Einbürgerung

Einbürgerung im rechtlichen Sinne bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt. Das heißt, dass die Staatsangehörigkeit bei der zuständigen Behörde beantragt und durch diese verliehen wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zu diesen Bedingungen, die im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind, zählen unter anderem, dass die Person seit mindestens acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, eine Verfassungstreueerklärung abgibt, strafrechtlich unbescholten ist und ausreichende sprachliche sowie staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen kann. Solche Kenntnisse werden, falls sie nicht nachweislich über Schul- oder Ausbildung erworben wurden, durch einen Einbürgerungstest nachgeprüft, wobei 17 der 33 Fragen richtig beantwortet werden müssen. 

In Deutschland werden jedes Jahr etwa 100.000 Einbürgerungen vorgenommen. Die Einbürgerungsquote, also der Anteil der in Deutschland lebenden Ausländer, die tatsächlich eingebürgert werden, liegt damit bei 1,4 Prozent. Diese Zahl ist im internationalen Vergleich eher niedrig. In Brandenburg wurden seit 1991 27 275 Personen eingebürgert, im Jahr 2012 waren es 464 Einbürgerungen.* 

Wer die deutsche Staatbürgerschaft erworben hat, besitzt alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Dazu gehören unter anderem die Teilnahme an Wahlen auf allen staatlichen Ebenen (Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen) sowie an den Wahlen zum Europaparlament. Außerdem genießen eingebürgerte Personen das Recht der Freizügigkeit innerhalb der EU. 
 

jh, November 2013

Unter Verwendung von: Matter, Max (2013): Sinti und Roma. In: Meier-Braun, Karl-Heinz/ Weber, Reinhold (Hrsg.): Deutschland Einwanderungsland. Begriffe-Fakten-Kontroversen. Stuttgart.

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Kommentare

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Das ist wohl auch nicht so schwer. Ich habe erst gerade 33/33 richtig beantwortet. http://www.einbuergerungstest-mobile.de/

Manche von den Fragen sind ja auch wirklich lächerlich. Guckt euch den hier an:

Die Bundesrepublik Deutschland ist heute gegliedert in …
- einen Oststaat und einen Weststaat.
- Bund, Länder und Kommunen.
- 16 Kantone.
- vier Besatzungszonen.

Wer das nicht beantworten kann

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