Entnazifizierung

Unter „Entnazifizierung“ versteht man die Praxis der Besatzungsmächte (USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion), die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges darauf ausgerichtet war, hochrangige Vertreter des NS-Regimes zur Rechenschaft zu ziehen. Dies geschah vor allem unter dem Gesichtspunkt der Gründung eines neuen, demokratischen deutschen Staates, der möglichst ohne ehemalige Mitglieder der NSDAP in herausragenden Positionen von Verwaltung, Justiz und Politik auskommen sollte. 

Den ersten Höhepunkt der Entnazifizierung bildeten die Nürnberger Prozesse 1945/46, bei denen einige der prominentesten Vertreter des alten Regimes unter Anklage gestellt wurden. Einen zweiten Höhepunkt in der bundesrepublikanischen Entnazifizierung stellten die Auschwitzprozesse in den Sechziger Jahren dar. Der zuständige Generalstaatsanwalt Fritz Bauer sah sich in dessen Verlauf zeitweise massiven Anfeindungen von Rechten und Konservativen ausgesetzt, die ihn als Nestbeschmutzer diffamierten.

Während in der Bundesrepublik ehemalige Nationalsozialisten wie Hans Globke, Hans Filbinger oder Kurt Georg Kiesinger in höchsten Staatsämtern Karriere machten, wurde die Entnazifizierung in der DDR sehr viel umfangreicher durchgeführt. Auch gegen vergleichsweise unbedeutende ehemalige NSDAP-Mitglieder wurden Todesstrafen verhängt.

Nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 wurden unter dem Vorwand der Entnazifizierung jedoch auch Menschen verfolgt, die in Opposition zum Alleinherrschaftsanspruch der SED standen, wie Gewerkschafter und Sozialdemokraten.

Legt man dem Begriff der Entnazifizierung vorliegende Definition zugrunde, so muss diese als noch immer nicht erfolgreich beendet gelten, da auch noch 69 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges nach ehemaligen Kriegsverbrechern des NS-Regime gefahndet wird.  

Lesetipp

T.K., Februar 2014 

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