Europäisches Parlament

Martin Schulz, der Präsident des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament (EP) wird alle fünf Jahre von den Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt. In der mittlerweile siebten Wahlperiode von 2009 bis 2014 sitzen insgesamt 736 Abgeordnete aus den 27 EU-Staaten im Europäischen Parlament und vertreten knapp 500 Millionen Menschen in Europa. Im Europäischen Parlament sind sieben Fraktionen vertreten sowie eine Reihe von fraktionslosen – jedoch über national existierende Parteien für diese ins Europaparlament gewählte – Abgeordneten. Der Präsident des Parlaments ist seit Anfang 2012 Martin Schulz.

Neben der Kommission ist das Parlament das zweite supranationale Organ der Europäischen Union. Es konnte seine (demokratisch durch Wahlen legitimierte) Mitbestimmungs- und Entscheidungsbefugnis in den letzten Jahren durch Änderungen oder Neufassung verschiedener Vertragstexte (Nizza, Amsterdam, Lissabon) gegenüber Ministerrat und Kommission stärken.

Themengrafik Europaparlament

 

Das Europäische Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

Legislativbefugnis

Die gesetzgebende Gewalt teilt es sich mit dem Ministerrat in vielen Politikbereichen. Dies wird insbesondere durch das Mitentscheidungsverfahren realisiert. In diesem sind der Ministerrat und das Parlament einander gleichgestellt. Das Parlament muss auch in einigen Bereichen, in denen der Rat die alleinige Rechtsetzungsbefugnis inne hat, angehört werden. Wichtige Entscheidungen – wie etwa der Beitritt neuer Staaten zur EU – bedürfen ebenfalls der Zustimmung durch das Europäische Parlament. Zudem hat das Parlament ein politisches Legislativrecht.


Kontrollbefugnis

Das Parlament übt eine Kontrolle gegenüber anderen Organen der EU, insbesondere der EU-Kommission, aus. Das Parlament stimmt der Benennung von Kommissionsmitgliedern zu oder lehnt diese ab. Es kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen. Die Kommission und der Ratspräsident sind verpflichtet, dem Parlament in regelmäßigen Abständen Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen.


Haushaltsbefugnis

Das Parlament und der Ministerrat teilen sich die Haushaltsbefugnisse. Der Gesamthaushalt der EU bedarf der Zustimmung durch das Parlament: somit kann das Parlament Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben, wobei die letztendliche Genehmigung des Haushaltsplanes beim Rat und damit auf nationaler politischer Ebene liegt.

 

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