Bürgermeisterwahl

Bürgermeister. Oberbürgermeister. Landräte

Die Brandenburger können ihre Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte direkt wählen. Damit halten sie ein wirksames Mittel für eine direkte Mitbestimmung in den Händen, denn gerade vor Ort gibt es dafür die meisten Möglichkeiten.

Wie wird man Bürgermeister? Drei Antworten: durch Krönung, durch Wahl, durch Streichholzziehen
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Direkt wählen - direkt mitbestimmen

In Brandenburg werden Bürgermeister seit 1993 - Landräte seit 2010 - direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und nicht von einem Stadt- oder Gemeinderat. In den kreisfreien Städten Brandenburg/Havel, Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam heißen die Bürgermeister Oberbürgermeister oder eben Oberbürgermeisterin.

In amtsangehörigen Gemeinden sind Bürgermeister ehrenamtlich tätig. In amtsfreien Gemeinden sind sie hauptamtliche Beamte auf Zeit. Die ehrenamtlichen Bürgermeister (sowie Ortsvorsteher) werden zugleich mit der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister oder Oberbürgermeister sowie Landräte werden als hauptamtliche Beamte auf Zeit für die Dauer von acht Jahren gewählt.

Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Erzielt keiner der Kandidaten diese im ersten Wahlgang, kommt es zu einer Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen. Diese Mehrheit muss jeweils mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfassen. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Stadt- oder Gemeindevertretung den Bürgermeister oder Oberbürgermeister.

Trotz der Möglichkeiten für den einzelnen Bürger, durch seine Stimme direkt mitzuentscheiden, wer in seiner Gemeinde, Stadt oder im Landkreis diese wichtigen Ämter besetzt, ist die Wahlbeteiligung vergleichsweise gering. Nicht einmal jeder Zweite hat im Schnitt an den letzten Wahlen teilgenommen. Rund drei Viertel der Direktwahlen für Landräte scheiterten an zu geringer Wahlbeteiligung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Nach Recherchen des rbb wüssten viele Bürger gar nicht, was ein Landrat überhaupt macht, andere finden die Wahlprogramme nicht aussagekräftig genug und schließlich schafften es die Kandidaten häufig aus Zeitgründen nicht, den gesamten Landkreis zu bereisen und mit den Bürgern in Kontakt zu kommen.

Ich will dabei sein - was muss ich wissen?

Bürgermeister- und Landratswahlen sind Wahlen auf kommunaler Ebene. Für ihre Durchführung gibt es rechtliche Grundlagen. Das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz gibt Antworten auf grundsätzliche Fragen rund um die Wahl wie Wer darf wählen? Wo wird gewählt? Wer darf kandidieren? Für die Bürgermeisterwahl sind insbesondere die Bestimmungen ab § 72 von Bedeutung, für die Landräte § 83. Auf kommunaler Ebene können übrigens auch Bürger der Europäischen Union (Unionsbürger) kandidieren.

Gesetze sind nicht statisch, sondern widerspiegeln auch gesellschaftliche Entwicklungen. Seit Januar 2016 gilt ein neues Wahlalter für Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat. Das Mindestalter, ab dem man sich selbst ins Amt wählen lassen kann (passives Wahlrecht) wurde auf 18 Jahre abgesenkt. Vorher mussten Kandidierende mindestens 25 Jahre alt sein. Damit wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit auch jüngere Menschen vor Ort politische Verantwortung übernehmen können. Zugleich wurde die Höchstaltersgrenze, bis zu der man noch zum hauptamtlichen Bürgermeister oder Landrat gewählt werden kann, aufgehoben. Vorher lag die Altersgrenze bei 62 Jahren. Dies ist auch eine Reaktion auf den demografischen Wandel, der vor allem im ländlichen Raum Brandenburgs zu einer starken Überalterung der Bevölkerung führt. 

Ortsvorsteher (frühere Bezeichnung: Ortsbürgermeister), Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte übernehmen eine große Verantwortung. Sie bestimmen die wesentlichen Abläufe in der jeweiligen Kommune. Es ist daher wichtig, dass ein geeigneter Kandidat oder Kandidatin für das Amt ausgewählt wird. Vor Ort bestehen für die Wählerinnen und Wähler vielfältige Möglichkeiten, die Kandidierenden kennen zu lernen, denn gerade in kleineren Gemeinden kennen sich viele noch persönlich. Warum also nicht diesen Standortvorteil zum Wohle Ihrer Kommune nutzen?

Lesetipp

BLPB, Januar 2019

 

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Kommentare

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Wo findet man denn eine Kandidatenliste für die Kommunalwahl vom 19.03.23?

Vielen Dank für die Nachfrage. Zu Kommunalwahlen bieten wir keine Liste an. Wer kandidiert, können Sie bei sich vor Ort erfahren. Bekanntgegeben werden die Namen der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten von der Wahlleitung, zum Beispiel für die Wahl am 19.03. im Amtsblatt für die Gemeinde Heiligengrabe vom 27.1.2023, S. 3. Mit den besten Grüßen, Ihre Landeszentrale

Wenn man an der Erstwahl nicht teilnahm, darf man dann zur Stichwahl wählen?

Zur Wahl als Gemeindevertreter kann sich jeder aufstellen lassen, wenn er nicht das Recht auf Wählbarkeit nach § 11 Abs. 2 und 3 BbgKWahlG verloren hat, also auch ein amtierender Bürgermeister. Falls er bei der Wahl einen Sitz in der Vertretung gewonnen hat, wird er auf diesen Sitz verzichten, da er als Bürgermeister bereits kraft seines Amtes Mitglied der Vertretung ist. Dieser zurückgegebene Sitz wird auf die nächst folgende Ersatzperson des selben Wahlvorschlagsträgers übergehen.

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Am 24. Juni ist bei uns in Panketal Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters. Was passiert, wenn das Quorum nicht erreicht wird. Ich möchte gern wissen, ob dann von der Gemeindevertretung einer der beiden zur Stichwahl angetretenen Kandidaten gewählt wird oder ob sich wieder alle Kandidaten oder sogar neue Kandidaten bewerben können. In der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und im Kommunalwahlgesetz habe ich dazu nichts gefunden.
Viele Grüße und danke Ines.

Hallo Ines, wenn das Quorum nicht erreicht wird und damit die Bürgermeisterwahl scheitert, wählt die Gemeindevertretung den Bürgermeister. Dazu muss die Stelle zunächst öffentlich neu ausgeschrieben werden. Die Wahl unter den Stellenbewerbern erfolgt dann auf der Grundlage von Paragraph 40 der Kommunalverfassung. Demnach gilt: Wenn sich unter den Bewerbern niemand als Sieger durchsetzen kann, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Kommt es dann zu einer Patt-Situation entscheidet das Los. Viele Grüße und eine erfolgreiche Stichwahl in Panketal am 24. Juni. Ihre Landeszentrale

Liebe Nutzerinnen und Nutzer dieser Seite,
es werden hier nur die Wahlen zu den hauptamtlichen Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern abgebildet. Auf Facebook tauchte die Frage auf, warum die Termine und Kandidaten zu den ehrenamtlichen Bürgermeisterwahlen nicht auch aufgenommen werden. Dies schaffen wir mit den uns zur Verfügung stehenden Kapazitäten leider nicht. In Brandenburg gibt es 413 Gemeinden (Stand: 26. Juni 2016) Davon sind 144 Gemeinden amtsfrei und haben eine eigene Verwaltung. In amtsfreien Gemeinden ist der Bürgermeister hauptamtlich tätig. 269 Gemeinden sind amtsangehörig. In diesen Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Zu den Aufgaben und zur Rechtsstellung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bürgermeister gibt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auskunft (ab §51)

Wir ergänzen unsere Seiten zu den hauptamtlichen Bürgermeisterschaftswahlen und Landrätewahlen, sobald uns die nötigen Informationen vorliegen. Wenn Sie Ergänzungen machen wollen oder Änderungsbedarf sehen, nutzen Sie einfach das Kommentarfeld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Landeszentrale
 

Warum gibt es hier keine weiteren Informationen zur Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt (Oder)?
Nur den Wahltermin zu nennen ist ein wenig dürftig. Insbesondere dann, wenn dieser Wahltermin in der Bedeutung - durch die Unterlassung der Datumsnennung - wenig wichtig erscheint wird, als die Landratswahlen.
Der Hinweis ist kein gelungener Beirtrag zur Darstellung der Beteiligungsmöglichkeiten (Wahlmöglichten) im Land Brandenburg.
Für die Landeszentrale für politische Bildung ein äußerst schwaches Zeichen. Qualität: magelhaft!

Sehr geehrter Gast,

der genaue Wahltermin für Frankfurt (Oder) wird sichtbar, wenn Sie über die interaktive Karte mit den Cursor gehen. Wir ergänzen täglich die Informationen, die uns vorliegen. Haben Sie Informationen und Hinweise, die wichtig sind und eingearbeitet werden müssten, freuen wir uns sehr über Ihren Kommentar oder eine Email unter: info@blzpb.brandenburg.de.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Landeszentrale

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