Gemeindegebietsreform
In Brandenburg gilt das Prinzip einer weitgehend dezentralen Aufgabenwahrnehmung. Grundlage für eine entsprechende Verwaltung ist die Wirtschaftskraft der einzelnen Gemeinde. Ist diese nicht gesichert, kommt es zu Vergrößerungen oder Zusammenlegungen einzelner Gemeinden.
Gemeindegebietsreformen sind notwendig, wenn:
- Kleinstgemeinden nicht in der Lage sind, gemeindliche öffentliche Einrichtungen zur Durchführung pflichtiger und freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben (Kitas, Sporthallen usw.) für ihre Bürger zu unterhalten.
- Mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit zu einer Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung führt (Aufgaben sind nicht mehr erfüllbar oder müssen auf andere übertragen werden).
- Demografische Gründe, also die Abwanderung von Bürgerinnen und Bürgern oder der Rückgang der Geburtenraten neue Verwaltungsstrukturen erfordern.
Ausgangslage und Reformbedarf
Im Jahr 1998 hatte das Land Brandenburg 1479 Gemeinden von denen 861 (58%) weniger als 500 Einwohner haben und 1413 amtsangehörige Gemeinden in 152 Ämtern. Vor dem Hintergrund eines prognostizierten Bevölkerungsrückgang um 12% der Einwohner (ca. 200.000) bis 2015 wächst der Reformbedarf aufgrund der zunehmenden Finanzknappheit der Gemeinden. Dieser Bevölkerungsrückgang ist in der Peripherie besonders dramatisch. Durch freiwilligen Zusammenschluss seit 1993 hat sich die Zahl der Gemeinden um 334 verringert.
Ziele der Reform
Ziel der Gemeindegebietsreform war die dauerhafte Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft von Gemeinden, Städten und Ämtern und zugleich die dauerhafte Sicherung der Aufgabenerledigung. Daneben sollten einheitliche Lebens- und Wirtschafträume entstehen und fortentwicklet werden (z.B. koordinierte Planung und Steuerung von Infrastrukturmaßnahmen). Ferner sollten die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt werden und im Interesse der Bürgernähe weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert werden.
Weitere Informationen: unter "Neue kommunale Strukturen" aus "Kommunalpolitik in Brandenburg" von Werner Künzel
Umsetzung der Reform
Um das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht zu stärken, sah die Gemeindegebietsreform in Brandenburg zunächst eine Freiwilligkeitsphase bis zum 31.03.2002 vor. Eigene Neugliederungsvorschläge der Gemeinden wurden durch das Innenministerium genehmigt, sofern sie im wesentlichen dem Leitbild der Reform entsprachen. Die Ergebnisse der Freiwilligkeitsphase wurden durch dass Innenministerium ausgewertet. Erst hiernach wurden Gesetzentwürfe in den Landtag mit dem Ziel eingebracht, Gemeinden, die nicht selbst den Zusammenschluss gewählt hatten, zwangsweise zusammenzuschließen.

