Zu wenig Parlament in der Pandemie?

Selten war der Bundestag so viel Kritik ausgesetzt wie in Corona-Zeiten. Das Parlament habe der Bundesregierung zu weitreichende Kompetenzen übertragen. Diese Sichtweise greift zu kurz, erläutert Anastasia Pyschny.

Mit einer Corona-Maske vor dem Bundestag

Existenzielle Gefahrensituationen wie die Corona-Pandemie erfordern schnelle Maßnahmen zu ihrer Eindämmung. Parlamentarische Entscheidungsfindungen brauchen jedoch grundsätzlich Zeit: Ausschusssitzungen, Expertenanhörungen, Plenardebatten und Abstimmungen nach mehreren Beratungsdurchläufen („Lesungen“) nehmen so manche Sitzungswoche in Anspruch.

In Notsituationen, die immer wieder Anpassungen erfordern, ist es daher sinnvoll, dass das Parlament der Regierung schnelles Handeln ermöglicht. Viele Beobachter sprachen in diesem Zusammenhang von der „Stunde der Exekutive“. Jedoch sollte nicht vergessen werden, dass die Handlungen der Regierung auch kontrolliert werden.

Anastasia Pyschny
© IParl
Anastasia Pyschny hat Politikwissenschaft in Halle (Saale) und Paris studiert. Sie ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Parlamentarismusforschung (IParl) und Doktorandin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Parteien und Wahlen in Deutschland und Frankreich.

Regieren ist gut, Kontrolle ist besser

Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass Regierungsmaßnahmen vom Parlament kontrolliert werden. Der Bundestag hat die Aufgabe, das Handeln der Regierung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. In der Corona-Pandemie wurde der Vorwurf laut, der Bundestag ‚nicke‘ lediglich ab, was die Regierung macht und beteilige sich zu wenig an der Debatte um effektive Schutzmaßnahmen. Von einer „Selbstverzwergung“ und sogar „Ausschaltung“ des Bundestages war die Rede. Das Parlament wäre die Stempelbehörde der Regierung oder drohte, deren „Stempelkissen“ zu werden.

Corona-Pandemie: Der Bundestag als „Stempelkissen“?

Das Bild vom Bundestag als Stempelkissen der Regierung ist schon deshalb unzutreffend, weil parlamentarische Regierungskontrolle auch in Pandemie-Zeiten nicht einmalig ausgeübt und erledigt wird. Sie findet vielmehr vorgelagert, begleitend und/oder nachgelagert statt. Kontrolle ist demnach nicht als einmaliges Ereignis, sondern als fortlaufender Prozess zu begreifen.

Vorgelagerte Kontrolle im Infektionsschutzgesetz

Bereits im ersten Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden im März 2020 ganz wesentliche Kontrollmechanismen verankert. Zum Beispiel wurde festgelegt, dass allein die Abgeordneten des Bundestages über die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ (§ 5 IfSG) entscheiden können. Somit bestimmen sie auch über den Fortbestand des Infektionsschutzgesetzes und die darin enthaltene Verordnungskompetenz der Regierung bzw. einzelner Minister. Selbst wenn der Bundestag das Gesetz nicht aufhebt, weil die Abgeordneten mehrheitlich befinden, dass die epidemische Lage weiter anhält, ist das Gesetz an eine maximale Frist gebunden. Das aktuell geltende vierte Infektionsschutzgesetz verliert spätestens am 30. Juni 2021 seine Gültigkeit. Wird diese Frist von den Abgeordneten nicht verlängert, ist die Regierung von diesem Zeitpunkt an auch nicht mehr berechtigt, Verordnungen zu erlassen.

Begleitende Kontrolle: Der Regierung Schwachstellen aufzeigen

Um die Regierungsmaßnahmen begleitend zu kontrollieren, stehen den Abgeordneten mehrere Fragerechte zur Verfügung. Diese werden vor allem von den Oppositionsfraktionen (aktuell AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen) genutzt, um der Öffentlichkeit Schwachstellen der Regierungsarbeit aufzuzeigen. Am häufigsten werden Kleine Anfragen, Schriftliche und Mündliche Fragen an die Regierung gestellt. In Corona-Zeiten gab es hier im Vergleich zum Jahr vor der Pandemie keine großen Veränderungen. Unter Auslassung der sitzungsfreien Sommerpause des Parlamentes im Juli und August wurden zwar von Februar bis Oktober 2020 weniger Kleine Anfragen gestellt, dafür aber mehr Schriftliche und mehr Mündliche Fragen. Oft stand das Pandemiegeschehen im Fokus: Jede vierte Schriftliche und Mündliche Frage hatte die Corona-Situation zum Thema. Bei den Kleinen Anfragen war es jede siebte.

Die Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und SPD) haben grundsätzlich zwar kein Interesse daran, die Regierung, die sie ins Amt gebracht haben, öffentlich zu kritisieren. Sie tun es aber informell, zum Beispiel im Zuge der Fraktionsarbeitskreise, bei denen häufig auch Minister zugegen sind. In Corona-Zeiten wurde auch öffentlich gestritten: Man denke nur an die Kritik führender SPD-Politiker gegen die Impfstrategie der Regierung zu Beginn des Jahres.

Nachgelagerte Kontrolle: Klarsehen statt Hellsehen

Die Wissenschaft schaut auf Fakten, bevor sie Aussagen trifft. Da die Corona-Pandemie andauert, kann über nachgelagerte Kontrollverfahren, zum Beispiel das Einsetzen von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, noch nichts gesagt werden. Bislang wurde ein solcher auf Bundesebene abgelehnt.

Vorschnell abgestempelt?

Es sieht nicht so aus, als sei das Parlament das Stempelkissen der Regierung. Eher wurde das Parlament zu schnell abgestempelt. Die vom Bundestag im Infektionsschutzgesetz verankerte Befugnis der Regierung, Verordnungen zu erlassen, stellt eine befristete Handlungsoption der Regierung dar. Einzig der Bundestag entscheidet, wie lange diese Option besteht. Mit Verabschiedung der „Bundes-Notbremse“ (§ 28b IfSG) im April 2021 wurden die Kontrollrechte des Parlaments weiter gestärkt: Rechtsverordnungen der Regierung bedürfen seither der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. "Mehr Parlamentarismus geht doch gar nicht“, resümierte der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei.

„Mehr“ Parlamentarismus ginge indessen schon: Die Bundestagsabgeordneten sollten noch mehr darüber sprechen, was sie alles tun und warum. Dann würden auch mehr Menschen zu dem Fazit kommen: Zu wenig Parlamentarismus hatten wir in Pandemie-Zeiten nicht.

Anastasia Pyschny, Mai 2021
Weitere Beiträge zum Thema: Einblicke ins Parlament

Bewertung

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.