Zielgruppe sind Stadtverordnete und Gemeindevertreterinnen und -Vertreter
Gemäß § 43 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben.
Wann es sinnvoll ist, einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden und mit welchen Themen sich dieser beschäftigen sollte, ist Inhalt dieses Seminars. Kurzweilig und voller neuer Informationen wird Prof Dr. Christian Erdmann das Thema besprechen, Praxistipps geben und Fragen der Teilnehmenden beantworten.
Veranstaltungsort: Otto-Wels-Saal im Regine-Hildebrandt-Haus, Alleestraße 9, 14469 Potsdam
Anmeldungen bis zum 22. September 2017, Seminarnummer 2909R2
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