Wie das Internet demokratisches Engagement verändert und wie wir damit umgehen

Tagung freier Träger der politischen Bildung im Land Brandenburg

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Partizipation im Internet
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Die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert auch das zivilgesellschaftliche Engagement. Während die einen sich noch stärker – nun auch digital – demokratisch engagieren, ziehen sich andere in ihre eigenen Referenzräume zurück. Antidemokratische Positionen gewinnen in den sozialen Medien an Raum.

Wie geht politische Bildung mit diesen Veränderungen um? Werden nur die ohnehin Engagierten digital aktiv und wie erreichen wir jene, die sich zunehmend von den klassischen Medien abwenden? Wie begegnen wir der teilweisen Verrohung der Sprache und Umgangsformen? Träger und Anbieter der politischen Bildung stehen dabei häufig vor der Frage, was gebraucht wird und wie zentrale Ziele der politischen Bildung erreicht werden können. Wie sieht gelungene Online-Kommunikation aus?

Die Tagung bietet freien Trägern und Vereinen der politischen Bildung die Gelegenheit, sich über aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema zu informieren und ihre Erfahrungen auszutauschen.

Der erste Teil der Tagung von 10-12.30 Uhr ist öffentlich. Der Nachmittag steht für die Beratung freier Träger zur Verfügung.

Programm

9.30 Uhr: Anreise und Kaffee

10.00 – 10.15 Uhr: Begrüßung

10.15 – 12.30 Uhr: Vorträge und Diskussion

Impulsreferat

  • Helene Hahn, Projektleiterin bei der Open Knowledge Foundation Deutschland mit dem Schwerpunkt Daten und Technologien. Hahn setzt auf partizipative Formate im Netz und analysiert die Herausforderungen für Bildungsanbieter

Präsentationen

  • Frank Feuerschütz, Bildungsreferent in der Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein, berichtet über Erfahrungen mit digitalen Bildungsprojekten
     
  • Sabine-Schmidt Peter, Social-Media-Referentin der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, stellt die Aktivitäten der Landeszentrale auf ihrer Webseite und in den sozialen Medien vor
     
  • Helene Hahn, Projektleiterin bei der Open Knowledge Foundation Deutschland, stellt die Datenschule vor, ein Weiterbildungsangebot für gemeinnützige Organisationen


12.30 -13.30 Uhr: Mittagspause

13.30 bis ca. 15.30 Uhr: Beratung zu Förderprojekten und Vorhaben für 2018

16.00 Uhr: Ende der Veranstaltung

In Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft für politisch-kulturelle Bildung in Brandenburg e.V. (LAG)

 

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"Miteinander reden und dabei offen für andere Meinungen und neue Entwicklungen sein, so muss auch in der digitalen Welt kommuniziert werden". Martina Weyrauch, Leiterin der Landeszentrale.

„Eine anregende Auftaktveranstaltung zur Bearbeitung eines weiten Feldes, aber wir haben uns zusammen auf den Weg gemacht.“ Michael Jahn, Geschäftsführer der LAG.

Mehr zum Tagungsverlauf im Tagungsbericht, der auf dieser Seite als Download verfügbar ist.

Eben! Mit genau dieser Begründung kann man auch der Brandenburger Verfassung in der Argumentation den Vorzug geben!

Weder Brandenburg noch die Brandenburger Verfassung schweben frei im Raum. Beiden ist etwas ÜBERgeordnet, einmal der Bund und einmal das GG. Durch diese Ordnung sind Bundesland und Landesverfassung fest eingebettet und beides ist die erste Anlaufstelle zur Lösung von aufgaben und Problemen - die vielzitierte aber in Vergessenheit zu geraten scheinende Subsidiarität. In dem ich auch in der Argumentation dem "Prinzip der Subsidiarität" treu bleibe, gebe ich ihr Wert und rufe sie in Erinnerung.

Also: Genau deshalb, weil weder Landesverfassung noch Land frei umherschweben sondern fest in demokratische Strukturen eingebunden sind, reicht es vollkommen aus Sich auf Land und Landesverfassung zu beziehen. Wozu hätten wir das Ganze sonst? So wie Sie es schreiben, könnte man - wenn man mißgünstig wäre (was ich nicht bin) - daraus ableiten, daß weder Bundesland noch Landesverfassung heute eigentlich eine Existenzberechtigung hätten, da ja das GG sowieso alles zu Regeln imstande sei, und wir diesen ganzen historischen Schmus zugunsten der "nationalen Sache" ("Der Untertan" läßt grüßen) nicht mehr bräuchten. Aber weil dem eben nicht so ist, ist das föderale stärker ins Bewußtsein zu rücken. Auch und insbesondere von einer Landesinstitution - meine ich.

P.S. Noch einmal zur Wirkungsrichtung von Verfassungen

Weil immer mehr Menschen glauben Verfassungen würden auch das Leben miteinander regeln, sind z.B. besorgte Bürger in sozialen Medien außerstande zwischen "Zensur" (das macht der Staat) und "Redaktion" (das macht eine Redaktion) zu unterscheiden....

Diese Argumentation fällt für uns nun ganz klar unter das Kontroversitätsprinzip und das ist auch gut so, dass es verschiedene Meinungen über gesellschaftliche Perspektiven und Ausgestaltungen gibt, über die gelebte Praxis und die Rolle von Verfassungen, verschiedene Zuschreibungen von Bedeutungen und so weiter. Diese Kontroverse widerzuspiegeln, ist ein wichtiger Teil unserer Aufgabe.

Der Gleichberechtigungsgrundatz zwischen Mann und Frau, den auch Arbeitgeber einzuhalten haben, leitet sich m.M. aber nicht vom GG direkt ab. Hier wurde - wenn ich bei meiner Sicht auf das GG bleiben möchte - eine Norm die das Verhältnis Staat<-->Bürger beschreibt zur Grundlage eines Gesetzes genommen, welches diese Norm nicht nur für den Staat im Umgang mit den Bürgern als bindend festschreibt, sondern auf andere Bereiche überträgt.

Würde man akzeptieren, daß das Grundgesetz auch den Umgang der Bürger miteinander regelt, liefe man Gefahr, die im GG festgeschriebenen Grundrechte auszuhebeln.

Betrachtet man das GG oder Verfassungen ganz allgemein als "Schutzschrift" für den Bürger gegenüber dem Staate, so wird vielleicht auch die damalige Diskussion um die Brandenburger Verfassungsänderung zum Thema Rassismus und Diskriminierung verständlicher. Unsere Brandenburger Verfassung garantierte auch vor der Änderung (Einfügen des Artikel 7a im Jahre 2013) alle Rechte, die Rassismus und Diskriminierung von staatswegen ausschlossen.

Mit dem Artikel 7a lehnt sich der Staat Brandenburg aus dem Fenster und greift damit womöglich in die Gültigkeit der nachfolgend formulierten Grundrechte an. Salopp: Ich darf jemanden ausgrenzen, weil mir dessen Nase nicht paßt, der Staat darf das nicht. Und das ist auch gut so! Ob es schicklich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Was wir - wie mir scheint - verlernt haben, ist das unsere Verfassung und unser Grundgesetz eben auch jene schützt, die eine Meinung an den Tag legen, die uns nicht paßt. Aber genau das macht ein freiheitlich-demokratisches System aus. Und ganz nebenbei hätte ein "Wirkenlassen" der Grundrechte nach "altem" Verständnis den Vorteil, daß der "Gegner" sichtbar bleibt und nicht im Geheimen agiert.

P.S. Und als Nachtrag, aber nicht unwesentlich, würde ich mir Wünschen, daß "meine" Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung in solchen Fällen weniger mit dem GG als viel mehr mit der Brandenburger Verfassung argumentiert. Die Brandenburger Verfassung ist eine Vollverfassung, da steht alles drin, was nötig ist und Sie sind nunmal eine Landeszentrale und nicht die Bundeszentrale. Diese Verfahrensweise hätte den Vorteil, im Kleinen und nebenbei den Bürgern den föderalen Charakter der Bundesrepublik wieder näher zu bringen, es "entnationalisiert" die Diskussion und stärkt - wenn man das analog in stringent auch auf andere Bereiche anwendet - das Regionalbewußtsein; was ich für die zukünftige Entwicklung Europas für sehr wichtig erachte, da es gilt, sich nun endlich vom nationalen Schmus aus der Mottenkiste des 19. Jh. zu verabschieden, die Leute aber andererseits nicht ohne Identifikation im Regen stehen zu lassen. Also bietet man die Möglichkeit der regionalen Identität an, dann klappt es auch mit Europa und die National(ist)en gucken in die Röhre (hoffentlich)

So sehr wir Ihrer Argumentation in Teilen nicht nur folgen, sondern auch zustimmen ["Was wir - wie mir scheint - verlernt haben, ist das unsere Verfassung und unser Grundgesetz eben auch jene schützt, die eine Meinung an den Tag legen, die uns nicht paßt. Aber genau das macht ein freiheitlich-demokratisches System aus."], so sehr sehen wir aber auch keinen Widerspruch als Brandenburgische Landeszentrale auf das Grundgesetz zu verweisen, wenn Grundrechte verletzt werden. Hintergrund dessen ist, dass die Brandenburger Verfassung nicht frei im Land Brandenburg umherschwebt und ohne Bezug zum Grundgesetz steht (und auch nicht stehen kann). In Artikel 2, Absatz 3 heißt es deshalb auch explizit : "Das Volk des Landes Brandenburg bekennt sich zu den im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,..., niedergelegten Grundrechten".

So sehr wir uns auch dem Land Brandenburg verbunden und verpflichtet fühlen, so sehr anerkennen wir, dass dieses Bundesland ebenfalls nicht frei umherschwebt, weder in Deutschland noch in Europa. Als Brandenburgische Landeszentrale verweisen wir auf genau diese Zusammenhänge. Wir haben übrigens gerade unserer Verfassung eines eigenes kleines Buch gewidmet, in dem wir ihren Besonderheiten eine großen Platz einräumen und uns auch interessiert hat, wie sie sich eigentlich selbst in der ganzen Gemengelage fühlt:-). Das "Verfassungsbuch" kann bei uns im Buchshop bestellt werden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Landeszentrale

Zitat: "Entscheidend für die Bewertung ist dabei nicht der Zeitgeist, sondern das Grundgesetz."

Ich weiß, was Sie meinen, bin mir aber nicht sicher, ob es auf das Problem anzuwenden ist.

Das Grundgesetz ist im Prinzip eine "Schutzschrift" für den Bürger gegenüber dem Staat. Es garantiert dem Bürger die Unantastbarkeit bestimmter Rechte - und zwar unantastbar durch den Staat. Es regelt den Umgang des Staates mit den Bürgern, nicht den Umgang miteinander. (Hab ich mir nicht ausgedacht, kann man andernorts sicher besser formuliert nachlesen)

Eine bloße Meinungsäußerung eines einzelnen, kann demnach vom Grundgesetz zwar gedeckt sein, aber weitaus schwerer dagegen verstoßen (eigentlich nie - selbst wenn sie gegen die Intention des GG verstößt - da das GG, wie gesagt, Grundrechte garantiert, aber lediglich die Beziehung Bürger<->Staat, aber nicht Bürger<->Bürger regelt). Die gleiche Meinungsäußerung als Handlungsmaxime des Staates dagegen kann grundgesetzwidrig sein.

Und deswegen ist es doch mehr Zeitgeist als Grundgesetz, welches die Debatte bestimmt, da das Grundgesetz, hier jetzt zum Dritten, nicht dem Umgang der Bürger miteinander regelt.....

Ein sehr anregender Einwand... In der Praxis [des Grundgesetzes] scheint uns aber auch die folgende Sichtweise überzeugend. Der Politologe Eckard Thurich etwa meint: "Grundrechte sind Rechte, die der Einzelne gegenüber dem Staat besitzt. Als vor gut 200 Jahren zuerst in den USA und dann in Frankreich begonnen wurde, sie in besonderen Dokumenten aufzuschreiben, hatte dies den Sinn, die Bürgerinnen und Bürger vor möglicher Willkür des Staates zu schützen. Heute wirken sich diese Rechte darüber hinaus auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander aus ..."

Zitat?

"Antidemokratische Positionen gewinnen in den sozialen Medien an Raum."

Vielleicht ehrt es mich ja, aber ich habe das so im Netz als signifikanten Trend nicht ausmachen können.

Was es dort gibt ist folgendes: Jede Menge interessantes oder widerliches Gesabbel, unüberlegte (Kurz)schlußfolgerungen und interessante Analysen - kurzum, alles was der Stammtisch früher auch schon bot - Nur schneller und häufiger, weil einfacher.

Einiges mag gegen den (ver)öffentlich(t)en Zeitgeist verstoßen. Aber "undemokratisch" ist das noch lange nicht?

Das, was Sie beschreiben, muss tatsächlich nicht antidemokratisch sein. Wir beziehen uns bei der Aussage eher auf diese Beobachtungen, nur als ein Beispiel neben Tagungen und Workshops, die inzwischen zahlreich zum Thema stattfinden. Für den Jugendbereich ist jugendschutz.net in Deutschland ein bekanntes weiteres Beispiel dafür, dass insbesondere subtile, demokratiefeindliche Botschaften im Netz an Reichweite gewinnen. Entscheidend für die Bewertung ist dabei nicht der Zeitgeist, sondern das Grundgesetz.

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