Die Gemeinde hat für jedes Jahr eine Hauhaltssatzung zu erlassen. Sie legt die wichtigsten Eckwerte des Haushaltsjahres fest: die Gesamteinnahmen und –ausgaben des Haushalts, die Höhe der Kredite und die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer. Mit der Satzung wird der Haushaltsplan rechtsverbindlich (§ 65 Kommunalverfassung).