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Rebecca Chestnutt/Robert
Niess
Den historischen Ort verstehen,
ohne sich anzupassen – das bauliche Ensemble des
Amtsgerichts Bad Liebenwerda
Anhand der Neu- bzw.
Umbauten des Amtsgerichts in Bad Liebenwerda kann sowohl
das Thema Kontrapunkt Alt - Neu im
Diskurs Politikfeld Baukultur ganz konkret nachvollzogen
als auch unsere Haltung als Architekten deutlich abgelesen
werden. Vor allem verstehen wir Architektur als physischen
Beitrag zum Dialog des städtischen Raums und somit
als mitbestimmendes Element in der andauernden Identitätsbildung
eines Ortes.
Baukultur betrachten
wir in diesem Zusammenhang als die Synthese zwischen
dem gesellschaftlichen Entwicklungsdruck auf einen Ort
und dem zeitgemäßen gebauten Ausdruck seines
gewachsenen Charakters. „Geistesgegenwärtige”
Architektur wäre in diesem Sinne eine Baukunst,
die sich dieser Aufgabe stellt.
Der Ausgangspunkt
bei unserem Entwurf für das neue Amtsgericht basierte
eindeutig auf dem Anspruch, den historischen Ort zu
verstehen; das, was die Identität des Ortes ausmacht,
und selbstverständlich somit seine geschichtliche
Entwicklung. Unsere Absicht war es allerdings, den neuen
Gebäudekomplex weder durch eine Nachahmung des
ehemals existenten Bestandes noch durch eine Anlehnung
an seine stilistischen Strukturen zu definieren, sondern
ihn als ein weiteres Element in der vorhandenen städtischen
Collage, die sich über fast ein Jahrtausend gebildet
hat, zu betrachten.
Bei der Recherche
vor Ort, hauptsächlich im Heimatmuseum, aber auch
mit Hilfe des zuständigen Denkmalpflegereferenten,
haben wir erfahren, dass aus der Epoche der Burggründung
im 11. Jahrhundert beim Planungsbeginn 1993 nur noch
die Grundmauern des früheren Schlosses, d.h. die
Gründung des bestehenden Gerichtsgebäudes,
stammten. Entsprechend der wechselvollen Geschichte
von Burg und Schloss Bad Liebenwerda, wurde der obere
Teil dieses Gebäudes nach mehrfachen Umbauten und
der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg zuletzt
in den 1950er Jahren in neuer Form wieder aufgebaut.
Die gesamte Burganlage
wies nach Plänen von 1733 eine klare Teilung auf:
die Hauptburg mit dem Burgfried, der so genannte Lubwartturm
im Zentrum und die Vorburg mit dienenden Gebäuden.
Diese Gestalt wurde mit dem Bau des Hafthauses, ein
Symbol der preußischen Intervention im 19. Jahrhundert,
verändert. Das Hafthaus, als Solitär, brach
aus der die Burgmauer begleitenden Bebauung aus und
verengte´mit seinen Gefängnismauern den ursprünglich
platzartigen Vorburgbereich zu einer normalen Straße.
Die vorhandene Situation ließ die frühere
Struktur und den Verlauf der Burgmauer nur an einigen
Punkten noch erahnen, wie an der Terrasse des Amtsgerichts
und an der nordwestlichen Schuppenwand.

Amtsgericht Bad Liebenwerda,
Lageplan

Amtsgericht Bad Liebenwerda,
Lageplan mit Grundriss, 1. Obergeschoss

Amtsgericht Bad Liebenwerda,
Ansicht Nord

Amtsgericht Bad Liebenwerda,
Ansicht Süd
Die Aufgabenstellung für eine Erweiterung
des damals bestehenden Amtsgerichts entsprach der Bedeutung
der Lage. Die öffentliche Nutzung war schon gegeben
und mit ihr die Wichtigkeit des Projektes als Merkzeichen
im Stadtbild. Unsere Absicht war darüber hinaus
allerdings, durch das fertige Bauwerk eine komplexe
Wahrnehmung des Stadtbildes zu fördern.
Ziel des Entwurfsprozesses war für
uns, ein bauliches Ensemble zu gestalten, welches durch
seineReferenz zur historischen Morphologie und seine
Auseinandersetzung mit dieser Morphologie, der ursprünglichen
Quelle des Ortscharakters, diese in das Bewusstsein
des Betrachters dringen lässt. Hierzu sollte nicht
nur die stadträumliche Situation der Burganlage,
mit ihrer Teilung in Vorburg und Hauptburg, wieder sichtbar
gemacht werden, genauso wichtig war es, die historischen
Schichten und zeitlichen Brüche erkennbar zu lassen.
Die Bedingungen des Bedarfsprogramms und
die vorgesehene Zusammenlegung der Grundstücke
des Gerichtsbaus und Hafthauses schien anfänglich
eine Überbauung des Areals erforderlich zu machen,
was die ursprüngliche räumliche Gliederung
ignoriert hätte. Unsere erste Leistung bestand
in der Vorlage von drei plausiblen Varianten zur Unterbringung
des Raumprogramms von Straf- und Zivilgericht sowie
des Grundbuchamtes.
Eine Variante verlagerte die Funktion
des Grundbuchamtes in das ehemalige Hafthaus und respektierte
es als geschichtliche Intervention und Solitär.
Die Gefängnismauern sollten entfernt und die Tiefe
des Außenraumes zum Mühlgraben hin offen
gelegt werden. Zu dem Altbau, der die Funktionen des
Strafgerichts übernahm, wurde ein Neubau hinzugestellt,
in der reduzierten Grundform eines Kreissegments und
mit einem Portikus, welcher das Zivilgericht beherbergen
würde. Damit sollte ein Zusammenspiel solitärer
Gebäudekörper entstehen, wovon auch das ursprüngliche
Raumgefüge geprägt war.

Amtsgericht Bad Liebenwerda
Foto: Renate Fritz-Haendeler
Diese neue/alte städtebauliche Situation
wollten wir durch eine archaische Formensprache des
Neubaus und durch die Ergänzungsbauteile der Altbauten
unterstreichen. Wir haben mit dem Entwurf eine Architektur
gesucht, die im Dialog mit dem Ort und seinen Bauten
steht, ohne eine vergangene bauliche Epoche zu zitieren.
Der Dialog mit dem Thema Baukultur entwickelte sich
wie selbstverständlich im Entwurfs- und Planungsprozess.
Schon hier zeigte sich der Entwurf als
geeignetes Objekt des Diskurses. Obwohl die Ergründung
seiner konzeptuellen Voraussetzungen durch engen Kontakt
mit dem Denkmalpflegereferenten geschehen war, widersprach
diese Architektursprache – die alles andere war
als „sich anpassend” – der örtlichen
Gestaltungssatzung.
Ein Gesetzeswerk, das den Ortscharakter
schützten sollte, hätte bei seiner Einhaltung
an dieser Stelle genau das Gegenteil bewirkt. Dies war
auch die Meinung, die der Denkmalpflegereferent zur
Verteidigung des Konzeptes im Bauausschuss der Stadt
vertrat. Seiner Argumentation folgend, dass „die
eigentliche Unauffälligkeit der modernen Lösung
... am geeignetsten dem konkreten Standort gerecht wird”
und „unter Bezugnahme auf die Gestaltungssatzung
eine Lösung des Gerichtsstandortes durch einen
Erweiterungsbau aus Sicht des Landesamtes für Denkmalpflege
praktisch nicht möglich wird, da ein traditioneller
Erweiterungsbau an dieser Stelle unrealisierbar ist”,
wurde eine allgemeine Befreiung bewirkt.
Wie bei so vielen anderen Bauvorhaben
wurde die Vermittlungsarbeit im Planungsprozess sofort
erleichtert, als der Entwurf in einfachen Zügen
beschrieben werden konnte, wodurch auch die konzeptuellen
Absichten begreifbar gemacht wurden. Das Wichtigste
bleibt aber, dass diese einfachen Züge am gebauten
Ergebnis als identitätsstärkend spürbar
werden.
Ob tatsächlich ein Gebäudeensemble
entstanden ist, das sowohl zwischen den baulichen Epochen
einer historischen Anlage vermittelt als auch das ursprünglich
klare Raumgefüge wieder erlebbar werden lässt
und somit ein Stück Baukultur bewahrt und fortgesetzt
wurde, kann nur durch diesoziale Resonanz auf das Bauwerk
vor Ort beurteilt werden.

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