Holocaustleugnung
Das Rechtfertigen, Leugnen und Verharmlosen des Holocaust gehört ins rechtsextremistische Standardrepertoire und ist nach § 130 StGB (Volksverhetzung) strafbar.
Der ehemalige SS-Mann, Thies Christophersen, der unweit des Konzentrationslagers Auschwitz stationiert war, verbreitete 1973 eine Broschüre mit dem Titel "Die Auschwitzlüge", in der er behauptete, von dem Mord an ca. 1.100.000 bis 1.500.00 Häftlingen im Lager Auschwitz nichts bemerkt haben zu wollen (zu diesen Ermodeten in Auschwitz kommen jene Opfer, die an Hunger, Krankheiten usw. verstorben sind). Der Massenmord müsse also eine gezielt in die Welt gesetzte Lüge sein.
Das von Christophersen präsentierte Argumentationsmuster, wonach der Holocaust eine Erfindung der alliierten Sieger des Zweiten Weltkriegs ist, ist bis heute weit verbreitet. Behauptet wird einerseits, die "Auschwitzlüge" diene der Unterdrückung des "deutschen Volkes". Als Beleg wird auf die angebliche "Sieger- oder Gesinnungsjustiz" verwiesen, die vorgebliche "Tatsachenbehauptungen" unter Strafe stelle. So gäbe es keine schriftlichen Beweise (etwa schriftliche Befehle u. ä.) für den Massenmord in den Lagern, will eine der Behauptungen wissen.
Wie normale Verbrecher auch versuchten die Nationalsozialisten, den Massenmord so heimlich als möglich durchzuführen. Befehle wurden häufig nur mündlich weitergegeben, außerdem fanden vielfach Begriffe Verwendung, die den eigentlichen Sachverhalt verschleiern und beschönigen sollten: "Mord" oder "Tötung" gerieten im nationalsozialistischen Sprachgebrauch zu "Vertreibung" und "Umsiedelung". Überliefert ist allerdings neben zigfachen Augenzeugenberichten von Opfern und Tätern beispielsweise das Protokoll der "Wannseekonferenz" vom 20. Januar 1942 in Berlin, auf der die sog. "Endlösung der Judenfrage" technisch-organisatorisch beraten wurde.
Bereits seit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs führten hinter der Front sog. "Einsatzgruppen" unter dem Kommando des "Reichssicherheitshauptamtes" Massaker an den "Eliten" der überfallenen Länder, an Sinti und Roma sowie überwiegend an jüdischer Zivilbevölkerung durch. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion erhielten die Einsatzgruppen die Bevollmächtigung, "in eigener Verantwortung gegenüber der Zivilbevölkerung Exekutivmaßnahmen zu treffen." - damit begann der systematisch durchgeführte Massenmord. Die Ergebnisse der Wannseekonferenz gaben dem bereits laufenden Völkermord eine neue Dimension: Unter Ausschöpfung aller technischen Mittel und organisatorischen Möglichkeiten richtete das nationalsozialistische Deutschland seine Aufmerksamkeit auf die Ausrottung der jüdischen Zivilbevölkerungen in den eroberten Gebieten - und setzte damit die innere Logik aus nationalsozialistischer "Lebensraum"-Politik (siehe: völkische Ideologie) und Antisemitismus in die Tat um.
Neben der Frage, welche Folgen die sog. "Auschwitzlüge" für das "deutsche Volk" habe, beschäftigt Holocaust-Leugner die nach dem "Cui bono" - lateinisch: "Wem zum Vorteil?" Die Beantwortung gipfelt in der perfiden Behauptung, es seien mit den "Juden" ausgerechnet die Opfer der nationalsozialistischen Barbarei die Profiteure am Holocaust.
Untermauert wird die Behauptung von der Ausschwitzlüge häufig mit dem Verweis auf technische "Gutachten", die nachweisen wollten, dass der Massenmord nicht möglich gewesen sei. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang etwa auf den sog. "Leuchter-Report" aus dem Jahr 1988, mit dem der Holocaust-Leugner Ernst Zündel sich während seines Prozesses verteidigte. Der Autor, Fred Leuchter, musste allerdings als Zeuge vor Gericht eingestehen, dass sich seine technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnisse auf dem "Niveau eines College-Studenten" bewegen. Dass von Holocaust-Leugnern immer wieder auf Gutachten wie die des Fred Leuchter Bezug genommen wird, obwohl die einschlägigen Argumente durch Ingenieurs- und Naturwissenschaften sämtlich widerlegt sind, liegt sicher auch in der Natur der chemischen, physikalischen und toxikologischen (Toxikologie: Die Lehre von den Giften und ihrer Wirkung) Materien, die für Laien meist nur schwer verständlich sind.
Damit bewegen sich die fachspezifischen Argumente für den Laien - und daher für den Großteil der Bevölkerung - im Bereich des allein Glaubbaren - so wie die meisten Wissenschaften nur von einer vergleichsweise kleinen Gruppe an Fachwissenschaftlern verstanden und damit gewusst werden können, denen wiederum die "Normalbevölkerung" Glauben schenkt bzw. glauben muss. Das kommt der Neigung der meisten Rechtsextremisten entgegen, den zahlreich in der Szene kursierenden Verschwörungstheorien mehr Vertrauen entgegen zu bringen als nachprüfbaren Fakten.
Neben der Behauptung, der Holocaust habe nicht stattgefunden, erfreut sich die Relativierung des Holocausts einiger Beliebtheit in rechtsextremen Milieus. Opferzahlen werden klein gerechnet und mit den Opfern in der deutschen Bevölkerung verglichen. So ist in jüngster Zeit beispielsweise die Rede vom "Bombenholocaust", den die Alliierten angeblich an der deutschen Zivilbevölkerung begangen hätten. Solche Darstellungen verschweigen sowohl, dass es die deutsche Luftwaffe war, die sog. "Flächenbombardements" als strategisch-taktisches Mittel in das Kriegsgeschehen einführte, als auch die Gründe solcher Bombardements, die militärischen Zwecken dienten (nicht zuletzt dem, die deutsche Zivilbevölkerung zu zermürben und den Krieg auf diese Weise schneller zu beenden).
Wie man auch immer diese Bombereinsätze gegen die deutsche Zivilbevölkerung beurteilen mag: Der Holocaust diente keinem militärischen, keinem ökonomischen und keinem anderen Zweck als dem, den antisemitischen Wahn zu befriedigen. Damit steht er ohne Vergleich in der traurigen Geschichte der Massen- und Völkermorde.

