das Kommunalverfassungsrecht des Landes Brandenburg wurde durch das Kommunalrechtsreformgesetz vom 18. Dezember 2007 grundlegend geändert. Die neue, seit September 2008 in Kraft getretene Kommunalverfassung vereint die bisherige Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Amtsordnung. Sie steht dabei auf drei Säulen, der Reform des allgemeinen äußeren und inneren Kommunalverfassungsrechts, der Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechtes sowie der Einführung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Grundkenntnisse über das Gesetz, seine Änderungen und Neuerungen sind von Vorteil für die erfolgreiche kommunalpolitische Arbeit.
Im 2. Oberhaveler Gesprächskreis werden zunächst die Grundzüge der Brandenburger Kommunalverfassung vorgestellt und im Anschluss diskutiert. Dabei sollen besonders Ihre Fragen im Vordergrund stehen.
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