Fragen und Antworten zur Europawahl

Mit Ihrer Stimme zur Europawahl können Sie mitbestimmen, wie das Europa aussehen soll, in dem wir leben. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um die Wahl und das Europäische Parlament beantwortet.

Brandenburgadler mit Europafahne
© Mirco Tomicek

Was ist das Europäische Parlament?

 

Das Europäische Parlament ist neben dem Ministerrat das Gesetzgebungsorgan der EU. Als einzige direkt gewählte überstaatliche Versammlung der Welt vertritt das Europäische Parlament die Interessen von rund 500 Millionen EU-Bürger/-innen in der europäischen Politik . Seine Mitglieder werden direkt von Wählerinnen und Wählern in allen Mitgliedstaaten gewählt. Damit ist das Europäische Parlament übrigens auch das einzige direkt gewählte Organ der EU. Die Abgeordneten des Parlaments entscheiden über Gesetze, die von der EU-Kommission vorgeschlagen werden, wachen über den Haushalt der EU und kontrollieren die Kommission sowie andere EU-Institutionen. Im Europäischen Parlament sind zurzeit 751 Abgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten vertreten. Entsprechend ihrer politischen Orientierung schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammen, gegenwärtig gibt es acht Fraktionen. Es gibt aber auch einige fraktionslose Abgeordnete.

Wie viel Einfluss haben die Stimmen aus Deutschland ?

 

Deutschland hat mit Abstand die größte Bevölkerungszahl innerhalb der EU – und erhält dementsprechend auch die meisten Sitze im Europäischen Parlament. Von den 751 Sitzen im Europäischen Parlament gehen 96 an Abgeordnete aus Deutschland. Jedes Land entscheidet selbst, wie die Bürger/-innen ihre Vertreter wählen.

Woher kommt das Geld für den EU-Haushalt und wie wird es verteilt?

 

Mehr als 70 Prozent der Finanzmittel für den Haushalt der EU kommen von den Mitgliedstaaten selbst. Die restlichen Mittel sind Zölle, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten erhoben werden, sowie Zuckerabgaben, die von den Zuckerherstellern entrichtet werden. Wie viel ein Land zahlt, ist zum einen von der Höhe der Mehrwertsteuer abhängig, die eingenommen wurde. Zum anderen ergibt sich der Betrag aus einem festgelegten Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE). Mit etwa 20 Milliarden Euro jährlich gehört Deutschland zu den Ländern, die am meisten in den EU-Haushalt einzahlen.

Der größte Teil des EU-Haushalts steht für Förderprogramme bereit, mit denen Projekte in den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Über 94 Prozent des EU-Haushalts kommen direkt oder indirekt den Bürgerinnen und Bürgern, Regionen, Kommunen, der Landwirtschaft und Unternehmen in der EU zugute. Das meiste Geld fließt in die Landwirtschaft, in Projekte zur Angleichung der regionalen Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern sowie in die Bereiche Forschung und Innovation. Dafür gibt es verschiedene Fonds. Die Finanzhilfen werden über nationale und regionale Behörden der EU-Mitgliedstaaten programmiert und verteilt. In Brandenburg koordiniert das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz den Einsatz der EU- Förderung .

Die Regelungen zur Programmierung, Umsetzung, Verwaltung und Kontrolle der EU-Finanzhilfen stehen in spezifischen EU-Verordnungen und dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Dort ist unter anderem vorgeschrieben, dass die für die Fondsprogramme zuständigen regionalen Behörden eine öffentlich zugängliche Liste der geförderten Vorhaben mit Namen der Begünstigten sowie Bezeichnung, Dauer, Ort und Förderhöhe der Vorhaben herausgeben müssen.

Verläuft die Wahl in allen Mitgliedsstaaten der EU gleich?

 

Nein, es gibt kein einheitliches europäisches Wahlrecht und keine übergeordnete europäische Wahlbehörde. Rahmenregelungen zu Wahlzeitraum und Rechtsstellung der Abgeordneten enthält der europäische Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen (sog. Direktwahlakt-DWA). Er ergänzt das europäische Vertragsrecht und vereinheitlicht das europäische Wahlrecht. Jedes Land hat eigene Wahlvorschriften, es gelten aber einige gemeinsame europäische Bestimmungen.

  • Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neu gewählt.
  • In einem bestimmten Zeitraum – 2019 ist es der 23. bis 26. Mai 2019 – müssen alle Mitgliedsländer die Wahl durchführen.
  • Es wird das Verhältniswahlrecht angewendet, das heißt: Die Parteien bekommen Sitze entsprechend ihrem Anteil der abgegebenen Stimmen zugeteilt.
  • Die Europawahl ist allgemein, frei, geheim, unmittelbar und direkt.
    Gleich ist sie nicht, da Staaten, die nur wenige Einwohner/-innen haben, im Verhältnis mehr Vertreter/-innen ins Parlament schicken als bevölkerungsreiche Mitgliedsländer. Sonst würden zu viele Wählerstimmen unter den Tisch fallen, oder das Parlament würde insgesamt zu groß werden.

In vielen Ländern bildet das gesamte Staatsgebiet einen Wahlkreis – auch in Deutschland. Das Europawahlgesetz, die Europawahlordnung, das Bundeswahlgesetz und das Wahlprüfungsgesetz regeln das Wahlverfahren in Deutschland. Zuständig sind die gleichen Wahlbehörden, die auch die Bundestagswahl organisieren.

Unterschiede gibt es beim Wahltag, im aktiven und passiven Wahlrecht, in den Fristen zur Parteien- und Wählerregistrierung, im Regelwerk für Wahlkampffinanzierung, in den Details des Wahlsystems und der Stimmenverteilung sowie im Format und Design der Stimmzettel. In einigen Ländern gibt es zudem eine Wahlpflicht.

Wer darf wählen und wer nicht?

 

In Deutschland sind 64,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt (3,9 Millionen EU-Bürger/-innen und 60,8 Millionen Deutsche). Rund 3,9 Millionen davon sind Erstwähler /-innen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer

  • infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

2018 hat der Landtag in Brandenburg die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und das brandenburgische Wahlrecht geändert. Auch geistig Behinderte in Vollbetreuung dürfen zur Landtagswahl und den Kommunalwahlen abstimmen, wenn sie das möchten. Am 15.4.19 wurde auch das Bundesrecht entsprechend geändert. Personen in Vollbetreuung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter können auf Antrag bzw. nach einem Einspruch gegen den Wahlausschluss an der Europawahl teilnehmen.

Dürfen Ausländer/-innen in Brandenburg wählen?

 

Wer die Staatsbürgerschaft eines Landes in der Europäischen Union hat und das Wahlrecht besitzt, kann in Deutschland oder seinem Herkunftsland wählen. Andere ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger dürfen nicht wählen.

Warum zählt jede Stimme und was nützt meine?

 

Die Wahl ist die wichtigste Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, auf die gemeinsame europäische Politik Einfluss zu nehmen. Je weniger Menschen wählen, umso größer wird das Gewicht einer einzelnen Stimme. Bei einer geringen Wahlbeteiligung würden also nur relativ wenige Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entscheiden.

Wie viele Stimmen habe ich?

 

Anders als bei anderen Wahlen, wie den Kommunalwahlen, der Landtagswahl oder der Bundestagswahl, hat jeder Wahlberechtigte bei der Europawahl nur eine Stimme – es darf nur ein Kreuz gemacht werden.

Sehen die Stimmzettel in Deutschland alle gleich aus?

 

Nein, es gibt keine bundeseinheitlichen, dafür aber landeseinheitliche Stimmzettel. Das liegt daran, dass für jedes Bundesland andere Wahlvorschläge gemacht werden können. In Deutschland werden sogenannte geschlossene Listen gewählt. Das heißt, dass die Parteien ihre Kandidierenden zunächst durch eine interne Wahl festlegen. Dann werden sie in Form einer Liste aufgestellt. Kandidierende können so nicht direkt gewählt werden, sondern nur eine Partei. Die Anzahl der Stimmen, die eine Liste bekommt, entscheidet darüber, wie viele Kandidierende ins Parlament einziehen dürfen. Die ersten zehn Bewerber/-innen der jeweiligen Partei oder Vereinigung werden dabei in der Liste genannt.

Die Reihenfolge der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen auf dem Stimmzettel richtet sich nach deren Ergebnis bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland. Die übrigen Wahlvorschläge der zur Wahl zugelassenen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.

Wie und wo können sich Brandenburger/-innen nach der Wahl in die konkrete Arbeit des Europäischen Parlaments einbringen?

 

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1992 hat jeder Bürger der Europäischen Union das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, eine Anfrage oder Beschwerde ( Petition ) an das Europäische Parlament zu richten. So können von den Bürgerinnen und Bürgern bestimmte Themen auf die Agenda des Parlaments gesetzt werden. Petitionen werden vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geprüft, der über ihre Zulässigkeit befindet und sie weiterbearbeitet. Auf der Internetseite des Europäischen Parlaments gibt es ein Portal, auf dem Petitionen auch online eingereicht oder unterstützt werden können.

Wieso Europa uns braucht und wir Europa

75 Prozent der Deutschen sind von der Europäischen Union, kurz EU, überzeugt! Aber an der vorigen Europawahl beteiligten sich nur rund 48 Prozent, europaweit 43 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Über die Hälfte verschenkte die Möglichkeit, sich durch das Europäische Parlament, die einzige direkt demokratisch gewählte Institution der EU vertreten zu lassen. Zu bürokratisch sagen die einen, zu weit weg die anderen. Dass die Union direkt vor der eigenen Haustür anfängt, wissen die wenigsten (zu schätzen).

Europa ja – Europawahl nein!? Das wäre bedauerlich. Für eine einflussreiche Vertretung von Bürgerinteressen braucht es einen starken Rückhalt der EU-Bevölkerung. Das Europäische Parlament trifft maßgebliche Entscheidungen, die für alle Menschen in den 28 Mitgliedstaaten bedeutsam sind. 94 Prozent der EU-Haushaltsmittel kommen den Bürgerinnen und Bürgern dabei direkt zugute. Über zwei Drittel der europäischen Vorschriften haben eine direkte Wirkung auf die Regionen und Kommunen. Wie sollen die Handelsbeziehungen mit Staaten außerhalb der EU aussehen und wie können Urheberrechte, persönliche Daten und Freiheitsrechte im Internet geschützt werden? Es geht um Abgaswerte und Fahrverbote, Pestizideinsätze in der Landwirtschaft und die Begrenzung von Plastikmüll – all das wird in der EU diskutiert und entschieden.

Weitere Fragen und Antworten sowie viele Zusatzinformationen gibt es in unserer Broschüre. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und vielleicht sehen wir uns ja am Wahltag im Wahllokal. Es gibt viel zu entscheiden.

Europawahl: Fragen und Antworten

 Die Broschüre mit Fragen und Anworten rund um die Europawahl und vielen Zusatzinformationen kann man hier bestellen oder als PDF downloaden.

 

BLPB, März 2019

Downloads

Schlagworte

Bewertung
Noch keine Bewertungen vorhanden.

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.