Am 4. Mai haben die Innenminister von Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine Dokumentation vorgelegt, mit der die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bewiesen werden soll. Mit der 92-seitigen Materialsammlung wollen die SPD-Politiker „einen erneuten Anstoß für die politische Debatte geben“. Der Text steht hier als PDF zum Download bereit. Eine kurze Zusammenfassung gibt es in dieser Pressemitteilung.
Auch wenn die Dokumentation für Fachleute nichts Neues bietet, ist doch eine nützliche Zitatsammlung entstanden, die sehr eindeutig belegt, mit welcher Art von Partei wir es zu tun haben: Die NPD ist nationalistisch, rassistisch, antisemitisch und antiparlamentarisch. Sie betreibt Geschichtsrevisonismus und steht „in der Tradition der Nationalsozialisten“ (S. 7).
Das von den Innenressorts zusammengestellte Material stammt ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen. Informationen von V-Leuten seien nicht herangezogen worden. In den 332 Fußnoten wird fast ausschließlich auf Texte verwiesen, die die NPD in ihren eigenen Medien veröffentlichte (Parteiprogramme, Internettexte, Artikel aus der Parteizeitung „Deutsche Stimme“ u. ä.). Eine zentrale Quelle ist die NPD-Schulungsbroschüre „Argumente für Kandidaten & Funktionsträger“, die der Informationsdienst „redok“ vor zwei Jahren der Öffentlichkeit zugänglich machte.
Fraglich ist, ob es den Innenministern gelungen ist, die für ein Verbot erforderliche aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der Verfassungsordnung nachzuweisen. Einige Experten sind skeptisch. Auch mir erscheint die Argumentation hier nicht ausreichend. Auffällig ist, dass die Autoren in diesem Kapitel (S. 67–88) an zwei Stellen auf mögliche Ergänzungen hinweisen: Auf S. 75 heißt es, die „intensive Verzahnung“ zwischen der NPD und der neonazistischen Kameradschaftsszene „ließe sich nur durch die Offenlegung nachrichtendienstlich erlangter Informationen weiter verifizieren“. Auf S. 88 wird dargelegt, „eine Darstellung von politisch motivierten Straftaten, die von Mitgliedern, Anhängern oder Sympathisanten der NPD begangen wurden“, sei „in dieser Publikation aus Rechtsgründen“ nicht möglich.
Wird dieses Papier irgendwelche praktischen Konsequenzen haben? Vermutlich nicht. Die Meinungen zum NPD-Verbot sind geteilt und eine einvernehmliche Lösung des V-Mann-Problems (zu den Hintergründen s. hier) ist nicht in Sicht. Das Bundesinnenministerium lehnt ein neues Verbotsverfahren nach wie vor ab. Unmittelbar nach Veröffentlichung der Dokumentation bezeichnete der Pressesprecher des Ministeriums den Vorstoß der SPD-Innenminister als unseriös. Es handele sich um eine „verkappte Werbeveranstaltung für die NPD“. Diese Bemerkung ist nun allerdings (mit Verlaub gesagt) albern.
Dass sich die Innenminister auf ihrer Konferenz in Berlin wiederum nicht auf die Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens verständigen konnten, kommt wenig überraschend. Nach wie vor sind die Meinungen dieser Frage geteilt. Über die unterschiedlichen Positionen informiert Holger Kulick in einem Artikel für das Internetportal „Mut gegen rechte Gewalt“.
Stattdessen wollen die Innenminister nun verhindern, dass rechtsextreme Stiftungen und Vereine finanzielle Zuwendungen vom Staat erhalten. In einer Pressemitteilung des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) heißt es:
„Die IMK hat die Auffassung, parteinahen Bildungseinrichtungen staatliche Mittel dann nicht zu gewähren oder wieder zu entziehen und von ihnen zurück zu fordern, wenn diese verfassungsfeindliche Bildungsinhalte vermitteln. Die IMK hat Möglichkeiten diskutiert, inwieweit verfassungsfeindlichen parteinahen Bildungseinrichtungen und Vereinen Gemeinnützigkeit anerkannt bzw. entzogen werden kann.“
Welche praktische Bedeutung haben diese Beschlüsse?
Bereits im Juni wurde von einer länderoffenen Arbeitsgruppe ein Bericht über die „Finanzquellen der rechtsextremistischen Kreise“ (PDF, 19 Seiten) veröffentlicht, in dem es wörtlich heißt:
„Die bildungspolitischen Einrichtungen der rechtsextremistischen Parteien sind im Hinblick auf finanzielle Mittel derzeit irrelevant. Sie können erst bei langfristiger, kontinuierlicher Präsenz rechtsextremistischer Parteien in den Landtagen zu einem finanziellen Faktor werden.“
Zwar gibt es in Sachsen seit 2005 das NPD-nahe „Bildungswerk für Heimat und nationale Identität e. V.“. Die Voraussetzungen für Zahlungen aus dem Landeshaushalt sind in Sachsen jedoch erst erfüllt, wenn eine Partei zwei Wahlperioden lang im Landtag oder im Bundestag vertreten ist. Ähnliche Regelungen gelten in Brandenburg. Der DVU-nahe Verein „Brandenburg gestalten e. V.“ hat infolgedessen ebenfalls bislang keine staatliche Förderung erhalten. Hierüber ist allerdings noch ein Rechtsstreit anhängig.
Man mag den Innenministern eine vorausschauende Denkweise zubilligen, denn natürlich können weitere rechtsextreme Wahlerfolge nicht ausgeschlossen werden. Unklar bleibt allerdings, wie eine entsprechende - juristisch haltbare - Lösung aussehen soll. Kann man einer rechtsextremen Partei, die dauerhaft im Parlament vertretenen ist, verweigern, was andere Parteien bekommen?
Rechtsextremistische Vereine werden in dem Bericht der Arbeitsgruppe folgendermaßen bewertet:
„Die finanziellen Ressourcen in diesem Bereich werden von den Verfassungsschutzbehörden für unbedeutend gehalten.“
Gleichwohl ist es sicherlich sinnvoll, rechtsextremen Vereinen den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, damit z. B. Spenden und Beiträge nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Allerdings ist dies nach geltendem Recht bereits heute möglich. Außerdem ist zu bedenken, dass weite Teile der Neonazi-Szene gar nicht in Vereinen organisiert sind.
Fazit: Die praktische Bedeutung der IMK-Beschlüsse dürfte sich in überschaubaren Grenzen halten. Die Untätigkeit auf anderen Gebieten ist bedauerlich. Warum wird z. B. der gewaltbereite Neonazi-Verein „Heimattreue Deutsche Jugend“ nicht endlich verboten?
Im Rahmen ihrer NoNPD-Kampagne hat die VVN-BdA bisher 106 879 Unterschriften (Stand: 15.08.07) für ein NPD-Verbot gesammelt. Doch wie stehen die politischen Chancen für einen Verbotsantrag?
Kurz gesagt: Im Moment schlecht, denn die Meinungen sind geteilt. Befürworter eines Verbots finden sich dabei vor allem bei SPD, Grünen und Linkspartei. Auffallend häufig kommen Forderungen nach einem NPD-Verbot von führenden SPD-Politikern, so z. B. von Peter Struck (Vorsitzender der Bundestagsfraktion), Sebastian Edathy (Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses), Holger Hövelmann (Innenminister von Sachsen-Anhalt) und Ehrhart Körting (Innenminister von Berlin).
Die Redaktion der Internetplattform „Mut gegen rechte Gewalt“ (MUT) befragte im Juli sämtliche Landesinnenministerien nach ihrer Position in der NPD-Verbotsdiskussion. Lediglich Berlin und Sachsen-Anhalt sprachen sich eindeutig für ein neues Verbotsverfahren aus. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland votierten klar dagegen. Sicherlich ist dies eine Momentaufnahme. Auch ist die Aussagekraft der Befragung begrenzt, weil nicht alle Ministerien antworteten. Die sehr unterschiedlichen Auffassungen in den Ländern lassen allerdings einen neuen Verbotsantrag in absehbarer Zeit unwahrscheinlich erscheinen. Auch Vorschläge zur Streichung der staatlichen Zuschüsse an die NPD wurden von vielen Ministerien skeptisch beurteilt. Die Ergebnisse der MUT-Umfrage können Sie hier nachlesen.
Im Jahre 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht die Fortsetzung des ersten Verbotsverfahrens abgelehnt, weil NPD-Vorstandsmitglieder für den Verfassungsschutz tätig waren. Vor einem neuen Verbotsantrag müsste dieses Problem gelöst werden. Doch nach wie vor sind weder der Bundesinnenminister noch die meisten Innenminister der Länder bereit, die V-Leute aus der NPD abzuziehen. In einem Interview mit der „Mitteldeutschen Zeitung“ lehnt auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, dies ab: „Das was öffentlich wahrnehmbar ist, ist nur ein Teil dessen, was die Partei will und tut. Ohne den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel würden wir nur das sehen, was wir sehen sollen.“
Der Journalist Patrick Gensing meint dazu im NPD-BLOG.INFO:
„Damit wird die Beobachtung der NPD und die Zusammenarbeit mit V-Leuten zum Selbstzweck: Da die NPD so aggressiv verfassungsfeindlich sei, könne nicht auf den Kauf von Informationen von Neonazis verzichtet werden. Die NPD wird dieser Logik nach durch ihre offene Verfassungsfeindlichkeit gegen ein Verbot immunisiert. Ob man nun ein Verbotsverfahren gutheißt oder auch nicht - diese Argumentation verstehe wer will.
Und besonders geschwächt wurde die NPD durch die V-Leute bislang auch nicht wirklich; der Aufbau von Strukturen schreitet munter voran. Und liegen interessante Details vor, so kann der Verfassungsschutz diese nicht veröffentlichen, da sonst Rückschlüsse auf die Informanten möglich wären. Erscheint alles ein wenig sinnlos.“
(NPD-BLOG.INFO ist kein Blog der NPD, sondern "eine kritische Dokumentation über die rechtsextreme NPD und deren Umfeld".)
Die NPD ist eine Partei, die antidemokratische und rassistische Ziele verfolgt. Es gibt gute Argumente für ein NPD-Verbot. Die Abwägung fällt mir nicht leicht. Gleichwohl komme ich aufgrund der folgenden Gegenargumente zu dem Ergebnis, dass ein NPD-Verbot kein geeignetes Mittel im Kampf gegen den Rechtsextremismus ist.
Sicher ist, dass die NPD ein Verbotsverfahren (das ja mehrere Jahre dauern könnte) durch propagandistische Aktivitäten begleiten würde. Das erneute Scheitern eines Verbotsantrags könnte der Partei sogar noch Auftrieb verschaffen und wäre mithin als „Eigentor“ der NPD-Gegner zu werten. Nun wurde das erste Verfahren von den Antragstellern offenkundig außergewöhnlich schlecht vorbereitet. Doch auch bei einer sorgfältigeren Vorgehensweise ist die Gefahr einer erneuten Niederlage wohl kaum ganz auszuschließen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es der Politik gelingt, die im Jahre 2003 vom Verfassungsgericht beanstandete V-Mann-Problematik in den Griff zu bekommen, bleiben gewisse Risiken. Lässt sich z. B. die für ein Verbot erforderliche aggressiv-kämpferische Haltung tatsächlich gerichtsfest nachweisen? Anders formuliert: Werden die Richter die vorgelegten Beweise akzeptieren?
Ein Verbot der NPD würde weite Teile der rechtsextremen Infrastruktur zerstören und die Aktivitäten der extremen Rechten erheblich behindern. Allerdings sollte man die Effekte nicht überschätzen. Wie will man verhindern, dass sich die NPD-Kader nach dem Verbot neu organisieren? Die neonazistischen „freien Kameradschaften“ könnten nach dem NPD-Verbot personellen Zulauf erhalten und vielleicht sogar radikalisiert dastehen.
Rechtsextreme Einstellungen würden durch ein Verbot der NPD ohnehin nicht verschwinden. Die relativ unbehinderte und offene Tätigkeit der Partei hat immerhin den Vorteil, dass der Rechtsextremismus „sichtbar“ ist. Die demokratische Öffentlichkeit ist so zur Auseinandersetzung mit jenen widerlichen Ansichten gezwungen, die in Teilen der Bevölkerung nun einmal verbreitet sind. Der Verzicht auf ein Verbot der NPD bedeutet nicht, dass die rechtsextreme Gewalt widerstandslos hingenommen werden darf. Gewalttätige Handlungen und Volksverhetzung sind Straftatbestände, gegen die mit polizeilichen und juristischen Mitteln vorgegangen werden muss. Dazu braucht man kein NPD-Verbot.
„Das ist symbolischer Politikgebrauch bzw. –mißbrauch“, kommentierte Wolf-Dieter Narr bereits den ersten Verbotsantrag. Der Politikwissenschaftler lehnt ein Verbot der NPD auch deshalb ab, weil es nicht an den eigentlichen Ursachen des Rechtsextremismus ansetze: „Das Verbot soll Geräusch machen, an Stelle eigenen nötigen Handelns; das Verbot soll ablenken von dem, was man selbst (mit-) verschuldet hat und unbeschadet aller kostenlosen Toleranzmärsche weiter mitverschuldet.“ Die besonders in manchen ostdeutschen Regionen verbreitete Distanz zur Demokratie ist besorgniserregend. Die Wahl rechtsextremer Parteien ist selbstverständlich durch gar nichts zu rechtfertigen. Ist es aber verwunderlich, dass die derzeitigen Angebote der demokratischen Parteien – ich denke hier z. B. an die Wirtschafts- und Sozialpolitik - viele Bewohner von strukturschwachen Regionen nicht sonderlich überzeugen?
Bei der Debatte um ein NPD-Verbot geht es auch um prinzipielle Fragen der demokratischen Auseinandersetzung. Gegen Parteienverbote argumentiert seit Jahren der Jurist und Publizist Horst Meier. Für ihn „ist das Einzige, was an der Debatte um ein NPD-Verbot wirklich gefährlich ist, die anhaltende Bereitschaft zahlreicher Demokraten, bedenkenlos die demokratischen Spielregeln infrage zu stellen.“ Meier sieht das im Grundgesetz vorgesehene Parteiverbotsverfahren kritisch. Sein Demokratieverständnis ist dabei durchaus weitreichend:
„Wer demokratische Normalität praktizieren will, muss bereit sein, ein wohlkalkuliertes Risiko einzugehen. Praktisch ist damit die Aufgabe gestellt, jede noch so anstößige Artikulation friedlicher Opposition als integralen Teil des politischen Wettbewerbs um Ideen und Mehrheiten zu begreifen. Erst da, wo Opposition in organisierte Gewalt umschlägt, hört sie auf, verfassungsmäßig zu sein. Diese Grenze lässt sich politisch neutral bestimmen. Man muss nur grundlegend zwischen Form und Inhalt der Politik unterscheiden. Die Grenze von Opposition ist also nicht mit Blick auf inhaltlich anstößige Propaganda zu ziehen. Sie ist vielmehr verhaltensbezogen als gewaltsamer Bruch der demokratischen Spielregeln zu bestimmen. (…) Die einzige Art der Verfassungstreue, die man jeglicher Opposition - und zwar kompromisslos - abverlangen darf, heißt äußerlich legales Verhalten.“
An anderer Stelle stellt der Autor klar, dass für ihn nicht nur „die Anwendung“, sondern auch die „Androhung von Gewalt ein legitimer Verbotsgrund ist". Hier wäre sicherlich zu diskutieren, wo genau die (legitime) politische Propaganda zur (unerlaubten) Gewaltandrohung wird. Die grundsätzlichen Bedenken des Autors gegen Parteiverbote erscheinen mir allerdings angebracht:
„Wo … die Legalität politischer Opposition nicht nach rechtsstaatlich bestimmten, eindeutigen Kriterien garantiert ist, sondern unter Berufung auf die Legitimität einer ‚Grundordnung’ jederzeit widerrufen werden kann, steht die Freiheit potentiell aller zur Disposition.“
Texte:
Dierk Borstel: Falsche Hoffnung NPD-Verbot (Bundeszentrale für politische Bildung)
Horst Meier: Überwindet den "Verfassungsfeind" (Artikel aus der "Welt" vom 21.05.1999)
Horst Meier: Demokratie ist kalkuliertes Risiko (Artikel aus der "tageszeitung" vom 10.01.2005)
Horst Meier: Die NPD ist nicht so gefährlich, wie alle glauben (Artikel aus der "Welt" vom 16.11.2006)
Wolf-Dieter Narr: Weshalb ich als radikaler NPD-Gegner fast ebenso radikal gegen ein Verbot derselben votiere (Artikel aus "Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68, 1/2001)
Auch wenn die NPD zuweilen auf Samtpfötchen daherkommt, sollte man sich über die Gefährlichkeit dieser Partei nicht täuschen. Die NPD ist antiparlamentarisch und lehnt die pluralistische Gesellschaft ab. Die völkische Weltanschauung der Partei ist rassistisch und antisemitisch. Bedenkenswert ist daher ein grundsätzliches Argument, das auf der NoNPD-Homepage der VVN-BdA zu lesen ist:
„Ein Verbot der NPD fördert den Ausbau der Demokratie. Die NPD ist kein schützenswerter Bestandteil der Demokratie Deutschlands, sondern eine latente und zunehmende Gefährdung derselben. Die Grund- und Bürgerrechte von Migranten, Linken und anderen von den Neofaschisten als Feinde auserkorener Gruppen werden massiv beeinträchtigt.“
Ein Verbot der NPD wäre mit dem Verlust der Parlamentsmandate und der Einziehung des Parteivermögens verbunden. Untersagt wäre auch die Schaffung einer Ersatzorganisation. Die organisatorischen Strukturen der extremen Rechten würden damit empfindlich getroffen. Ein Parteiverbot ist allerdings nur dann möglich, wenn eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachgewiesen werden kann. Hierfür gibt es im Falle der NPD durchaus gute Argumente. „Die NPD hat sich in den letzten Jahren zum gefährlichen Kristallisationskern des gesamten Neofaschismus entwickelt“, heißt es auf der NoNPD-Site. Die Partei arbeitet z. B. systematisch mit militanten „Kameradschaften“ zusammen. Personen aus diesem Spektrum wurden - zum Teil in führenden Positionen - in die Partei integriert.
Wegfallen würde bei einem NPD-Verbot die nicht unerhebliche Finanzierung des Rechtsextremismus aus Steuermitteln. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Wahlkampfkostenerstattung, die Abgeordnetendiäten, die Personalkosten für Fraktionsmitarbeiter, Sachkosten, Sitzungsgelder sowie steuerliche Vorteile. Über die Dimensionen der staatlichen Finanzierung informiert ein im Juni von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe veröffentlichter Bericht (PDF, 19 Seiten). Danach erhielt die NPD im Jahre 2005 staatliche Mittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Dies waren etwa 42% der Gesamteinnahmen der Partei. Hinzuzurechnen wäre noch die steuerliche Begünstigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Nach Angaben des Berliner Innensenators Ehrhart Körting finanziert sich die NPD zu insgesamt 64% aus öffentlichen Mitteln.
Die propagandistischen Aktivitäten der Rechtsextremen werden durch den Partei- und Fraktionsstatus sehr wesentlich erleichtert. In seinem Plädoyer für ein NPD-Verbot schreibt Jörg Kronauer in der „Jungle World“: „Der Schritt von den Stammtischen ins Parlament ist ein Schritt in eine Öffentlichkeit, die mit staatlichen Weihen versehen ist und gerade unter den staatsfixierten Rechten besondere Aufmerksamkeit genießt“. Bei einem Parteiverbot stünde den Rechtsextremisten das Parlament nicht mehr als Plattform für medienwirksame Aktionen zur Verfügung.
Veranstaltungen, die als Parteiveranstaltungen deklariert werden, sind schwieriger zu verbieten als Veranstaltungen, die von Privatpersonen angemeldet werden. Der in § 5 des Parteiengesetzes festgeschriebene Grundsatz der Gleichbehandlung von Parteien hat z. B. zur Folge, dass es oft kaum möglich ist, der NPD den Zugang zu öffentlichen Räumen zu verwehren. Lesen Sie zu den Hintergründen ein kurzes Interview, das die „Berliner Zeitung“ kürzlich mit dem Verfassungsrechtler Tobias Herbst führte. Auch derartige Vorteile würde die rechtsextreme Szene bei einem NPD-Verbot verlieren.
"NoNPD" heißt die Kampagne der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). 102 738 Menschen haben bislang (Stand: 28.07.2007) den Aufruf unterschrieben, in dem der Bundestag aufgefordert wird, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten. Zu den Erstunterzeichnern zählen Ludwig Baumann (Wehrmachtsdeserteur), Esther Bejarano, Fritz Bringmann, Kurt Goldstein (KZ-Überlebende), Detlef Garbe (Leiter der Gedenkstätte Neuengamme), Andreas Nachama (Direktor der Stiftung Topographie des Terrors) sowie Romani Rose (Vorsitzender des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma). Unterschrieben haben auch zahlreiche Prominente wie Artur Brauner, Hannelore Elsner, Peter Sodann, Täve Schur und Hannes Wader. Die Kampagne wird zudem von Gewerkschaften und anderen Organisationen unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der NoNPD-Homepage.
Aber ein Verbotsverfahren ist doch erst vor wenigen Jahren gescheitert. Ist es denn überhaupt vorstellbar, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun für ein Verbot entscheiden könnte?
Hierzu ist festzustellen, dass im Jahre 2003 gar keine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der NPD getroffen wurde. Vielmehr lehnte das Bundesverfassungsgericht die Fortsetzung des Verfahrens ab, weil sich herausstellte, dass Vorstandsmitglieder der Partei für den Verfassungsschutz tätig waren. Das Gericht könne nicht beurteilen, inwieweit diese V-Leute Einfluss auf die Politik der Partei gehabt hätten. In der Begründung des Beschlusses heißt es jedoch ausdrücklich, dass „keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit künftiger Verbotsanträge“ getroffen werde. Neue Anträge blieben vielmehr „ohne Weiteres möglich“.
Anfang 2005 haben sowohl der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, als auch sein Stellvertreter Winfried Hassemer nochmals klargestellt, dass ein neuer Verbotsantrag grundsätzlich möglich ist. Dass sich amtierende Verfassungsrichter in die aktuelle politische Debatte einmischen, ist durchaus ungewöhnlich und wurde von einigen Kommentatoren als „Einladung an die Politik“ verstanden.
Allerdings müsste vor einem neuen Verbotsantrag das Problem mit den V-Leuten gelöst werden. Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), meint dazu:
„Wir brauchen eine verfassungspolitische Diskussion, welche Mittel der Staat zur Abwehr der Gefahr von rechts einsetzen muss und darf und wie der Zugang zu diesen Mitteln eröffnet werden kann. Dabei könnte es zum Beispiel um eine ausdrückliche Erlaubnis zur Überwachung rechtsextremer Parteien im Grundgesetz gehen und/oder um eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, um die bisherige Zwei-Drittel-Mehrheit für Verfahrensbeschlüsse gegen rechtsextreme Parteien abzusenken.“
Diese Vorschläge sind nun allerdings – wenn Sie meine Meinung hören wollen – schon etwas seltsam. Aus der Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht wird gefolgert, man müsse nur die entsprechenden Gesetze ändern, damit das Gericht dann im zweiten Anlauf so entscheidet, wie man es gerne hätte. Hat ein souveräner Rechtsstaat das nötig?
Eine bessere Lösung wäre sicherlich der Abzug der V-Leute aus den Führungsgremien der NPD. Auf der NoNPD-Site wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Beobachtung der Partei dann keineswegs eingestellt werden muss: „Observationen, Fotos und vor allem die Auswertung offener Quellen bleiben unberührt und sind für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit völlig ausreichend.“ Fachleute sehen den Einsatz von V-Leuten ohnehin kritisch. In einer Publikation des Antifaschistischen Pressearchivs Berlin wird ein weit verbreiteter Irrtum über V-Leute korrigiert: „Sie sind keine eingeschleusten Agenten des Staates, sondern lediglich Informanten, die sich gegen Geld oder andere Versprechungen dazu bereit gefunden haben.“ Weiter heißt es:
„Vieles kann an der V-Mann-Praxis kritisiert werden, doch eine Steuerung der NPD von außen hat es nie gegeben – tatsächlich war es oft umgekehrt: Die V-Leute benutzten den Verfassungsschutz und finanzierten mit den bezahlten staatlichen Honoraren ihre Parteiarbeit. Durch das geplatzte Verbotsverfahren wurde bekannt, dass die NPD über etliche V-Leute längst Bescheid wusste und einige sogar die Informationen, die sie an die Behörden lieferten, vom Parteivorstand genehmigen ließen.“
Quellen:
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts können Sie im Detail auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts nachvollziehen. Den vollständigen Text des Beschlusses zur Einstellung des Verbotsverfahrens (27 Seiten) finden Sie hier, die Zusammenfassung in einer Presseerklärung (6 Seiten) hier.
Der Artikel von Hans-Jürgen Papier in der „Bild am Sonntag“ (30.01.2005) und das Interview mit Winfried Hassemer im „Spiegel“ (31.01.2005) sind online nicht mehr kostenlos zu lesen. Hier ein zusammenfassender Artikel aus dem Internetangebot der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Holger Hövelmann: Die Zeit ist reif. Für ein NPD-Verbot (Bundeszentrale für politische Bildung)
Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin e. V.: Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Eine Handreichung zu Programm, Struktur, Personal und Hintergründen (PDF, 8 Seiten)
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