Landtag

DruckversionPer E-Mail senden

Welche Stellung hat der Landtag innerhalb der staatlichen Ordnung?

Wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ist der Staatsaufbau des Landes Brandenburg nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung organisiert. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) handeln unabhängig voneinander.

"Wie geht's zum Landtag?" Illustration von Barbara HenningerDie Gesetzgebungsgewalt wird in aller Regel vom Landtag wahrgenommen. Das in der Landesverfassung vorgesehene Gesetzgebungsverfahren durch Volksentscheid bildet in der Praxis die Ausnahme. Die vollziehende Gewalt liegt in den Händen der Landesregierung, der Verwaltungsbehörden und der kommunalen Selbstverwaltungsorgane.

Die Rechtsprechung ist unabhängigen Richtern anvertraut. Durch Verfassungsregelungen werden die einzelnen Gewalten in ein System gegenseitiger Abhängigkeiten und Hemmungen gebracht. Vielfach sind Mitwirkungs- und Kontrollrechte zwischen den Gewalt vorgesehen.

Die Aufgaben der drei Elemente der Gewaltenteilung und ihre Beziehungen zueinander sind in der Verfassung des Landes Brandenburg geregelt. Eine zentrale Funktion in diesem System kommt dem Landtag zu. Er wird deshalb – anders als Exekutive und Judikative – vom Volk gewählt.

 

Welche Aufgaben hat der Landtag?

Gesetzgebung

Die wichtigste Aufgabe des Landtags ist die Gesetzgebung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, dass die Gesetzgebungszuständigkeit grundsätzlich bei den Ländern liegt. Allerdings behält es die Regelung bestimmter Sachgebiete dem Bund vor. So obliegen die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, das Währungswesen oder der Luft- und Eisenbahnverkehr u. a. nicht dem Landtag, sondern der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes.

In Bereichen der so genannten konkurrierenden Gesetzgebung – z. B. im Recht der Wirtschaft, dem Flüchtlingswesen oder der öffentlichen Fürsorge - steht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu. Wenn er davon aber nicht Gebrauch macht, können Gesetze auf Landesebene erlassen werden.

Wahl des Ministerpräsidenten

Eine weitere wichtige Aufgabe des Landtags ist es, den Ministerpräsidenten zu wählen. Dies geschieht jeweils innerhalb von drei Monaten nach jeder Landtagswahl. Auch innerhalb einer Wahlperiode kann der Landtag mittels konstruktiven Misstrauensvotums den Ministerpräsidenten absetzen, indem er einen neuen wählt.

Kontrolle der Regierung

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag verantwortlich. Auch die Minister tragen für ihre Geschäftsbereiche die Verantwortung gegenüber dem Landtag. Die Landesregierung ist verpflichtet, den Landtag und seine Ausschüsse über die Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen, über Grundsatzfragen der Raumordnung, der Standortplanung und der Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Diese Unterrichtungspflicht erstreckt sich auch auf grundsätzliche Gegenstände der Mitwirkung im Bundesrat, der Zusammenarbeit mit dem Bund, anderen Bundesländern, anderen Staaten und der Europäischen Union.

Die Abgeordneten haben das Recht, Fragen an die Landesregierung zu stellen. Die Geschäftsordnung des Landtages enthält dafür ein umfassendes Instrumentarium: Große Anfrage, Kleine Anfrage, Fragestunde und Aktuelle Stunde. Die Landesregierung ist verpflichtet, Fragen von Landtagsabgeordneten unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig zu beantworten. Die Abgeordneten haben das Recht auf Zugang zu den Behörden und Dienststellen des Landes. Diese haben ihnen auf Verlangen Auskünfte – auch aus Dateien – zu erteilen sowie Akten und andere amtliche Unterlagen vorzulegen. Der Landtag kann Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen einsetzen.

Untersuchungsausschüsse dienen vorwiegend der parlamentarischen Kontrolle der Regierung; sie sollen die Verantwortung für Missstände aufdecken. Dafür haben sie umfassende Rechte (Beweiserhebung, Akteneinsicht, Vernehmungen, Befragungen und Vereidigungen von Zeugen und Sachverständigen usw.). Enquete-Kommissionen dienen der eigenständigen Informationsgewinnung des Landtages zu komplexen Sachverhalten. In ihre Arbeit werden deshalb in der Regel unabhängige Experten einbezogen.

Haushaltsplan

Der Landtag beschließt per Gesetz den Haushaltsplan des Landes. Über die Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben, das Vermögen und die Schulden des Landes legt der Finanzminister vor dem Landtag nach jedem Haushaltsjahr Rechenschaft ab. Der Landtag wählt die Mitglieder des Landesrechnungshofs, der die Haushaltsrechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes prüft.

Wahl der Richter

Aus dem Landtag kommen zwei Drittel der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Dieser wählt die Präsidenten der oberen Landesgerichte und entscheidet über die weiteren Berufungen in ein Richteramt. Die Richter des Landesverfassungsgerichts werden vom Landtag direkt gewählt.

 

 

Eigene Bewertung: Keine Durchschnitt: 5 (1 Bewertung)