NoNPD? - 2. Teil: Argumente für ein NPD-Verbot

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Auch wenn die NPD zuweilen auf Samtpfötchen daherkommt, sollte man sich über die Gefährlichkeit dieser Partei nicht täuschen. Die NPD ist antiparlamentarisch und lehnt die pluralistische Gesellschaft ab. Die völkische Weltanschauung der Partei ist rassistisch und antisemitisch. Bedenkenswert ist daher ein grundsätzliches Argument, das auf der NoNPD-Homepage der VVN-BdA zu lesen ist:

„Ein Verbot der NPD fördert den Ausbau der Demokratie. Die NPD ist kein schützenswerter Bestandteil der Demokratie Deutschlands, sondern eine latente und zunehmende Gefährdung derselben. Die Grund- und Bürgerrechte von Migranten, Linken und anderen von den Neofaschisten als Feinde auserkorener Gruppen werden massiv beeinträchtigt.“

Ein Verbot der NPD wäre mit dem Verlust der Parlamentsmandate und der Einziehung des Parteivermögens verbunden. Untersagt wäre auch die Schaffung einer Ersatzorganisation. Die organisatorischen Strukturen der extremen Rechten würden damit empfindlich getroffen. Ein Parteiverbot ist allerdings nur dann möglich, wenn eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachgewiesen werden kann. Hierfür gibt es im Falle der NPD durchaus gute Argumente. „Die NPD hat sich in den letzten Jahren zum gefährlichen Kristallisationskern des gesamten Neofaschismus entwickelt“, heißt es auf der NoNPD-Site. Die Partei arbeitet z. B. systematisch mit militanten „Kameradschaften“ zusammen. Personen aus diesem Spektrum wurden - zum Teil in führenden Positionen - in die Partei integriert.

Wegfallen würde bei einem NPD-Verbot die nicht unerhebliche Finanzierung des Rechtsextremismus aus Steuermitteln. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Wahlkampfkostenerstattung, die Abgeordnetendiäten, die Personalkosten für Fraktionsmitarbeiter, Sachkosten, Sitzungsgelder sowie steuerliche Vorteile. Über die Dimensionen der staatlichen Finanzierung informiert ein im Juni von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe veröffentlichter Bericht (PDF, 19 Seiten). Danach erhielt die NPD im Jahre 2005 staatliche Mittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Dies waren etwa 42% der Gesamteinnahmen der Partei. Hinzuzurechnen wäre noch die steuerliche Begünstigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Nach Angaben des Berliner Innensenators Ehrhart Körting finanziert sich die NPD zu insgesamt 64% aus öffentlichen Mitteln.

Die propagandistischen Aktivitäten der Rechtsextremen werden durch den Partei- und Fraktionsstatus sehr wesentlich erleichtert. In seinem Plädoyer für ein NPD-Verbot schreibt Jörg Kronauer in der „Jungle World“: „Der Schritt von den Stammtischen ins Parlament ist ein Schritt in eine Öffentlichkeit, die mit staatlichen Weihen versehen ist und gerade unter den staatsfixierten Rechten besondere Aufmerksamkeit genießt“. Bei einem Parteiverbot stünde den Rechtsextremisten das Parlament nicht mehr als Plattform für medienwirksame Aktionen zur Verfügung.

Veranstaltungen, die als Parteiveranstaltungen deklariert werden, sind schwieriger zu verbieten als Veranstaltungen, die von Privatpersonen angemeldet werden. Der in § 5 des Parteiengesetzes festgeschriebene Grundsatz der Gleichbehandlung von Parteien hat z. B. zur Folge, dass es oft kaum möglich ist, der NPD den Zugang zu öffentlichen Räumen zu verwehren. Lesen Sie zu den Hintergründen ein kurzes Interview, das die „Berliner Zeitung“ kürzlich mit dem Verfassungsrechtler Tobias Herbst führte. Auch derartige Vorteile würde die rechtsextreme Szene bei einem NPD-Verbot verlieren.

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