Wofür stehen die Parteien?

11 Parteien wurden zur Landtagswahl am 14. September zugelassen. Wofür stehen sie? Wir stellen alle Parteien vor, veröffentlichen die Landeslisten und stellen die Wahlprogramme vor.

Kalenderblatt: 14. September
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11 Parteien und politische Vereinigungen haben eine Landesliste aufgestellt, für die die Wähler ihre Zweitstimme abgeben können. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die politische Zusammensetzung des Landtages.

Vier Parteien treten mit Direktkandidaten in allen 44 Wahlkreisen an (SPD, DIE LINKE, CDU, GRÜNE/B 90). In 43 Wahlkreisen konnte die BVB / FREIE WÄHLER Kandidaten aufstellen. Die Partei für Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) hat keine Landesliste eingereicht, tritt jedoch mit Direktkandidaten in drei Wahlkreisen an. Einzelbewerber ohne Parteienhintergrund gibt es in drei Wahlkreisen. Die Wahlkreisbewerber werden mit der Erststimme des Wählers gewählt. Wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält, zieht direkt in den Landtag ein.

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