Logo
suchensitemap


home
programm
publikationen
links
gefoerderte projekte
service

2

Rebecca Chestnutt/Robert Niess
Den historischen Ort verstehen, ohne sich anzupassen – das bauliche Ensemble des Amtsgerichts Bad Liebenwerda

Anhand der Neu- bzw. Umbauten des Amtsgerichts in Bad Liebenwerda kann sowohl das Thema Kontrapunkt Alt - Neu im Diskurs Politikfeld Baukultur ganz konkret nachvollzogen als auch unsere Haltung als Architekten deutlich abgelesen werden. Vor allem verstehen wir Architektur als physischen Beitrag zum Dialog des städtischen Raums und somit als mitbestimmendes Element in der andauernden Identitätsbildung eines Ortes.

Baukultur betrachten wir in diesem Zusammenhang als die Synthese zwischen dem gesellschaftlichen Entwicklungsdruck auf einen Ort und dem zeitgemäßen gebauten Ausdruck seines gewachsenen Charakters. „Geistesgegenwärtige” Architektur wäre in diesem Sinne eine Baukunst, die sich dieser Aufgabe stellt.

Der Ausgangspunkt bei unserem Entwurf für das neue Amtsgericht basierte eindeutig auf dem Anspruch, den historischen Ort zu verstehen; das, was die Identität des Ortes ausmacht, und selbstverständlich somit seine geschichtliche Entwicklung. Unsere Absicht war es allerdings, den neuen Gebäudekomplex weder durch eine Nachahmung des ehemals existenten Bestandes noch durch eine Anlehnung an seine stilistischen Strukturen zu definieren, sondern ihn als ein weiteres Element in der vorhandenen städtischen Collage, die sich über fast ein Jahrtausend gebildet hat, zu betrachten.

Bei der Recherche vor Ort, hauptsächlich im Heimatmuseum, aber auch mit Hilfe des zuständigen Denkmalpflegereferenten, haben wir erfahren, dass aus der Epoche der Burggründung im 11. Jahrhundert beim Planungsbeginn 1993 nur noch die Grundmauern des früheren Schlosses, d.h. die Gründung des bestehenden Gerichtsgebäudes, stammten. Entsprechend der wechselvollen Geschichte von Burg und Schloss Bad Liebenwerda, wurde der obere Teil dieses Gebäudes nach mehrfachen Umbauten und der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg zuletzt in den 1950er Jahren in neuer Form wieder aufgebaut.

Die gesamte Burganlage wies nach Plänen von 1733 eine klare Teilung auf: die Hauptburg mit dem Burgfried, der so genannte Lubwartturm im Zentrum und die Vorburg mit dienenden Gebäuden. Diese Gestalt wurde mit dem Bau des Hafthauses, ein Symbol der preußischen Intervention im 19. Jahrhundert, verändert. Das Hafthaus, als Solitär, brach aus der die Burgmauer begleitenden Bebauung aus und verengte´mit seinen Gefängnismauern den ursprünglich platzartigen Vorburgbereich zu einer normalen Straße. Die vorhandene Situation ließ die frühere Struktur und den Verlauf der Burgmauer nur an einigen Punkten noch erahnen, wie an der Terrasse des Amtsgerichts und an der nordwestlichen Schuppenwand.

Amtsgericht Bad Liebenwerda, Lageplan

Amtsgericht Bad Liebenwerda, Lageplan

Amtsgericht Bad Liebenwerda, Lageplan mit Grundriss, 1. Obergeschoss

Amtsgericht Bad Liebenwerda, Lageplan mit Grundriss, 1. Obergeschoss

Amtsgericht Bad Liebenwerda, Ansicht Nord

Amtsgericht Bad Liebenwerda, Ansicht Nord

Amtsgericht Bad Liebenwerda, Ansicht Süd

Die Aufgabenstellung für eine Erweiterung des damals bestehenden Amtsgerichts entsprach der Bedeutung der Lage. Die öffentliche Nutzung war schon gegeben und mit ihr die Wichtigkeit des Projektes als Merkzeichen im Stadtbild. Unsere Absicht war darüber hinaus allerdings, durch das fertige Bauwerk eine komplexe Wahrnehmung des Stadtbildes zu fördern.

Ziel des Entwurfsprozesses war für uns, ein bauliches Ensemble zu gestalten, welches durch seineReferenz zur historischen Morphologie und seine Auseinandersetzung mit dieser Morphologie, der ursprünglichen Quelle des Ortscharakters, diese in das Bewusstsein des Betrachters dringen lässt. Hierzu sollte nicht nur die stadträumliche Situation der Burganlage, mit ihrer Teilung in Vorburg und Hauptburg, wieder sichtbar gemacht werden, genauso wichtig war es, die historischen Schichten und zeitlichen Brüche erkennbar zu lassen.

Die Bedingungen des Bedarfsprogramms und die vorgesehene Zusammenlegung der Grundstücke des Gerichtsbaus und Hafthauses schien anfänglich eine Überbauung des Areals erforderlich zu machen, was die ursprüngliche räumliche Gliederung ignoriert hätte. Unsere erste Leistung bestand in der Vorlage von drei plausiblen Varianten zur Unterbringung des Raumprogramms von Straf- und Zivilgericht sowie des Grundbuchamtes.

Eine Variante verlagerte die Funktion des Grundbuchamtes in das ehemalige Hafthaus und respektierte es als geschichtliche Intervention und Solitär. Die Gefängnismauern sollten entfernt und die Tiefe des Außenraumes zum Mühlgraben hin offen gelegt werden. Zu dem Altbau, der die Funktionen des Strafgerichts übernahm, wurde ein Neubau hinzugestellt, in der reduzierten Grundform eines Kreissegments und mit einem Portikus, welcher das Zivilgericht beherbergen würde. Damit sollte ein Zusammenspiel solitärer Gebäudekörper entstehen, wovon auch das ursprüngliche Raumgefüge geprägt war.

Amtsgericht Bad Liebenwerda Foto: Renate Fritz-Haendeler

Amtsgericht Bad Liebenwerda Foto: Renate Fritz-Haendeler

Diese neue/alte städtebauliche Situation wollten wir durch eine archaische Formensprache des Neubaus und durch die Ergänzungsbauteile der Altbauten unterstreichen. Wir haben mit dem Entwurf eine Architektur gesucht, die im Dialog mit dem Ort und seinen Bauten steht, ohne eine vergangene bauliche Epoche zu zitieren. Der Dialog mit dem Thema Baukultur entwickelte sich wie selbstverständlich im Entwurfs- und Planungsprozess.

Schon hier zeigte sich der Entwurf als geeignetes Objekt des Diskurses. Obwohl die Ergründung seiner konzeptuellen Voraussetzungen durch engen Kontakt mit dem Denkmalpflegereferenten geschehen war, widersprach diese Architektursprache – die alles andere war als „sich anpassend” – der örtlichen Gestaltungssatzung.

Ein Gesetzeswerk, das den Ortscharakter schützten sollte, hätte bei seiner Einhaltung an dieser Stelle genau das Gegenteil bewirkt. Dies war auch die Meinung, die der Denkmalpflegereferent zur Verteidigung des Konzeptes im Bauausschuss der Stadt vertrat. Seiner Argumentation folgend, dass „die eigentliche Unauffälligkeit der modernen Lösung ... am geeignetsten dem konkreten Standort gerecht wird” und „unter Bezugnahme auf die Gestaltungssatzung eine Lösung des Gerichtsstandortes durch einen Erweiterungsbau aus Sicht des Landesamtes für Denkmalpflege praktisch nicht möglich wird, da ein traditioneller Erweiterungsbau an dieser Stelle unrealisierbar ist”, wurde eine allgemeine Befreiung bewirkt.

Wie bei so vielen anderen Bauvorhaben wurde die Vermittlungsarbeit im Planungsprozess sofort erleichtert, als der Entwurf in einfachen Zügen beschrieben werden konnte, wodurch auch die konzeptuellen Absichten begreifbar gemacht wurden. Das Wichtigste bleibt aber, dass diese einfachen Züge am gebauten Ergebnis als identitätsstärkend spürbar werden.

Ob tatsächlich ein Gebäudeensemble entstanden ist, das sowohl zwischen den baulichen Epochen einer historischen Anlage vermittelt als auch das ursprünglich klare Raumgefüge wieder erlebbar werden lässt und somit ein Stück Baukultur bewahrt und fortgesetzt wurde, kann nur durch diesoziale Resonanz auf das Bauwerk vor Ort beurteilt werden.

zurück zum Inhaltsverzeichnis "Politikfeld Baukultur" weiter zu "Die moderne Allmende - wem gehört in Zukunft die Landschaft?" von Christiane Sörensenstehen, ohne sich anzupassen - das bauliche Ensemble des Amtsgerichtes Bad Liebenwerda" von Rebecca Chestnutt / Robert Niess

 




 

Amtsgericht Bad Liebenwerda Foto: Werner Hutmacher

Amtsgericht Bad Liebenwerda
Foto: Werner Hutmacher