Gewaltenteilung

Die Beschränkung der Macht

Leicht erklärt: Gewalten-Teilung

Gewaltenteilung bedeutet, dass nicht eine Person oder Institution allein bestimmen kann, sondern die Macht mit anderen teilen muss. Das soll verhindern, dass Macht missbraucht wird. In Deutschland teilt sich die Staatsgewalt in drei Teile auf:

  • Legislative: Das ist die gesetzgebende Gewalt, dazu gehören der Bundestag und die Parlamente der Länder.
     
  • Exekutive: Das ist die ausführende oder vollziehende Gewalt, zum Beispiel die Bundes- oder Landesregierungen, die Polizei und die Verwaltung.
     
  • Judikative: Das ist die rechtsprechende Gewalt, wie das Bundesverfassungsgericht, Oberste Gerichtshöfe und die Gerichte der Länder.

Die Medien werden auch als vierte Gewalt bezeichnet, weil sie offenlegen können, wo der Staat sich nicht an Regeln hält. Geschützt werden Journalistinnen und Journalisten durch die Pressefreiheit.

Gewaltenteilung in Brandenburg

In Brandenburg regelt die Landesverfassung die Aufgaben der drei Elemente der Gewaltenteilung und ihre Beziehung zueinander.

  • Eine zentrale Funktion kommt dem Landtag (Legislative) zu. Er wird - anders als die Exekutive und die Judikative - von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gewählt. Der Landtag beschließt Gesetze. Die Landesverfassung sieht zwar auch ein Gesetzgebungsverfahren durch Volksentscheid vor. In der Praxis ist das aber die Ausnahme.
     
  • Die vollziehende Gewalt, das heißt die Exekutive, liegt in den Händen der Landesregierung, der Verwaltungsbehörden und der kommunalen Selbstverwaltungsorgane.
     
  • Die Rechtsprechung (Judikative) ist unabhängigen Richtern anvertraut.

Durch Regelungen in der Verfassung werden die einzelnen Gewalten in ein System gegenseitiger Abhängigkeiten und Hemmungen gebracht. So sind Mitwirkungs- und Kontrollrechte zwischen den Gewalten vorgesehen.

Beispiel

Am Beispiel von Gesetzen und Verordnungen wird dies deutlich. Ein neues Gesetz verabschiedet in Brandenburg der Landtag (Legislative). Im Gesetz legt der Landtag fest, was umgesetzt werden soll. Wie das Gesetz umgesetzt wird, entscheidet die Landesregierung oder ein Ministerium (Exekutive). Sie erlassen dazu eine Verordnung. Im Fall einer Klage überprüft ein Gericht (Judikative), ob das Gesetz oder die Verordnung rechtmäßig ist. Muss ein Gesetz überarbeitet werden, ist wieder der Landtag am Zug. Bei einer Verordnung ist die Exekutive zuständig.

In der Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes von 2019 erhält beispielsweise das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Aufgabe, Zuchtunternehmen anzuerkennen und Zuchtprogramme zu genehmigen. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die Unternehmen und Zuchtprogramme alle Regeln einhalten. Möchte ein Unternehmen gegen die neuen Regeln klagen, wendet es sich an die Judikative.

Sehhilfe

 

Icon Gewaltenteilung
© Großstadtzoo

In Deutschland teilt sich die Staatsgewalt in drei Teile auf: Legislative, Judikative, Exekutive.

 

Lesetipp

BLPB, Oktober 2021

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