Politisches System
Verfassung
Am 4. Januar 2004 wurde die neue afghanische Verfassung von einer „Großen Ratsversammlung“, der „Loya Jirga“, einstimmig verabschiedet. Diese Verfassung wurde von einigen Beobachtern als die „aufgeklärteste Verfassung in der islamischen Welt“ bezeichnet. Sie beschreibt Afghanistan als eine Islamische Republik, in der der Islam Staatsreligion ist, aber Anhängern anderer Religionen ihre Glaubensfreiheit und die freie Ausübung ihrer Religion zu sichert. Weiterhin schreibt die Verfassung die Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz und die Achtung der Freiheit, Menschenwürde und Meinungsfreiheit vor.
Exekutive
Das afghanische Staats- und Regierungsoberhaupt ist der Präsident, welcher über weitreichende Kompetenzen und Befugnisse verfügt. Er wird vom Volk in freien und direkten Wahlen für fünf Jahre gewählt und darf nicht mehr als zwei Amtszeiten dienen. Um Präsident zu werden, benötigt ein Kandidat mehr als 50 % der abgegebenen Wählerstimmen. Erhält der Kandidat diese absolute Mehrheit nicht, kommt es zu einer Stichwahl mit dem Kandidaten, der die zweitmeisten Stimmen erhielt. Bei der Stichwahl reicht dann die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die afghanische Verfassung sieht vor, dass Kandidaten fürs Präsidentenamt afghanische Staatsbürger, Muslime und mindestens 40 Jahre alt sein müssen, sowie wegen keiner Straftaten von einem Gericht verurteilt sein dürfen. Der derzeitige Amtsinhaber ist Hamid Karzai, der zuletzt im November 2009 für seine zweite Amtszeit vereidigt wurde.
Legislative
Afghanistan verfügt über ein Zweikammern-Parlament, ähnlich dem amerikanischen System, bestehend aus der Volksvertretung (Wolesi Jirga) und dem Ältestenrat (Meshrano Jirga). Die Abgeordneten der Wolesi Jirga werden vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt, während die Mitglieder der Meshrano Jirga zu je einem Drittel von den Provinzräten, den Bezirksräten und dem Staatspräsidenten ernannt werden.
Laut afghanischer Verfassung gibt es eine festgeschriebene Anzahl an Parlamentssitzen, die von Frauen besetzt werden müssen. Durch diese Quote hat Afghanistan den höchsten Frauenanteil im Parlament in ganz Südasien.
Judikative
An der Spitze der afghanischen Judikative steht der Oberste Gerichtshof (Estera Mahkama), welcher aus neun Richtern besteht, die vom Präsidenten mit der Zustimmung des Parlamentes ernannt werden. Die Richter des Obersten Gerichtshofes müssen über einen Abschluss in Jura oder im islamischen Recht verfügen und mindestens 40 Jahre alt sein.
Allerdings legt die afghanische Bevölkerung mehr Vertrauen in die traditionellen Rechtssysteme und nutzt häufig die lokalen, geistlichen Ältestenräte oder Gerichte.
Wahlen
Präsidentschaftswahlen vom 9. Oktober 2004
Bei den ersten demokratischen Wahlen seit Jahrzehnten waren fast 10 Millionen Afghanen für die Wahl registriert und mehr als 80 % nahmen teil. Überraschend hoch war die Beteiligung der Frauen (40%). Hamid Karzai gewann die Präsidentschaftswahlen trotz 17 Gegenkandidaten im ersten Wahlgang mit 55,4 % der abgegebenen Stimmen.
Parlamentswahlen vom 18. September 2005
Bei den ersten freien Parlamentswahlen in Afghanistan seit 1969 standen 249 Sitze der Wolesi Jirga und 420 Sitze der Provinzräte zur Wahl. 12,5 Mio. Wähler waren registriert, es gaben jedoch nur 51,5 % der registrierten Wähler ihre Stimme ab.
Präsidentschaftswahlen vom 20. August 2009
Bei den zweiten Präsidentschaftswahlen in Afghanistan erhielt Hamid Karzai im ersten Wahlgang 49,7 % der abgegebenen Stimmen und verpasst knapp die absolute Mehrheit. Trotzdem wurde er am 19.11.2009 erneut als Präsident vereidigt, da sein stärkster Konkurrent ums Präsidentschaftssamt, Abdullah Abdullah, der im ersten Wahlgang 30,6 % der Stimmen bekam, auf eine Stichwahl verzichtete. Die Wahlbeteiligung wurde auf 39 % geschätzt und es kam Medienberichten zufolge zu massiven Wahlmanipulationen und Bombenanschlägen.
Parlamentswahlen vom 18. September 2010
Bei den Parlamentswahlen in diesem Jahr bewarben sich für die 249 Sitze des Parlaments fast 2.500 Kandidaten. Im Vorfeld und während der Wahlen kam es zu Bedrohungen, Entführungen und Ermordungen von Kandidaten und Wahlhelfern. Außerdem wurden Wahlfälschungen und Unregelmäßigkeiten befürchtet und registriert. Erste Schätzungen gingen von einer Wahlbeteiligung von ca. 40 % aus. Im Nachhinein der Wahl wurden mehrere Millionen Wählerstimmen für ungültig erklärt.
Failed State?
Afghanistan wird häufig, trotz der internationalen Unterstützung beim Wiederaufbau, als „failed state“, also als ein gescheiterter Staat bezeichnet. Andere sehen es auf dem Weg dorthin, sprich als einen „failing state“. Es ist sicherlich richtig, dass die afghanische Regierung nicht in der Lage ist, die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet auszuüben und man auch das Kriterium eines geeinten Staatsvolkes aufgrund der gewaltsamen Konflikte zwischen den einzelnen Ethnien, zurückweisen muss. Afghanistan erfüllt somit nicht die Definition eines funktionierenden Staates dem Völkerrecht bzw. der politikwissenschaftlichen Definition entsprechend.
Die Nichtregierungsorganisation „Fund for Peace“ veröffentlicht jedes Jahr in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Foreign Policy“ einen Index in welchen Staaten auf Zerfall hin untersucht werden. Afghanistan gehört seit 2006 zu den zehn am „gescheiterten“ Staaten und seine Werte verschlechtern sich mit jedem Jahr.
Trotzdem bleibt festzuhalten, dass sich die Staatlichkeit Afghanistans und die Situation der Bevölkerung, verglichen mit der Zeit der sowjetischen Besatzung, des Bürgerkrieges und der Taliban-Herrschaft in den letzten 30 Jahren, verbessert hat und man aufgrund der internationalen Unterstützung nicht mit einem vollkommenen Zusammenbruch des Staates, ähnlich wie es in Somalia der Fall ist, zu rechnen ist.

