Fragen und Antworten zur Europawahl

Mit Ihrer Stimme zur Europawahl können Sie mitbestimmen, wie das Europa aussehen soll, in dem wir leben. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um die Wahl und das Europäische Parlament beantwortet.

Brandenburg-Adler mit Wahlzettel zur Europawahl
© Mirko Tomicek
Was ist das Europäische Parlament?
 

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ in der EU. Es vertritt die Interessen von rund 448 Millionen EU-Bürger/-innen in der europäischen Politik. Seine Mitglieder werden direkt von den Wählerinnen und Wählern in allen Mitgliedstaaten gewählt. Das Europäische Parlament ist neben dem Ministerrat das Gesetzgebungsorgan der EU. 12 Die Abgeordneten des Parlaments entscheiden über Gesetze, die von der EU-Kommission vorgeschlagen werden. Zudem wachen sie über den Haushalt der EU und üben die Kontrolle über die Kommission und die anderen EU-Institutionen aus. 

Im Europäischen Parlament sind zurzeit 705 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten vertreten. Nach der Wahl 2024 werden es 720 sein, davon 96 aus Deutschland. Entsprechend ihrer politischen Orientierung schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammen, gegenwärtig gibt es sieben Fraktionen. Es gibt aber auch einige fraktionslose Abgeordnete.

Wie viele Abgeordnete gibt es und wie organisieren sie sich?
 

Gegenwärtig hat das Europäische Parlament 705 Mitglieder. Nach der Europawahl 2024 wird die Zahl der Abgeordneten auf 720 steigen. Frankreich, die Niederlande und Spanien erhalten dann je zwei zusätzliche Sitze, Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Lettland, Österreich, Polen, die Slowakei und Slowenien je einen zusätzlichen Sitz. 

Gemäß Art. 14 Absatz 2 des EU-Vertrags müssen in jedem Land zwischen 6 und 96 Abgeordnete gewählt werden. Damit es nicht zu einem Übergewicht der einwohnerstarken Länder kommt, haben kleinere Länder mehr Abgeordnete pro Einwohner/-in. Deutschland hat 96 Abgeordnete und damit mit Abstand die meisten Sitze. Das EU-Parlament ist nicht nach Ländern, sondern nach Fraktionen geordnet. 

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließen sich entsprechend ihrer politischen Zugehörigkeit zu Fraktionen zusammen. Für eine Fraktion sind mindestens 23 Abgeordnete nötig, die aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten stammen. Einige Mitglieder des Parlaments sind auch fraktionslos.

Woher kommt das Geld für den EU-Haushalt und wie wird es verteilt?
 

Der Haushalt der EU wird zu über 90 Prozent aus Einnahmen finanziert, die von den Mitgliedstaaten kommen. Das sind die sogenannten Eigenmittel. Es gibt vier verschiedene Arten von Eigenmitteln: — Zölle auf Einfuhren von außerhalb der EU, die die Mitgliedstaaten an die EU abführen, — Mehrwertsteuer-Eigenmittel, das heißt ein bestimmter Prozentsatz der geschätzten Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten, — eine 2021 eingeführte Abgabe der Mitgliedstaaten auf Kunststoffverpackungsabfälle, die nicht recycelt werden und — die anteilmäßige Abgabe auf das Bruttonational - einkommen (BNE) eines jeden Mitgliedstaats. 

Mit einem Anteil von rund 75 Prozent an der Gesamtfinanzierung sind die BNE-Eigenmittel die größte Eigenmittelquelle. Wie viel ein Land zahlt, ist also vor allem von dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit abhängig. Mit über 20 Milliarden Euro jährlich gehört Deutschland zu den Ländern, die am meisten in den EU-Haushalt einzahlen. 34 Der größte Teil des EU-Haushalts steht für Förderprogramme bereit, mit denen Projekte in den Mitgliedstaaten unterstützt werden. 

Das meiste Geld fließt in die Landwirtschaft, in Projekte zur Förderung der regionalen Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern sowie in die Bereiche Forschung und Innovation. Dafür gibt es verschiedene Förderprogramme, die mit eigenen Fonds-Mitteln ausgestattet sind. Die meisten Finanzmittel werden über nationale und regionale Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgereicht; die Europäische Kommission und die Regionen übernehmen hier eine Kontrollfunktion. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und weitere Stellen sind die ersten Ansprechpartner bei Fragen zu Förderangeboten. Das Ministerium der Finanzen und für Europa koordiniert in Brandenburg ressortübergreifende Angelegenheiten der EU-Förderung. 

Programmgestaltung, Umsetzung, Verwaltung und Kontrolle der EU-Finanzhilfen sind in entsprechenden EU-Verordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt. So sind die für die Fondsprogramme zuständigen regionalen Behörden unter anderem verpflichtet, jeweils eine öffentlich zugängliche Liste der geförderten Vorhaben mit Namen der Begünstigten sowie mit Angabe von Dauer, Ort und Förderhöhe herauszugeben.

Verläuft die Wahl in allen Mitgliedsstaaten der EU gleich?
 

Nein, es gibt kein einheitliches europäisches Wahlrecht und keine übergeordnete europäische Wahlbehörde. Rahmenregelungen zum Wahlzeitraum und zur Rechtsstellung der Abgeordneten enthält der europäische Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen (der sogenannte Direktwahlakt, kurz: DWA). Er ergänzt das europäische Vertragsrecht und vereinheitlicht das europäische Wahlrecht. Jedes Land hat eigene Wahlvorschriften, es gelten aber einige gemeinsame europäische Bestimmungen. 

  • Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neu gewählt. 
  • In einem bestimmten Zeitraum – 2024 ist es der 6. bis 9. Juni 2024 – müssen alle Mitgliedsländer die Wahl durchführen. 
  • Es wird das Verhältniswahlrecht angewendet, das heißt: Die Parteien bekommen Sitze entsprechend ihrem Anteil an den abgegebenen Stimmen zugeteilt. 
  • Die Europawahl ist allgemein, frei, geheim, unmittelbar und direkt. Gleich ist sie nicht, da Staaten, die nur wenige Einwohner/-innen haben, im Verhältnis mehr Vertreter/-innen ins Parlament schicken als bevölkerungsreiche Mitglieds länder. Sonst würden zu viele Wählerstimmen unter den Tisch fallen oder das Parlament würde insgesamt zu groß werden. 

Im Gegensatz zu anderen Wahlen gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise. Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Europawahlgesetz, die Europawahlordnung, das Bundeswahlgesetz und das Wahlprüfungsgesetz regeln das Wahlverfahren in Deutschland. Zuständig sind: der oder die Bundeswahlleiter/-in und der Bundeswahlausschuss sowie die Wahlbehörden in den Ländern und Kommunen

Unterschiede gibt es beim Wahltag, im aktiven und passiven Wahlrecht, in den Fristen zur Parteien- und Wählerregistrierung, im Regelwerk für Wahlkampffinanzierung, in den Details des Wahlsystems und der Stimmenverteilung sowie bei den Stimmzetteln. In einigen Ländern (Belgien, Bulgarien, Luxemburg, Zypern und Griechenland) besteht zudem eine Wahlpflicht. Es gibt übrigens auch keine Parteien, die in allen Mitgliedstaaten der EU antreten. Nach der Wahl schließen sich inhaltlich ähnliche Parteien aber in europaweiten Fraktionen des Europäischen Parlaments zusammen.

Wahlberechtigte 

In Deutschland sind bis zu 64,9 Millionen Menschen wahl berechtigt (davon sind rund 4,1 Millionen EU-Bürger/-innen und rund 60,9 Millionen Deutsche). Rund 5,1 Millionen sind Erstwähler/-innen.
Wer darf wählen und wer nicht?
 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind: 

  •  Deutsche, die infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen. 
  • EU-Bürger/-innen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen oder in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Herkunfts- Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.

Deutsche im Ausland werden übrigens nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn sie an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland lebende EU-Bürger/-innen müssen sich ent scheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen möchten. Wer in Deutschland wählen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Unionsbürger/-innen die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen Antrag stellen. Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.

Inklusives Wahlrecht 

2018 hat der Landtag in Brandenburg die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und das brandenburgische Wahlrecht geändert. Auch Menschen in Vollbetreuung dürfen zur Landtagswahl und den Kommunalwahlen abstimmen, wenn sie das möchten. 2019 wurde auch das Bundesrecht ent sprechend geändert. Personen in Vollbetreuung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter können auf Antrag beziehungsweise nach einem Einspruch gegen den Wahlausschluss an der Europawahl teilnehmen.
Warum zählt jede Stimme und was nützt meine?
 

Die Wahl ist eine wichtige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, auf die gemeinsame europäische Politik Einfluss zu nehmen. Je weniger Menschen wählen, umso größer wird das Gewicht einer einzelnen Stimme. Bei einer geringen Wahlbeteiligung würden also nur relativ wenige Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entscheiden.

Warum ist die EU für Brandenburg wichtig?
 

Brandenburg profitiert von der Europäischen Union. Das zeigt sich zum Beispiel bei Fördergeldern der EU zur Entwicklung in ländlichen Gebieten, bei Schutzrechten für den Beelitzer Spargel, in europäischen Radwanderwegen entlang der Oder, bei Subventionen für die Landwirtschaft und bei der Möglichkeit, im Ausland zu studieren oder eine Ausbildung zu machen oder beim Pendeln zur Arbeit zwischen Brandenburg und Polen. Das Land Brandenburg hat eine Vertretung bei der Europäischen Union und ist in vielen Gremien und Netzwerken der EU vertreten.

Wie und wo können sich Brandenburger/-innen nach der Wahl in die konkrete Arbeit des Europäischen Parlaments einbringen?
 

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1992 hat jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, eine Anfrage oder Beschwerde ( Petition ) an das Europäische Parlament zu richten. So können von den  Bürgerinnen und Bürgern bestimmte Themen auf die Agenda  des Parlaments gesetzt werden.

Petitionen werden vom  Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geprüft, der über ihre Zulässigkeit befindet und sie weiterbearbeitet. Außerdem gibt es die Europäische Bürgerinitiative. Sie gibt den 
Bürger/-innen die Möglichkeit, konkrete Änderungen in den  Bereichen anzuregen, in denen die Europäische Kommission befugt ist, Gesetze vorzuschlagen, zum Beispiel in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Handel. Um eine Initiative zu starten, braucht es sieben EU-Bürger/-innen, die in mindestens sieben unterschiedlichen Mitgliedsländern leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sobald eine Initiative eine Million Unterstützungsbekundungen gesammelt und die Mindestwerte in mindestens sieben Mitgliedsländern erreicht hat, muss die Europäische Kommission entscheiden, ob sie  tätig wird.

Petitionen online

Auf der Internetseite des Europäischen Parlaments gibt es ein Portal, auf dem Petitionen auch online eingereicht oder unterstützt werden können. 
Die EU- Bürger/-innen haben die Möglichkeit, eine Europäische  Bürgerinitiative einzuleiten.

Wollen Sie die Zukunft der Europäischen Union (EU) mitgestalten?

 Die Europawahl am 9. Juni 2024 ist eine wichtige Gelegenheit dafür. Hierbei wählen die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der EU die Mitglieder des Europäischen Parlaments und entscheiden damit mit, in welche Richtung sich die EU nach der Wahl bewegt. Denn: Das Europäische Parlament trifft Entscheidungen, die für alle Menschen in den 27 Mitgliedstaaten bedeutsam sind. Bis zu zwei Drittel der europäischen Vorschriften wirken sich direkt auf die Regionen und Kommunen aus. 

Wie sollen die Handelsbeziehungen mit Staaten außerhalb der EU aussehen und wie können persönliche Daten und Freiheitsrechte im Internet geschützt werden? Es geht um Regeln für künstliche Intelligenz und Lieferketten, Klima- und Migrationspolitik. Diese und viele weitere Themen werden in der EU entschieden. Mit verschiedenen Fonds fördert die EU zudem Projekte und Unternehmen im Land Brandenburg. Beispiele hierfür sind: der Bau eines Fahrradparkhauses in Eberswalde, die Umgestaltung der Dransemündung in der Gemeinde Panketal zu einem naturnahen Erlebnis- und Erholungsbereich und die Anpassung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder). 

Mit Ihrer Stimme zur Europawahl können Sie mitbestimmen, wie das Europa aussehen soll, in dem wir leben. Diese Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Wahl und das Europäische Parlament. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und viele neue Erkenntnisse.

Lesetipp

BLPB, März 2024

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