Referentin: Dr. Almut Wittling-Vogel
In der Geschichte Ostdeutschlands spielt die Debatte um die Wahrung und Garantie der Menschenrechte seit Jahrzehnten eine große Rolle. Massenhafte Verletzungen von Grund- und Menschenrechten ohne die Möglichkeit gerichtlicher oder sonstiger Kontrolle auf nationaler oder internationaler Ebene waren ein wesentlicher Auslöser für die friedliche Revolution in der DDR.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich menschenrechtlicher Kontrolle auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene unterworfen. Sie hat die grundlegenden internationalen Menschenrechtskonventionen für sich als verbindlich anerkannt. Was bedeutet das in der Praxis?
Die Referentin Almut Wittling-Vogel ist Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und vertritt die Bundesrepublik Deutschland vor verschiedenen internationalen Kontrollgremien. Wie versteht sie ihre Aufgabe und was verteidigt sie: Das Handeln der Regierung oder die Menschenrechte?
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