Was man wissen muss

Worauf kommt es an bei der Bundestagswahl? Was passiert, wenn ich nicht wählen gehe? Wenn ich mich „verwählt“ habe, was dann? Wir haben Antworten auf diese und andere Fragen zusammengestellt. Fehlt noch etwas? Dann gleich einen Kommentar schreiben und nachhaken.

Wahlen: Was man wissen muss
© Julia Praschma

Leichte Sprache: Bundestags-Wahl

Diese Wahl hat es in sich: Es ist das erste Mal seit 1949, dass jemand, der das Kanzleramt inne hat, nicht wieder antritt. Die zwei Volksparteien CDU und SPD machen die Kanzlerschaft nicht länger unter sich aus und es könnte seit 1957 die erste Koalition mit drei Fraktionen auf Bundesebene geben. Kurzum, die Bundestagswahl 2021 wird richtig spannend!

Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl:

Grundsätze 

Wer oder was wird gewählt?

 

Bundestagswahl Wähler
© Katharina Greve

Gewählt werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der Bundestag ist das oberste Parlament in Deutschland. Er hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin.

Der Bundestag hat verschiedene Aufgaben. Er beschließt unter anderem Gesetze und den Bundeshaushaltsplan. Außerdem wählen die Abgeordneten den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

Wann findet die Wahl statt und wie oft?

 

In Deutschland wird an einem Sonntag oder einem Feiertag gewählt. Den Tag legt der Bundespräsident fest. Die Wahl zum Bundestag 2021 ist am 26. September. Alle vier Jahre wird das Parlament neu gewählt.

Wer darf wählen und wer nicht?

 

Wähler
© Katharina Greve

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. 

Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben oder die aufgrund eines Gerichtsurteils das Wahlrecht nicht besitzen, dürfen nicht wählen.

Wie wird gewählt?

 

Wahllokal
© Katharina Greve

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Sie werden in einem Wahllokal oder über die Briefwahl auf einem Stimmzettel abgegeben. Die Erststimme ist für einen Direktkandidaten oder eine -kandidatin im Wahlkreis. Sie wird auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben.

Die Zweitstimme ist für eine Partei und deren Landesliste. Sie wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben.

Warum überhaupt wählen?

 

Karikatur von Gerhard Mester
© Gerhard Mester

Die Wahl ist eine der wichtigsten Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, auf die Bundespolitik Einfluss zu nehmen. Bei der Bundestagswahl entscheidet die Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen.

Je weniger Menschen wählen, umso größer wird das Gewicht einer einzelnen Stimme. Je weniger Menschen wählen, desto weniger entscheiden über die Zusammensetzung des Bundestages.

Wahlprogrammvergleich
© Julia Praschma
Wahlprogramme im Vergleich

Welche Partei steht den eigenen politischen Interessen am nächsten? Wer könnte mit wem zusammen arbeiten und worin unterscheiden sich die Parteien? Der Vergleich zur Bundestagswahl 2021.

Vor der Wahl

Wo kann ich mich über die Kandidierenden und Parteien informieren?

 

Wahlen Infostand
© Katharina Greve

Die meisten Parteien, politischen Vereinigungen und Einzelkandidierenden haben eigene Internetauftritte. Über die Absichten der Parteien informieren ihre Partei- und Wahlprogramme. An Infoständen und bei Wahlveranstaltungen kann man sich persönlich informieren und Fragen stellen. 

Weitere Informationen bieten die Medien wie Zeitungen, Radio oder Fernsehen.

In unserem Wahlportal werden zudem alle Direktkandidat/-innen in allen Wahlkreisen Brandenburgs vorgestellt. Verknüpft sind die Angaben mit Informationen zur jeweiligen Partei und zum Wahlprogramm.

Der Wahlprogrammvergleich kann ebenfalls eine Entscheidungshilfe sein. 

Wer bereitet die Bundestagswahl vor und wer führt sie durch?

 

Verantwortlich sind sogenannte Wahlorgane. Dazu gehören:

  • der Bundeswahlausschuss und der Bundeswahlleiter/die Bundeswahlleiterin, 
  • der Landeswahlausschuss und der Landeswahlleiter/die Landeswahlleiterin für das Land,
  • der Kreiswahlausschuss und der Kreiswahlleiter/die Kreiswahlleiterin für jeden Wahlkreis,
  • der Wahlvorstand und der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin für jeden Wahlbezirk.

In Brandenburg gibt es 10 Wahlkreise. Die Wahlorgane werden zusätzlich durch tausende Wahlhelfer und -helferinnen unterstützt. Wahlhelfer oder Wahlhelferin kann jede Person werden, die wahlberechtigt ist.

Woher erfahre ich, ob ich wahlberechtigt bin?

 

Alle wahlberechtigten Personen erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung. Man kann auch selbst im Wählerverzeichnis seiner Gemeinde nachschauen. Es enthält Namen und Anschriften aller Wahlberechtigten.

Wo kann ich wählen gehen?

 

Wahl
© Katharina Greve

Gewählt werden kann im Wahllokal oder per Briefwahl. Im Internet kann nicht gewählt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann.

Wie funktioniert die Briefwahl?

 

Briefwahl
© Katharina Greve

Dafür muss bis zum 23. September ein Antrag bei der zuständigen Wahlbehörde gestellt werden. Entweder schriftlich oder persönlich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wahlberechtigte mit Behinderung können bei der Antragstellung die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. Holt der oder die Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann an Ort und Stelle gewählt werden.

Wird der Wahlbrief per Post geschickt, muss er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Der Wahlbrief braucht keine Briefmarke, außer er wird im Ausland aufgegeben.

Ein ausführliches Merkblatt, das den Briefwahl-Unterlagen beigefügt ist, erklärt, wie es funktioniert und weist auf die häufigsten Fehler hin.

Weitere Infos zur Briefwahl sind im Lexikon Politische Bildung zu finden. 

Wer steht wo zur Wahl?
© Julia Praschma
Wer steht wo zur Wahl?

Hier finden Sie Ihren Wahlkreis mit allen Direktkandidat/-innen zur Bundestagswahl in Brandenburg 2021. Postleitzahl oder Name eingeben, filtern, fertig. 

Am Wahltag

Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen?

 

Ins Wahllokal müssen die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mitgenommen werden. Auf der Wahlbenachrichtigung steht die Adresse des Wahllokals. In den Wahlkabinen gibt es Stifte, es muss kein eigener mitgenommen werden.

Wie setze ich mein Kreuz richtig?

 

Karikatur von Gerhard Mester
© Gerhard Mester

Eindeutigkeit und nicht Schönheit zählt beim Wählen. Es muss erkennbar sein für wen die Stimme abgegeben wurde. Egal ob durch ein Kreuz, Blümchen, einen Punkt, Kringel oder ein anderes Zeichen. Verboten sind verfassungsfeindliche Symbole wie Hakenkreuze oder ähnliche. Auch alles Persönliche, wie Namenskürzel, Unterschriften oder Kommentare machen den Stimmzettel ungültig.

Es ist möglich nur die Erst- oder nur die Zweitstimme abzugeben und die andere wegzulassen. Es können jedoch nicht zwei Erst- oder zwei Zweitstimmen abgegeben werden. Der Stimmzettel wäre ungültig.

Darf ich zu zweit in die Wahlkabine?

 

Wähler
© Katharina Greve

Nein, das geht nicht, das Wahlgeheimnis muss gewahrt bleiben. Auch Kinder, die alt genug sind, um einen Moment ohne Aufsicht zu sein, dürfen nicht mit in die Kabine.

Bei der Wahl unterstützen, dürfen nur Hilfspersonen und auch nur in dem Maße, wie es nötig ist, zum Beispiel bei blinden Personen oder bei Personen mit starken körperlichen Einschränkungen.

Darf ich im Wahllokal fotografieren oder ein Video aufnehmen?

 

Wähler
© Katharina Greve

Nein, auch das verstößt gegen das Wahlgeheimnis. Deshalb dürfen Journalisten und Journalistinnen nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung Aufnahmen machen.

Was wenn ich mich verwählt habe oder zu spät komme? 

 

Wähler auf Inlineskates
© Katharina Greve

Wer sich verschreibt, bekommt einen neuen Stimmzettel. Der alte muss vorher vor den Augen des Wahlvorstands im Wahllokal zerrissen werden.

Wer erst kurz vor 18 Uhr zum Wahllokal kommt, kann noch wählen, auch wenn sich die Stimmabgabe im Wahllokal hinziehen sollte. Der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin wird um exakt 18 Uhr das Ende der Wahlzeit bekanntgeben. Wer nach 18 Uhr erscheint, darf seine Stimme nicht mehr abgeben

Ab wann und wie werden die Stimmen ausgezählt und die ersten Ergebnisse bekanntgegeben?

 

Karikatur von Gerhard Mester
© Gerhard Mester

Die Auszählung beginnt noch am Wahltag. Die Wahlurnen werden frühestens ab 18 Uhr vom Wahlvorstand geöffnet und alle Stimmzettel, die sich darin befinden, gezählt.

Die ersten Hochrechnungen erscheinen kurz nach 18 Uhr und werden in den Medien veröffentlicht. Das endgültige Ergebnis verkündet der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin.

 

Lesetipp

 

Reihenfolge auf dem Stimmzettel

Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten.

Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennwörter an. § 30 Bundeswahlgesetz

 

BLPB, Juli 2021

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