Aktive Einwohnerschaft

Wie kann ich mich engagieren?

Es gibt kaum einen anderen Ort, an dem man sich so direkt einbringen kann wie in der Kommunalpolitik. Bürgerbeteiligung ist der Kern der kommunalen Selbstverwaltung. Die Möglichkeiten und Verfahren dazu sind vielfältig.

Adler  ohne Wlan
© Tomicek

Die „Politik vor der Haustür“ hat oft direkte Auswirkungen auf die persönliche Lebenssituation. In den Kommunen in Brandenburg haben Bürger vielfältige Möglichkeiten für die Mitgestaltung und politische Teilhabe in ihrer Gemeinde.

Dabei sind immer beide Aspekte der kommunalen Selbstverwaltung zu berücksichtigen: die Leistungserstellung, d.h. der Dienstleistungscharakter ist ebenso zu beachten wie die Frage der Teilhabe und Mitbestimmung. Die Kommune ist eben deutlich mehr als ein bloßes Dienstleistungsunternehmen und kommunale Selbstverwaltung ist deutlich mehr als eine Benutzervertretung.

Bürger haben eine Vielzahl von Mitwirkungsmöglichkeiten

Grafik Mitwirkungsmöglichkeiten

Wählen und gewählt werden

In Brandenburg gibt es 274 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Ehrenamt. Ab 18 Jahren kann man sich bei den Kommunalwahlen in dieses Amt wählen lassen, auch Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten dürfen kandidieren.

Mehr als 6.000 Stadtverordnete und Gemeindevertreter/-innen werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt, ebenso wie die Ortsvorstände und Ortsbeiräte.

Ab 16 Jahren darf man wählen.

Brandenburg-Adler an Wahlurne
© Mirco Tomicek
Kommunalwahlen 2024

Bei Kommunalwahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger Abgeordnete für ihre Ortsbeiräte, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage.
Kompakt erklärt: Sachkundiger Einwohner

Wer nicht gleich zu einer Wahl kandidieren oder sich einer Partei oder Wählergruppe anschließen will, interessiert sich vielleicht für den „sachkundigen Einwohner“. Diese Tätigkeit kann ein Einstieg in die Kommunalpolitik sein. 

Direkte Demokratie: Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Diese drei gehören zur Grundausstattung direkter Demokratie. Dafür schließen sich Menschen zusammen, die ein bestimmtes Thema bewegt und die ein gemeinsames Ziel verfolgen, zum Beispiel der Bau von Windrädern. Auf eine Parteizugehörigkeit kommt es nicht an. Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag von Wahlberechtigten an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Es muss schriftlich beim Gemeindewahlleiter eingereicht werden. Im Antrag muss die Frage stehen, die entschieden werden soll sowie eine Begründung, warum der Bürgerentscheid nötig ist.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden in der brandenburgischen Kommunalverfassung in Paragraf 15 garantiert. Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet zu berechnen, welche Kosten für ein Projekt entstehen, das durch ein Bürgerbegehren unterstützt wird. Zum Beispiel für die Einrichtung einer Busverbindung oder den Bau eines Spielplatzes.

Ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, entscheidet eine unabhängige Instanz – die übergeordnete Kommunalaufsicht auf Kreisebene. Damit soll sichergestellt werden, dass der Antrag nicht aus politischen Gründen abgelehnt wird.

Ein Bürgerentscheid ist die nächste Stufe nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren. Eine Vielzahl von Themen kann durch einen Bürgerentscheid nicht entschieden werden. Die Kommunalverfassung führt in Paragraf 15 Absatz 3 die Angelegenheiten auf, die für einen Bürgerentscheid ausgeschlossen sind. Dazu gehören zum Beispiel alle Aufgaben, zu denen die Gemeinde per Gesetz verpflichtet ist. Auch Gemeindeabgaben oder Haushaltssatzungen und Rechtsprechung können nicht mit einem Bürgerentscheid bearbeitet werden.

Bürgerbeteiligung: Alle unter einem Hut?
© Großstadtzoo

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und -entscheid sind die direktdemokratischen Instrumente auf kommunaler Ebene. Sie gelten als ein Weg, der oft beklagten Politikmüdigkeit der Bürger entgegen zu wirken.

 

Wahrscheinlich wissen nur wenige Einwohner und Bürger, dass bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner nachhaltig berühren, die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten sind (§ 13 Kommunalverfassung).

Prüfen Sie doch einmal, ob das Verfahren in ihrer Gemeinde, in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis diesen Anforderungen entspricht.

Petitionen

Jeder hat das Recht, sich mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden einzeln oder mit einer Gruppe an die Gemeindevertretung oder den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zu wenden. Innerhalb von vier Wochen muss eine Stellungnahme zur Petition erfolgen. Ist dies nicht möglich, muss ein Zwischenbescheid erstellt werden. Diese Bestimmungen sind in der brandenburgischen Kommunalverfassung in Paragraf 16 festgelegt.

Kompakt erklärt: Petition

Lexikon Politische Bildung
 

Bürgerhaushalt

Kommunale Selbstverwaltung lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund stellt sich für die Städte, Gemeinden und Landkreise Brandenburgs immer wieder die Frage, wie sie Engagement unterstützen und anregen können.

Projekte wie der Bürgerhaushalt setzen den Willen der Verwaltungsspitze voraus, sich wirklich für Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Geht es eher darum, sich nur symbolisch mit dem Thema Partizipation zu beschäftigen, ergeben sich Gefahren für die lokale Demokratie in der entsprechenden Kommune. Weiterhin ist ein offener und ehrlicher Umgang mit den Möglichkeiten und vor allem den Grenzen eines solchen Projektes geboten.

Wer falsche Hoffnungen weckt, wird enttäuschte Bürgerinnen und Bürger zurücklassen, die sich nicht so bald wieder für die kommunale Demokratie begeistern lassen. Es sollte also klar aufgezeigt werden, wie weit der direkte Einfluss reicht und wie groß oder klein die finanziellen Spielräume der Kommune sind.

Unabhängig davon, ob es in Ihrer Stadt, Gemeinde, im Amt oder im Landkreis ein offizielles Projekt zum Bürgerhaushalt gibt oder nicht: lassen Sie aus dem Haushalt der Kommune einen Bürgerhaushalt werden! Fragen Sie die kommunalen Vertreter nach dem wichtigsten jährlich zu fassenden Beschluss.

Drängen Sie auf Transparenz! Kommune lebt durch die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie sich einmischen, wird aus diesem Sonntagsspruch Realität in den Städten, Gemeinden und Landkreisen Brandenburgs.

Adler als Sparschwein
© Mirco Tomicek
Kompakt erklärt: Bürgerhaushalt

Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dabei selbst über einen Teil des Haushalts der Kommune. Ziel ist es, die Verwaltung transparenter zu gestalten, Korruption zu vermeiden und die Bevölkerung stärker an kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Können Kinder und Jugendliche mitbestimmen?

Zwei Brandenburg-Adler mit Schultüte und Ranzen
© Tomicek

Mitmachen ist keine Frage des Alters! Damit Kinder und Jugendliche mehr Einfluss in den Kommunen haben, wurde die Kommunalverfassung Brandenburgs im Juni 2018 geändert. Paragraf 18a bestimmt, dass alle Gemeinden sie bei Planungen und Projekten, die junge Menschen betreffen, miteinbeziehen müssen.

Vor Ort soll es eine feste Ansprechperson geben und die Beteiligung bei Projekten und Vorhaben dokumentiert. werden. So können auch die Jüngeren direkt vor Ort Einfluss nehmen auf die Gestaltung von Spielplätzen und Jugendzentren, Sport und Freizeitanlagen oder Schulhöfen.

Online aktiv: In den sozialen Medien, zum Beispiel auf Instagram, tauschen sich verschiedene Jugendinitiativen zu den Aktivitäten in Bezug auf Paragraf 18a aus. #machtmal18a, #jugendbeteiligung

Jugend und Politik

Politik trifft Entscheidungen, die dein Leben betreffen. Misch dich ein, es geht schließlich um dein Leben und deine Zukunft. Aktiv mit anderen Dinge zu bewegen, macht nicht nur Spaß, sondern es ist auch toll zu sehen, was man selbst schaffen kann.

Warum vor Ort ins Ehrenamt?

Verwaltungen sind die eine Seite im Leben einer Kommune, das Engagement der Menschen vor Ort die andere. Brandenburg steht im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements regelmäßig auf einem Spitzenplatz unter den ostdeutschen Bundesländern. Viele wollen „einfach etwas Gutes“ tun, fühlen sich mit ihrem Wohnort verbunden und stecken viel Zeit und Kraft in ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

Vernetzung

Die Website ehrenamt-in-brandenburg.de hilft bei der Vernetzung von Freiwilligen. Jeder Dritte engagiert sich in Brandenburg, das sind rund 843.000 Personen. Insgesamt stellt das Land Brandenburg in den Jahren 2019 und 2020 rund 630.000 Euro für den Aufbau der Engagement-Stützpunkte sowie 500.000 Euro als Zuschuss für Fahrten von Ehrenamtlichen im Rahmen ihrer Tätigkeit bereit (Mobilitätszuschuss). Zusätzlich gibt es die Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen für freiwillig Engagierte.

Sie betreuen Kinder, kümmern sich um Ältere, löschen Brände in der freiwilligen Feuerwehr, leiten Sportgruppen oder organisieren Pflanzaktionen. In manchen Orten gibt es sogenannte Ehrenamt-Stammtische, die sich 46 im kleinen Kreis abstimmen. Diese können ein guter Anlaufpunkt für „Neueinsteiger“ sein. Die brandenburgischen Landesregierungen unterstützen das ehrenamtliche Engagement mit verschiedenen Maßnahmen. So gibt es seit 2005 in der Staatskanzlei eine Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement, 2019 begann der Ausbau von Engagement-Stützpunkten in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Falls nötig, stellt das Land auch zusätzliche Mittel zur Unterstützung von kommunalen Initiativen bereit. Ein landesweiter Versicherungsschutz mindert die Risiken der Engagierten in der ehrenamtlichen Arbeit.

Ohne die Menschen im Ehrenamt würde das Leben in den Kommunen unermesslich ärmer sein. Ihr Beitrag zum Gemeinwohl kann deshalb gar nicht hoch genug geschätzt werden.

Bürger und Einwohner

Im § 11 Kommunalverfassung, Sätze 1 und 2 heißt es:

(1) Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Bürger der Gemeinde ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

Aus dem unterschiedlichen Status ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten. Die wesentlichen Regelungen zu den Themen Wahlberechtigung und Ausschluss vom Wahlrecht finden sich in den §§ 8 und 9 des Kommunalwahlgesetzes. Wahlberechtigt – und damit Bürger und nicht nur Einwohner – ist, wer Deutscher entsprechend des Grundgesetzes oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist. In Brandenburg darf mit Vollendung des 16. Lebensjahres gewählt werden. Wählen darf, wer seinen ständigen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt am Ort hat. Das heißt, auch Obdachlose dürfen nach der Novellierung des Kommunalwahlgesetzes seit 2007 in Brandenburg wählen und gewählt werden.

Neben der Nichtzulassung zu den Kommunalwahlen dürfen Einwohner, die nicht Bürger sind, nicht an Bürgerentscheiden teilnehmen. Zum einen stellen diese Punkte eine spürbare Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten dar. Zum anderen verbleiben vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner. Einwohner und Bürger sollen auf ganz verschiedenen Wegen in das Leben der Kommune einbezogen werden. Aber in der Kommunalverfassung (§ 12) heißt es auch:

„Jedermann ist im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden zu benutzen“.

Im Gegenzug kann die Gemeinde aus Gründen des Gemeinwohls bestimmte Verfahren vorschreiben. Dies gilt z.B. für Belastungen und Zwänge. Ein Beispiel ist der Anschluss- und Benutzungszwang § 12 (2) Kommunalverfassung.

Ilona Tkocz, Leiterin der "Akademie der Dorfhelden"
© Akademie der Dorfhelden
Die Akademie der Dorfhelden über Bürgerbeteiligung im ländlichen Raum

Ja, ich will. Vor Ort mitgestalten möchten viele Menschen. Doch oft brauchen sie Angebote der Weiterbildung, um ihre Kompetenzen zu entdecken und weiterzuentwickeln. Die "Akademie der Dorfhelden" ist ein solches Angebot. 

 

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