Bundeszentrale für politische Bildung Bonn 2006, 96 Seiten
Das Grundgesetz entstand im Nachkriegsdeutschland durch einen Auftrag der Militärgouverneure (vom 1. Juli 1948) an die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, in einer verfassungsgebenden Versammlung eine Verfassung auszuarbeiten. Das Grundgesetz, das am 23. Mai 2009 seinen 60. Geburtstag feiert, wurde mit Zweidrittelmehrheit von den Abgeordneten des Parlamentarischen Rates angenommen. Eine Ratifizierung durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt. Nach der politischen Wende in der DDR und der Einheit Deutschlands ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Die Broschüre zum Grundgesetz enthält eine Übersicht über alle Änderungen bis August 2006 (Föderalismusreform).
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