Wahlprinzipien

In Deutschland finden Wahlen nach fünf grundlegenden Prinzipien statt (mit Ausnahme der Europawahl). Die Volksvertretungen werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Zwei Wahlsysteme spielen eine Rolle: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl.

Brandenburg-Adler
© Mirco Tomicek

Allgemeine Wahlen

Von einer allgemeinen Wahl sprechen wir, wenn sie von jedem Bürger ohne Ansehen seines Standes, seines Vermögens, seines Steueraufkommens, seines Geschlechts, seiner Volkszugehörigkeit, seiner Schulbildung oder seiner politischen Überzeugung ausgeübt werden kann und kein Wähler unberechtigt von der Wahl ausgeschlossen wird.

Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit ist die Begrenzung des Wahlrechts auf ein bestimmtes Mindestalter und auf die im Wahlgebiet Wohnenden oder der Ausschluss von Menschen, die entmündigt oder wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind.

Lesetipp

Unmittelbare Wahlen

Dieses Prinzip betrifft zwei Aspekte: Zum einen schließt es aus, dass der Wähler seine Stimme einer Zwischeninstanz gibt (wie beispielsweise den Wahlmännern in den USA). Gewählt werden kann nur ein direkter Kandidat oder eine Partei. Zum anderen verbietet es, dass Stellvertreter die Wahlhandlung vornehmen. Jeder Wahlberechtigte muss selbst seine Stimme im Wahllokal abgeben; eine Ausnahme bildet die Briefwahl.

Freie Wahlen

Keinerlei Druck, wie Verbote, Sanktionen oder Diskriminierungen darf auf den Wähler ausgeübt werden, um ihn zur Teilnahme an der Wahl oder zur Stimmabgabe für eine bestimmte Partei zu veranlassen. Das Wahlgesetz verbietet deshalb für die Zeit der Wahl in und an den Gebäuden, in denen die Wahl stattfindet, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift und Bild sowie jede Unterschriftensammlung.

Gleiche Wahlen

Gleichheit der Wahl bedeutet, dass jeder Wähler über die gleiche Anzahl von Stimmen verfügt, die den gleichen Zähl- und Erfolgswert haben. Zum Grundsatz der Gleichheit gehört auch die Chancengleichheit der Parteien. Ihre Wahlwerbung muss frei sein und darf nur an allgemein gültige Ordnungsvorschriften gebunden sein.

Geheime Wahlen

Jeder Wähler muss seine Stimme so abgeben können, dass niemand nachprüfen kann, wie er sich entscheidet oder entschieden hat. Er muss also bei der Stimmabgabe unbeobachtet sein. Die Wahlvorstände haben entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Es darf auch keine nachträgliche Kontrolle des Stimmverhaltens, etwa durch gekennzeichnete Stimmzettel oder einen Zwang zur Offenbarung, möglich sein. Die Entscheidung darüber, ob er seine Stimme offen oder geheim abgibt, darf nicht dem Wähler überlassen sein. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Wahlhandlung selbständig auszuüben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Das demokratische Recht, durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen Einfluss auf die Politik auszuüben, ist keineswegs selbstverständlich, sondern das Ergebnis langer und schwerer politischer Auseinandersetzungen. mehr

Wahlgrundsätze und Beispiele für Abstimmungen

Wahlgrundsätze und Beispiele für Abstimmungen.

 

Das Wahlrecht

Es gibt zwei Wahlsysteme, die in Deutschland bei Wahlen eine Rolle spielen: die Mehrheitswahl – oder auch Personenwahl – und die Verhältniswahl. Diese beiden Systeme werden häufig auch kombiniert. Personalisierte Verhältniswahl wird das dann genannt.

Es kann nur einen geben: Die Mehrheitswahl

Das Prinzip der Mehrheitswahl: Das Wahlgebiet wird in so viele Wahlkreise aufgeteilt, wie Mandate zu vergeben sind. Die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die meisten Stimmen der Wähler im jeweiligen Wahlkreis bekommt, gewinnt ein Direktmandat. Es gibt also nur eine „Siegerin“ oder einen „Sieger“. Die anderen Kandidaten gehen leer aus, und die für sie abgegebenen Stimmen fallen unter den Tisch. In Ländern, die strikt nach dem Mehrheitswahlrecht wählen, bildet sich häufig ein Zweiparteiensystem heraus.

Eine Mehrheitswahl wird auch für die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten angewendet, bei der man sich dann mit einer Stimme für eine Person entscheidet, wobei für einen Wahlsieg in der Regel eine absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen benötigt wird.

Jeder kriegt seinen Anteil: Die Verhältniswahl

Grundlage für die Verhältniswahl sind die Wahllisten von Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen, die vor der Wahl festgelegt werden. Darauf stehen die Kandidaten, die für die Partei ins Parlament einziehen wollen. Die Wähler geben ihre Stimme der Liste einer Partei.

Bei der Auszählung bekommen die Parteien so viele Sitze im Parlament, wie ihr nach dem prozentualen Anteil ihrer Wählerstimmen zustehen. Also: Wer 35 Prozent der Stimmen errungen hat, bekommt 35 Prozent der Sitze. Diese werden an die Kandidaten auf den Listen verteilt. Vorteil dieses Wahlsystems ist, dass das politische Meinungsspektrum der Wähler relativ unverzerrt im Parlament abgebildet wird – durch diese genaue Verhältnisrechnung haben mehr Parteien gute Chancen, ihre Wähler im Parlament vertreten zu können, und es gehen weniger Stimmen verloren. Ein Beispiel für eine reine Verhältniswahl sind die Europawahlen.

Nachteil ist: Wenn zu viele Parteien ins Parlament einziehen, erschwert das die Regierungsbildung. Denn es müssen sich Koalitionen aus vielen Parteien bilden, damit eine Gruppe im Parlament mehrheitsfähig ist. Dadurch kann das Parlament instabil werden – man spricht auch von zersplittert –, was die parlamentarische Arbeit erschwert. Um dies zu verhindern, wird häufig ein Mindeststimmanteil verlangt (z.B. die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestags- und Landtagswahlen), den eine Partei erzielt haben muss, um auch mit Abgeordneten im Parlament berücksichtigt zu werden.

Die Mischung macht’s: Personalisierte Verhältniswahl

Die personalisierte Verhältniswahl wird zum Beispiel bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl in Brandenburg angewendet. Mit der Erststimme wird nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt, und die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt. Bei der Abgabe der Zweitstimme gilt, dass alle Sitze auf die Parteien im Verhältnis zu ihren Stimmen aufgeteilt werden.

Dadurch werden die Vorteile der beiden Systeme verknüpft: Es ist gewährleistet, dass die Wähler einen regionalen Vertreter ins Parlament schicken können und somit einen Ansprechpartner haben. Zudem wird der Wille der Wähler im Parlament ziemlich genau abgebildet.

 

Quelle: Wissen kompakt: Wahlen, Landtag Brandenburg, Juni 2013

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