechtliche Gesichtspunkte werden vornehmlich von Nichtregierungsorganisationen oder kirchlichen Einrichtungen in die Diskussion gebracht.
Das Forum Menschenrechte, ein Netzwerk von 52 deutschen Menschenrechtsorganisationen, veröffentlichte z. B. im Mai 2008 das Positionspapier „Menschenrechte für Menschen ohne Papiere realisieren!“ (PDF, 11 S.). Das Papier vermittelt einen guten Überblick über die Probleme illegalisierter Menschen in Deutschland. Grundlegende Menschenrechte (Recht auf Bildung, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt, Arbeitsschutzrechte) können „Papierlose“ aus Angst vor der Abschiebung kaum wahrnehmen.
In einem „Policy Paper“ (PDF, 20 S.) des Deutschen Instituts für Menschenrechte beschäftigt sich der Jurist Hendrik Cremer mit dem Recht auf Bildung für Kinder ohne Papiere. Zunächst stellt der Autor unmissverständlich klar: Das in Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschriebene Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, das für alle Menschen gilt. Auch Kinder ohne Aufenthaltsstatus haben das Recht, in Deutschland eine Schule zu besuchen.
Soweit, so gut. Nun gibt es aber das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“, kurz Aufenthaltsgesetz. Nach § 87 (2) dieses Gesetzes sind „öffentliche Stellen“ dazu verpflichtet, „unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis“ von „dem Aufenthalt eines Ausländers“ erlangen, „der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist“. Auch Schulen sind eigentlich „öffentliche Stellen“. Konsequenz: Bei Schulbesuch droht Abschiebung.
Allerdings wird diese Mitteilungspflicht durchaus unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt. In Nordrhein-Westfalen z. B. teilte das Bildungsministerium per Erlass mit, dass die Meldepflicht für Schulleitungen und Lehrer gar nicht gelte. Bundesweit gibt es nach Angaben Cremers Schulleitungen, die der Mitteilungspflicht nicht nachkommen. Es bleibt ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Eine bundesgesetzliche Regelung wäre erforderlich, um zu einer einheitlichen Verfahrensweise zu gelangen.
Erfreulicherweise scheint sich auf Bundesebene inzwischen eine überparteiliche Mehrheit für eine Gesetzesänderung abzuzeichnen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (PDF, 133 S.) wird angekündigt: „Wir werden die aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird“ (S. 79). Auch die Zustimmung des Bundesrates ist mittlerweile vorstellbar. Bislang war die Innenministerkonferenz gegen eine Gesetzesänderung. Doch nach Einschätzung Cremers „mehren sich zunehmend die Anzeichen, dass die Bundesländer eine Änderung unterstützen würden“ (S. 11). Auch wenn abzuwarten bleibt, welche Regelung hier konkret gefunden wird: Ohne das langjährige Engagement der Menschenrechtsorganisationen wäre das Thema nicht auf die Tagesordnung der Politik gelangt.
Link:
Radioreport „Papierlose“ in Deutschland (SWR1, 26.01.2010)
Das Thema spielt eine wichtige Rolle in der rechtsextremen Propaganda. „Todesstrafe für Kindermörder“ steht auf einem Pullover, der im NPD-eigenen „DS-Versand“ angeboten wird. Auch bei Ebay kann man Artikel mit ähnlichen Slogans kaufen. Im Rechtsrock sind Songs über „Kinderschänder“ weit verbreitet. In Joachimsthal (Schorfheide/Barnim), dem Wohnort eines aus der Haft entlassenen Sexualstraftäters, gab es im vergangenen Jahr mehrere Demonstrationen von NPD und „freien Kräften“. „Ein Stock, ein Stein, schlagt Werner K. den Schädel ein“, lautete eine der Parolen.
Dass die lokale Öffentlichkeit mit großer Anteilnahme und Empörung auf Fälle von Kindesmissbrauch reagiert, ist verständlich. Problematisch ist hingegen die Sensationsberichterstattung in manchen Medien, die letztendlich den rechtsextremen Akteuren das Feld bereitet. Gerade weil das Thema emotional aufgeladen ist, sollte man sich mit den Daten und Fakten beschäftigen. Anfang Februar veröffentlichte die Amadeu Antonio Stiftung eine Broschüre, die „Gedankenanstöße für einen wirksamen Kinderschutz jenseits polemischer Scheinlösungen“ liefern will. Die Publikation wurde aus Mitteln des Lokalen Aktionsplans Barnim finanziert und soll im gesamten Landkreis Barnim verteilt werden.
Auf 12 Seiten bekommt man eine kompakte und verständlich geschriebene Einführung zum Thema Kindesmissbrauch. Wer das gelesen hat, wird nicht so leicht auf die rechtsextremen „Lösungs“-Vorschläge hereinfallen. Festzuhalten ist: Vier bis sechs Kinder sterben in Deutschland jedes Jahr an den Folgen sexuellen Missbrauchs. Doch: „Die gefühlt steigende Kriminalitätsrate findet keine Entsprechung in den Statistiken“, heißt es in der Broschüre. Die Zahl der Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern ist nämlich in den letzten Jahren nicht angestiegen, sondern blieb in etwa gleich hoch.
Ein besonderes Problem besteht allerdings darin, dass nur ein geringer Anteil der Missbrauchsfälle überhaupt bekannt wird. Auf einen Fall, der zur Anzeige führt, kommen nach Schätzungen von Wissenschaftlern zehn bis zwanzig Fälle, die nicht angezeigt werden. Dies hängt auch damit zusammen, dass der überwiegende Teil der Täter aus dem persönlichen Umfeld der Opfer stammt. Häufig werden Signale, die auf sexuellen Missbrauch deuten, nicht wahrgenommen. In der Broschüre findet sich dazu dieses erschreckende Zitat aus einem Handbuch gegen sexuellen Missbrauch:
„Bedrückend ist die Tatsache, dass selbst dann, wenn betroffene Mädchen und Jungen offen über ihre Gewalterfahrungen sprechen, sie in der Regel mehrere Erwachsene ansprechen müssen, bis ihnen eine Person glaubt.“
Nicht zuletzt wird in der Broschüre über rechtsextreme Argumentationsstrategien informiert. Bei der seit 2001 laufenden rechtsextremen Kampagne gegen „Kinderschänder“ geht es nicht um Kinderschutz. Vielmehr wird hier die emotionale Betroffenheit der Bevölkerung ausgenutzt, um „rechtsextremes Gedankengut in unsere Gesellschaft einzuschleusen“. Hierzu zählt z. B. die Forderung nach der Todesstrafe.
Eine PDF-Version der Broschüre finden Sie hier.
Am 4. Januar wurde in der Süddeutschen Zeitung noch ein weiterer Beitrag veröffentlicht, der in den nachfolgenden Tagen ebenfalls auf entschiedenen Widerspruch stieß. Der Historiker Wolfgang Benz, Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung an der TU Berlin, versucht in einem recht kurz gehaltenen Artikel „historische Parallelen“ zwischen dem Antisemitismus des 19. Jahrhunderts und der heutigen „Islamfeindschaft“ aufzuzeigen.
„Wer sich, zu Recht, über die Borniertheit der Judenfeinde entrüstet, muss … auch das Feindbild Islam kritisch betrachten (das sich zuweilen eines aggressiven, aufgesetzten Philosemitismus bedient). Es ist ein Gebot der Wissenschaft, die Erkenntnisse, die aus der Analyse des antisemitischen Ressentiments gewonnen wurden, paradigmatisch zu nutzen.“
Der gesamte Text ist hier nachzulesen – bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil!
Henryk M. Broder, der mir eigentlich schon seit geraumer Zeit ziemlich auf den Wecker geht, konterte mit einem Essay in der Welt. Der Tonfall ist unerträglich, doch Broders Argumente gegen einen Vergleich von Antisemitismus und Islamophobie sind nicht von der Hand zu weisen. Während der Antisemitismus „auf hysterischen Ängsten, Erfindungen, Projektionen und Neidgefühlen“ beruhe, habe "die 'Islamophobie' eine reale Basis“:
„Es sind die Terroranschläge islamischer Terroristen, die sich auf ihren Glauben berufen, es sind die in der Tradition verwurzelten Ehrenmorde, die mit den üblichen ‚Familiendramen‘ nicht zu vergleichen sind, es ist das Wüten der Taliban in Afghanistan, es sind die von Muslimen begangenen Anschläge in Pakistan und im Irak, denen vor allem Muslime zum Opfer fallen, es sind die Kinderehen, die in Saudi-Arabien geschlossen werden, und die ‚Ehen auf Zeit‘, die im Iran die Prostitution ersetzen; es sind die Steinigungen von Ehebrecherinnen, und es ist das Aufhängen von Homosexuellen; es ist das Beharren darauf, dass Islam ‚Frieden‘ bedeutet, entgegen allem Augenschein; es ist die Mischung aus Barbarei und Hightech, der sich Geiselnehmer bedienen, wenn sie die Hinrichtungen ihrer Geiseln als Video ins Netz stellen. (…)“
Für all das dürfen allerdings nicht pauschal „die Muslime“ verantwortlich gemacht werden. Derartigen Versuchen müsse „entschieden entgegengetreten“ werden, meint Richard Herzinger in einem Artikel für die Neue Zürcher Zeitung, der auch auf der Internetseite „Achse des Guten“ veröffentlicht wurde. „Das gelingt aber nicht, wenn man jeglichen Zusammenhang zwischen dem politischen Islam und seinem islamischen Glaubenshintergrund schlichtweg ignoriert.“
Auch Julius H. Schoeps, Direktor des Moses-Mendelssohn-Zentrums in Potsdam, rätselt in einem Beitrag für „Die Jüdische“ worauf Wolfgang Benz mit seinem Vergleich eigentlich hinaus will:
„Wo, frage ich mich, sind in diesem Vergleichskonzept die ‚parallelen Wahnvorstellungen, gemäß denen Muslime ‚aus rituellen Gründen‘ Kinder töten, Brunnen vergiften, Kulturen und Völker zerstören, den Ärmsten der Welt das letzte Hemd nehmen oder wahlweise blutige Revolutionen anzetteln? Wo ist der muslimische Alfred Dreyfus, dem in Europa öffentlich die Epauletten abgerissen werden? Wer unterstellt (gemäßigten) Muslimen hierzulande den Plan von der großen Weltverschwörung? Nur zu gern ließe ich mich korrigieren, doch bis zur Stunde waren derartige Negativ-Zuschreibungen noch immer für Juden ‚reserviert‘, und neuerdings vor allem für Israel.“
Dass auf den Internetseiten von Politically Incorrect, Pro-Bewegung, Republikanern, DVU (etc.) islamophobe Parolen verbreitet werden, ist wohl kaum zu bestreiten. Vielleicht trifft der Begriff „islamophob“ die Sache nicht ganz. Phobie bezeichnet ja eigentlich eine krankhafte Angst. Bei der erwähnten Hasspropaganda scheint mir hingegen sehr viel kalte Kalkulation im Spiel. Aber diese begriffliche Frage wäre im Detail zu diskutieren.
Andererseits: Nicht jede Islamkritik ist (rechts-) populistisch oder gar rassistisch motiviert. Und so geht mir manche Kritik an der Islamkritik, die seit einiger Zeit auch in seriösen Zeitungen zu lesen ist, entschieden zu weit. Am 4. Januar nimmt z. B. Adrian Kreye in der Süddeutschen Zeitung den Anschlag auf den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard zum Anlass, die „westliche Diskussion zwischen Meinungsfreiheit und religiösen Gefühlen“ zu kritisieren. Dabei zieht er den folgenden Vergleich zwischen Salman Rushdies Roman „Die satanischen Verse" und Kurt Westergaards Mohammed-Karikatur:
„Man kann ein Werk der Weltliteratur, in dem sich einer der klügsten Schriftsteller unserer Zeit auf kulturgeschichtlich höchstem Niveau mit den religiösen Spannungen seines Heimatlandes Indien auseinandersetzt nicht mit der plumpen Witzelei eines dänischen Karikaturisten vergleichen. Das eine ist eine intellektuelle Meisterleistung, die es zu verteidigen gilt; das andere eine bewusste Provokation, die ungefähr so intelligent ist, wie der Versuch, einen Tiger zu erziehen, indem man ihm erst ein Schinkenbrot anbietet und es ihm dann wieder wegnimmt.“
Ungeachtet der sonstigen Argumentation Kreyes (die ich auch nicht recht verstehe; trotz der nachgeschobenen Erläuterungen) halte ich diese Sätze für vollkommen daneben. Es geht hier nicht um die Qualität eines Kunstwerks, sondern um den brutalen Mordversuch eines religiösen Fanatikers. Selbst wenn Westergaards Karikatur so schlecht wäre, wie Adrian Kreye meint, muss auch sie verteidigt werden. Peter von Becker weist im Tagesspiegel zu Recht darauf hin, dass die Kunst- und Meinungsfreiheit „für Dumme und Kluge, Großköpfe und Kleinhirne gleichermaßen“ gilt. Im Übrigen sei die Vorstellung eines „monolithischen Islams“ nicht angebracht: „Es gibt überall Muslime, die zwischen einer harmlosen Karikatur, die jeder ignorieren darf, und einem Mordversuch, den keiner ignorieren kann, zu unterscheiden wissen. Ihre Stimme sollte ermutigt, nicht der religiös getarnte Fanatismus begütigt werden.“
Die Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (ARUG) in Braunschweig hat in der vergangenen Woche auf ihrer Homepage zwei Chroniken für das Jahr 2009 veröffentlicht. In der einen wird die rechte Gewalt in Deutschland (PDF, 29 S.) dokumentiert. Die andere befasst sich mit dem Antisemitismus in Deutschland (PDF, 19 S.).
Der Journalist Anton Maegerle, der seit vielen Jahren kompetent über die rechtsextreme Szene berichtet, hat beide Chroniken zusammengestellt. Sie basieren auf Presseberichten, Agenturmeldungen sowie Internetrecherchen. Insgesamt 240 rechtsextreme Gewalttaten und 133 antisemitische Vorfälle sind in den beiden Publikationen aufgelistet. Die kurzen Meldungen zeigen, dass das Thema Rechtsextremismus keineswegs erledigt ist. Auffällig ist, dass sich die Gewalt nicht nur gegen „Ausländer“, sondern in erheblichem Ausmaß auch gegen politisch Andersdenkende (LINKE, SPD, Grüne, Antifa) richtet.
Im Vorwort wird klargestellt, dass die Chroniken keinen vollständigen Überblick liefern können. In der Tat: Wer tiefer in die Problematik einsteigen möchte, muss weitere Zusammenstellungen und Statistiken heranziehen. Z. B. führt der Verein Opferperspektive seit 2002 eine Statistik über rechte Gewalttaten im Land Brandenburg. Für 2009 liegt noch keine Gesamtübersicht vor. Man kann aber in einer fortlaufend aktualisierten Chronik recherchieren.
Am 5. Januar titelte die Bild-Zeitung: „Zum ersten Mal seit sechs Jahren: BKA meldet weniger Gewalttaten von Neonazis!“ Diese Aussage wurde von zahlreichen anderen Zeitungen ohne weitere Prüfung übernommen. Der Bild-Artikel bezieht sich jedoch auf vorläufige Zahlen. Eine Gesamtstatistik des Bundeskriminalamts zur rechtsextremen Gewalt im Jahre 2009 liegt bislang noch gar nicht vor. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden die endgültigen Daten erst im Frühjahr veröffentlicht. Offenbar ist auch nicht zu erwarten, dass die Zahl der rechtsextremen Gewalttaten 2009 deutlich niedriger sein wird. BKA-Präsident Jörg Ziercke teilte zumindest am 17. Dezember bei einem Vortrag (PDF, 8 S.) mit: „Auch im laufenden Jahr müssen wir mit einem nahezu ähnlich hohen rechten Gewaltaufkommen rechnen.“ 2008 hat es nach Angaben von Ziercke 1113 rechte Gewaltdelikte gegeben.
Am 8. Dezember erschien in der FAZ ein Artikel über rassistische Äußerungen auf dem Fußballplatz. Dort wird ein Soziologe folgendermaßen zitiert: „Was innerhalb der Grenzen des Spiels stattfinde, bleibe für die Beteiligten auch Teil des Spiels und sei nicht als echter Rassismus zu bewerten ... Wer als Profi darauf aggressiv reagiere, sei deshalb nicht unbedingt glaubwürdig.“
Am selben Tag veröffentlichten die „11 Freunde“ ein lesenswertes Interview zum Thema. Souleyman Sané, einer der ersten Afrikaner in der Bundesliga, berichtet darin über seine Erfahrungen in Deutschland. Sanés Haltung gegenüber rassistischen Beleidigungen gefällt mir viel besser:
„Gerade als Profi ist man immer auch ein Vorbild. Und da darf dir so etwas nicht passieren. Man kann sagen: »Du bist ein Arschloch!« Das ist okay. Wir spielen ja Fußball und da kochen die Emotionen mal hoch. Aber rassistische Beleidigungen dürfen einem Bundesligaspieler nicht passieren. Kinder achten ja genau darauf, was ihre Stars machen – auch meine Kinder. Die schauen sich den Ronaldinho an und imitieren ihn dann, sagen Dinge, die er sagt und gucken so, wie er guckt.“
„In Zeiten des wirtschaftlichen Zusammenbruchs, der steigenden Arbeitslosigkeit … hätte die NPD sicherlich mehr punkten können“, klagte Parteichef Udo Voigt im November in einer Videobotschaft an sein Parteivolk. Es könne nicht sein, dass nur die FDP und die Linkspartei „in diesen Zeiten des wirtschaftlichen Niedergangs politische Erfolge“ hätten. Nun soll im Januar eine Strategiekommission darüber beraten, „mit welcher Verpackung“ die NPD ihre Aussage besser „an den Bürger da draußen“ bringen kann.
„Die extreme Rechte als Gewinner der Krise?“ lautete der Titel einer Veranstaltung, die Ende Oktober in den Räumen der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin stattfand. Das Programm können Sie hier anschauen. Einen Veranstaltungsbericht von Gudrun Giese gibt es auf vorwärts.de.
Wie ist die im Veranstaltungstitel formulierte Frage zu beantworten? Die NPD macht im Moment jedenfalls nicht gerade den Eindruck eines Krisengewinners. Udo Voigts selbstkritische Worte sind nicht ganz unberechtigt: Bei der Bundestagswahl erzielte die Partei nur einen Zweitstimmenanteil von 1,5 Prozent. Wer die Gefahr angemessen einschätzen will, sollte allerdings nicht nur auf die Wahlergebnisse schauen.
Eingeleitet wurde die Veranstaltung durch einen Vortrag von Christoph Butterwegge. Das Vortragsmanuskript steht auf der Homepage der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Download (PDF, 6 S.) bereit. Nach Auffassung des Politikwissenschaftlers blockiert sich der Rechtsextremismus gegenwärtig selbst: „Personelle, programmatische und parteiorganisatorische Schwächen des Rechtsextremismus hindern ihn daran, die für ihn günstige Konjunkturschwäche auszunutzen“ (5). Tatsächlich war das relativ schlechte Abschneiden im Wahljahr 2009 in hohem Maße hausgemacht. Die Streitigkeiten innerhalb der extremen Rechten waren selbst für sympathisierende Wähler kaum nachvollziehbar. Mit der Aufkündigung des „Deutschland-Pakts“ zwischen NPD und DVU war ohnehin klar, dass keine rechtsextreme Partei in den Bundestag einziehen würde.
Christoph Butterwegge sieht allerdings keinen Anlass zur Entwarnung. Sollte es dem Rechtsextremismus nämlich gelingen, sich entsprechend zu reorganisieren, könnte es gefährlich werden. Butterwegge zeichnet ein düsteres Szenario:
„Wenn sich bei der ohnehin erodierenden Mittelschicht die Furcht ausbreitet, in den von der Finanzkrise erzeugten Abwärtssog hineingezogen zu werden, sind irrationale Reaktionen und politische Rechtstendenzen mehr als wahrscheinlich. Davon könnte wiederum ein Signal an die Eliten ausgehen, das bestehende Gesellschaftssystem durch autoritäre Herrschaftsformen zu konsolidieren“ (S. 4).
Seit 2002 beobachten der Bielefelder Soziologe Wilhelm Heitmeyer und sein Team die Entwicklung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Deutschland. Anfang Dezember wurden die neuesten Ergebnisse der Langzeitstudie „Deutsche Zustände“ vorgestellt. Hier ein Bericht von Simone Rafael aus dem Netz gegen Nazis. Erfreulicherweise sind die Vorurteile gegenüber mehreren Gruppen (z. B. Behinderte, Obdachlose, Muslime) zurückgegangen. Nur die Vorbehalte gegenüber Juden und Homosexuellen haben zugenommen. Philipp Gessler kommentiert in der taz:
„Sowohl bei Juden wie bei Homosexuellen handelt es sich um Gruppen, denen vorurteilsbeladene Menschen einen hohen sozialen Status andichten. Die aber, die angeblich ganz oben in der sozialen Hierarchie stehen, müssten nach dieser Logik die eigentlichen Verantwortlichen oder Profiteure der Krise sein. Angesichts der Tatsache, dass die Krise bisher noch recht milde verlief, kann einem angst und bange werden, wie Juden und Homosexuelle von solchen Leuten betrachtet werden, sollte sie sich in den kommenden Monaten verschärfen.“
„Niemand darf wegen … seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden“, heißt es in Artikel 3 (3) des Grundgesetzes. § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes lautet: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse … zu verhindern oder zu beseitigen.“
Kann man Rassismus bekämpfen und zugleich die Bezeichnung „Rasse“ verwenden? Hendrik Cremer befasst sich in einem lesenswerten „Policy Paper“ (PDF, 16 S.) des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit der Problematik des Begriffs „Rasse“ in der Gesetzgebung. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es zumindest keinen Grund, die Bezeichnung zu gebrauchen. In einer aktualisierten Auflage seines Textes, die vor einigen Tagen veröffentlicht wurde, schreibt Cremer:
„Auch die Wissenschaft ist inzwischen auf breiter Basis zu der Auffassung gelangt, dass das Konzept der ‚Rasse‘, das aus der Vergangenheit in das 20. Jahrhundert übernommen wurde, nicht geeignet ist, die augenfällige Vielfalt der Menschen angemessen zu erfassen“ (S. 6).
In der Diskussion wird gelegentlich die Auffassung vertreten, die Verwendung des Begriffs „Rasse“ sei nötig, um klarzustellen, dass Rassismus bekämpft werden solle. Die Bezeichnung „Rasse“ sei in diesem Fall nicht biologistisch gemeint, sondern sozio-politisch. Der Autor verwirft diese Argumentation zu Recht als „nur schwer nachvollziehbar“ (S. 6) und plädiert dafür, sich in der Gesetzgebung vollständig vom Begriff „Rasse“ zu verabschieden. In einigen EU-Mitgliedsstaaten ist dies bereits geschehen (S. 11f).
Hendrik Cremers Vorschlag ist einfach, aber plausibel: Wenn der Gesetzgeber Rassismus bekämpfen will, muss er auch den Begriff Rassismus in den Gesetzestext aufnehmen. In der Praxis könnte das z. B. so aussehen (Hervorhebungen von mir):
Der vollständige § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes lautet derzeit:
„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
Cremer schlägt vor (S. 12f), ihn folgendermaßen zu ändern:
„Ziel des Gesetzes ist, rassistische Benachteiligungen oder Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
So einfach geht das. Warum hat man das bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 2006 nicht gleich so gemacht?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (PDF, 133 S.) heißt es auf S. 99f:
„Gewalttätige und extremistische Formen der politischen Auseinandersetzung nehmen wir nicht hin. Extremismen jeder Art, seien es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Islamismus, treten wir entschlossen entgegen.“
Ähnliche Bekenntnisse zur Bekämpfung des Extremismus finden sich an mehreren Stellen im Koalitionsvertrag (S. 71, 80, 121).
Auf S. 95 kündigt die neue Regierungskoalition an: „Um der Verklärung der SED-Diktatur entgegenzuwirken, wird die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur geschichtlichen Aufarbeitung verstärken.“ Konkrete Vorschläge dazu wolle man im Jahre 2010 vorlegen. Geplant sei u. a.
„ … die Fortführung der vom Bund geförderten Programme gegen Rechtsextremismus als ‚Extremismusbekämpfungsprogramme‘ unter Berücksichtigung der Bekämpfung linksextremistischer und islamistischer Bestrebungen …“
Etwas seltsam sortiert ist das schon. Zunächst werden Maßnahmen gegen die „Verklärung der SED-Diktatur“ angekündigt. In der Auflistung der „Vorschläge“, die „dazu“ im nächsten Jahr unterbreitet werden sollen, taucht dann aber auch die Islamismusbekämpfung auf. Der gesamte Abschnitt „Religion, Geschichte und Kultur; Sport“ (S. 94–97) macht auf mich einen etwas kuddelmuddeligen Eindruck. Aber ich will das nicht überbewerten – solche Texte werden ja unter Zeitdruck produziert.
Kritik am neuen Kurs der Bundesregierung kommt von Fachleuten. Zehn Rechtsextremismus-Experten (u. a. Christoph Butterwegge, Roland Roth, Wilfried Schubarth, Fabian Virchow) veröffentlichten am 11. November eine Stellungnahme, in dem der Ansatz der „Extremismusbekämpfung“ abgelehnt wird. Die Wissenschaftler befürchten „eine Reduzierung der Förderung von Projekten und Programmen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus“. Das Konzept der „Extremismusbekämpfung“ unterstelle, dass die drei Extremismen (Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus) gleichermaßen bedeutsam seien. Der Rechtsextremismus wird von den Autoren des Papiers aber als weitaus gefährlicher eingeschätzt. Genannt wird in diesem Kontext die Zahl von 140 Menschen, die seit 1993 durch rechtsextreme Gewalttaten ums Leben gekommen sind. Es drohe eine „Rückkehr in die Denkschablonen des Kalten Krieges“ und eine Entmutigung zivilgesellschaftlicher Akteure.
„Zu befürchten ist, dass nun jene Gruppen, die sich entschieden gegen rechtsextreme Landnahmen wenden und oft mit dem Etikett ‚Antifa‘ belegt werden, selbst zum Objekt von Extremismusprogrammen gemacht werden.“
Kritisch diskutiert wird die „Extremismusbekämpfung“ derzeit auch auf der Homepage des Projekts „Mut gegen rechte Gewalt“. Im ersten Kommentar bemängelt der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening „begriffliche Schwammigkeiten“ und wirft der Regierungskoalition „konzeptionelle Ahnungslosigkeit“ vor: „Neben der Rolle rückwärts in die Extremismusdebatte zurückliegender Jahrzehnte ist die Ignoranz gegenüber den wirklichen Problemen dieser Gesellschaft ärgerlich.“ In den einzelnen Bundesländern gebe es dabei durchaus unterschiedliche Problemlagen. Während insbesondere in Ostdeutschland „Rechtsextremismus und Rassismus die große dominante Herausforderung bleiben“ werde, müssten „in den städtischen Metropolen“ andere Schwerpunkte gesetzt werden:
„Die bisherigen Bemühungen zur Entwicklung angemessener Bildungskonzepte für die Einwanderungsgesellschaft müssen intensiviert werden. Hier werden die Probleme Antisemitismus, Antiziganismus, Homophobie und Islamophobie zu den zentralen Aufgabenschwerpunkten gehören.“
„Recht einfach gestrickt“ sei die Extremismustheorie, meint Dierk Borstel im nachfolgenden Kommentar. Dass sie zur Bewältigung der praktischen Probleme geeignet sein könnte, bezweifelt der Politikwissenschaftler. Trotzdem könne der Politikwechsel durchaus neue Perspektiven eröffnen:
„Blickt man auf diese politischen Bestrebungen kann eine Ausweitung der Bundesprogramme auf alle Formen des Extremismus durchaus sinnvoll sein; nämlich dann, wenn es gelingt, ortsangemessene Strategien der Demokratieförderung zu entwickeln. Voraussetzung dafür wäre jedoch nicht die Umsetzung einer unterkomplexen Theorie, sondern die empirische Aufarbeitung der realen Gegebenheiten vor Ort.“
„Mut gegen rechte Gewalt“ will in den nächsten Tagen weitere Kommentare zum Thema veröffentlichen. Soeben wurde ein Beitrag von Franziska Drohsel (Juso-Vorsitzende) online gestellt.
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