Landtagswahlen in Brandenburg

Die nächste Landtagswahl in Brandenburg findet am 22. September 2024 statt. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden. Die Frauen und Männer, die gewählt werden, treffen Entscheidungen, die uns alle angehen. Wahlaufrufe sind also kein "Politikersprech", denn die Stimmabgabe hat direkte Auswirkungen auf die konkrete Landespolitik.

Adler mit Brandenburgkarte
© Mirco Tomicek

In Brandenburg finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden, höchstens 110 dürfen es am Ende mit Überhang- und Ausgleichsmandaten sein.

Wie wähle ich? Informationen in Leichter Sprache

Wie wähle ich? Informationen in Einfacher Sprache

Am Wahltag entscheiden die Wähler, welche Kandidaten als Abgeordnete in den Landtag ziehen sollen. Wenn der neue Landtag zusammentritt, wählt die Mehrheit der Abgeordneten die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Fehlt noch der Rest der Regierung, also die Minister. Die beruft die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident.

Die Abgeordneten des Landtages treten in der Regel zweimal im Monat zu einer Plenarsitzung zusammen. Daneben arbeiten sie zum Beispiel in Fachausschüssen und diskutieren mit der Regierung über aktuelle Probleme und zum Beispiel Gesetzesvorhaben.

Die Kandidierenden, die von den Wahlberechtigten für den Landtag gewählt werden, treffen Entscheidungen, die uns alle angehen. Wahlaufrufe sind also nicht nur "Politikersprech", denn die Stimmabgabe hat direkte Auswirkungen auf die konkrete Landespolitik. Landtagsabgeordnete entscheiden zum Beispiel mit darüber, wie lange die Schulzeit dauert, welche Lehrpläne es gibt, ob das Studium etwas kostet und wie viel Geld die Universitäten und Fachhochschulen erhalten.

Landtagswahl 2024 

Wer steht wo zur Wahl? Wofür stehen die Parteien? Hier finden Sie überparteilich alle Informationen für Brandenburg. 

Wer wählt wen?
Wer wählt wen? Die Grafik zeigt die verschiedenen Etappen der Landtagswahl in Brandenburg vom Wahltag bis zur Regierungsbildung.© Landtag Brandenburg

 

Fragen und Antworten zur Landtagswahl

Was macht der Landtag? Kann mich jemand zur Wahl zwingen? Woher kommt das  Geld für den Wahlkampf und wer darf eigentlich wie wählen? Hier werden wichtige Fragen beantwortet - zu allgemeinen Wahlgrundsätzen, zum Wahlablauf, zur passenden Kleidung und auch dazu, ob man seine Stimme verkaufen darf. Wahlen gelten als ein Höhepunkt demokratischer Beteiligung. Im Mittelpunkt stehen mündige, informierte und kritische Menschen, die sich einmischen, weil sie sich verantwortlich fühlen.

Einen Teil der Fragen finden Sie auf dieser Seite, die weiteren finden Sie in unserer Broschüre. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und vielleicht sehen wir uns ja am Wahltag im Wahllokal. Es gibt viel zu entscheiden.

Was ist der Landtag und was sind seine Aufgaben?
Brandenburgs Parlament

Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes. Als einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan repräsentiert er das Staatsvolk des Landes Brandenburg. Sitz des Landtags Brandenburg ist Potsdam. 88 Sitze (maximal 110 mit Überhang- und Ausgleichsmandaten) sind zu besetzen. Die Abgeordneten des Landtags wählen den Ministerpräsidenten oder die -präsidentin.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehört die Gesetzgebung (Legislative), außerdem die Kontrolle der Regierung sowie Haushaltsfragen. Das bedeutet, das Parlament entscheidet mit über das Budget der Regierung und bestimmt somit, wie viel Geld wofür ausgegeben wird.

Welche Rolle spielen die Parteien?
Umsetzung des Wählerwillens

Parteien spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Wählerwillens in politische Beschlüsse. Sie formulieren Programme, die bestimmte gesellschaftliche Vorstellungen und Interessen zusammenfassen und Lösungen für Probleme präsentieren. Die Parteien bieten den Wählerinnen und Wählern politisches Führungspersonal an. Abgeordnete einer Partei bilden in der 
Regel Fraktionen. Es gibt aber keinen Fraktionszwang. Im Regelfall bilden mehrere Fraktionen die Regierung, die übrigen die Opposition, die die Kontrollfunktion übernimmt.

Eine starke Opposition garantiert, dass die Arbeit im Parlament und die der Regierung wirksam kontrolliert werden. Die brandenburgische Landesverfassung bestimmt deshalb ausdrücklich, dass die Opposition ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie ist und das Recht auf Chancengleichheit hat.

Wie werden die Sitze im Landtag verteilt?
Mehrheitswahl und Landeslisten

Das ist im Landeswahlgesetz detailliert geregelt. In den 44 Wahlkreisen des Landes Brandenburg wird jeweils ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete durch Mehrheitswahl gewählt (Erststimme). Bei Stimmengleichheit im Wahlkreis entscheidet das Los des Kreiswahlleiters. Für die weiteren Sitze im Landtag sind die abgegebenen gültigen Zweitstimmen maßgebend.

Jede Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung stellt vor der Wahl eine Liste mit ihren Kandidierenden zusammen. Von diesen sogenannten Landeslisten ziehen dann die Kandidierenden in den Landtag ein, je nachdem wie viele Zweitstimmen die jeweilige Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung erhalten hat.

Wer darf wählen und wer nicht?
Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr, die im Land Brandenburg seit mindestens einem Monat ihren ständigen Wohnsitz haben. Um auch wirklich wählen gehen zu können, muss man in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Wer wahlberechtigt ist, bekommt rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Darauf stehen das Datum der Wahl und das Wahllokal, in dem man seinen Stimmzettel ankreuzen und abgeben muss. Zusammen mit seinem Personalausweis muss man die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorzeigen.

Wer am Wahltag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht wählen gehen kann, der kann per Briefwahl seine Stimme abgeben. Die Unterlagen dafür sollte man möglichst frühzeitig bei seiner Gemeinde beantragen.

2018 hat der Landtag in Brandenburg die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und das Brandenburgische Wahlrecht geändert. Auch geistig Behinderte in Vollbetreuung dürfen zur Landtagswahl und zu den Kommunalwahlen abstimmen, wenn sie das möchten.

Wer kann gewählt werden?
Passives Wahlrecht

Das ist eine gute Frage, denn man kann sich selbst wählen lassen oder einen andere Person wählen, die kandidiert. Um bei der Landtagswahl gewählt werden zu können, muss man allerdings mindestens 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten in Brandenburg leben. Wählen gehen, das ist aber schon ab 16 möglich.

In der Regel sind es Mitglieder einer Partei oder einer Listenvereinigung, die sich zur Wahl aufstellen lassen. Listenvereinigung heißt: Mehrere Parteien oder Wählergruppen machen gemeinsam einen Wahlvorschlag – also eine Liste.

Vor der Wahl wählen die Parteien auf Wahlkreisversammlungen die Mitglieder, die sie in den einzelnen Wahlkreisen als Direktkandidierende ins Rennen schicken wollen. Zudem entscheiden die Parteien auf ihren Landesversammlungen, wer auf der Landesliste der Partei steht.

Paritätsgesetz-Gesetz

Im Februar 2019 hatte der Brandenburgische Landtag beschlossen, dass Frauen und Männer paritätisch, das heißt in jeweils gleicher Anzahl auf den Listen zur Landtagswahl vertreten sein müssten. Das Gesetz wurde jedoch von Verfassungsgericht am 20. August 2020 als verfassungswidrig und die Vorschriften für nichtig erklärt. Für die nächste Landtagswahl am 22. September 2024 findet es keine Anwendung.

Wer keiner Partei angehört, kann sich auch in einer Einzelbewerbung zur Landtagswahl aufstellen lassen. Dafür braucht man die Unterschrift von mindestens 100 Wahlberechtigten aus dem eigenen Wahlkreis. Einzelbewerbungen haben es allerdings im politischen Wettstreit schwerer, sich Gehör zu verschaffen, als die Kandidierenden von organisierten Parteien mit ihren Strukturen.

Gewählt wird nach den Regeln der personalisierten Verhältniswahl. Jeder und jede Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Sie sollen im Landtag auch die Interessen der Region vertreten. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Partei und bestimmt damit, wie viele Sitze sie im Landtag erhält.

Die Parteien müssen allerdings mehr als fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen erhalten haben oder mindestens einen Wahlkreis gewonnen haben, um sich Sitze zu sichern. Parteien der sorbischen/wendischen Minderheit sind wegen des geringen Anteils an der Gesamtbevölkerung von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Bisher haben diese sich aber noch nicht an Landtagswahlen beteiligt.

Noch mal nachrechnen muss die Wahlleitung, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen: Dann erhalten die anderen Parteien sogenannte Überhangmandate und Ausgleichsmandate.

Wie viele Stimmen habe ich?
Personenwahl und Verhältniswahl

Zwei Stimmen: Mit der so genannten Erststimme (Personenwahl) wird ein/e Bewerber/-in für den jeweiligen Wahlkreis gewählt. Gewählt ist die Person, die die meisten Stimmen erhalten hat (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme werden die Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen gewählt. Die Zweitstimme ist maßgebend für die Verteilung der Landtagssitze auf die einzelnen Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen und damit für die politische Zusammensetzung des Landtags (Verhältniswahl). Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Wer auf seine Erst- oder Zweitstimme verzichten will, kann das tun. Im Unterschied zu den Kommunalwahlen kann man bei der Landtagswahl nicht panaschieren (Stimmen auf mehrere Personen verteilen) und kumulieren (alle Stimmen auf eine Person konzentrieren).

Zwei Stimmen heißt nicht, dass zwei Personen und dafür keine Partei angekreuzt werden können. Es wäre nicht mehr eindeutig, für welchen Kandidierenden die Erststimme abgegeben wurde. Die Stimme wäre ungültig. Es gilt: Ein Kreuz für eine Person, eins für eine Partei.

Woher kommt das Geld für den Wahlkampf?
Unterstützung durch Parteien

Die meisten Bewerber/-innen sind in Parteien organisiert, die sie finanziell unterstützen. Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Diese wird unter anderem daran gemessen, wie viele Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat. Zusätzlich finanzieren sie sich durch Mitgliederbeträge und Spenden.

Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer am Wahltag nicht zu Hause ist

Nach Zulassung der Wahlvorschläge kann die Briefwahl beantragt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Spätestens zwei Tage vor der Wahl bis 18 Uhr muss der Antrag bei der zuständigen Wahlbehörde schriftlich oder mündlich gestellt werden. Als Schriftform gelten auch Telegramm, Telefax oder E-Mail. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Behinderte Wahlberechtigte können bei der Antragstellung die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen.

Holen die Wahlberechtigten persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann an Ort und Stelle gewählt werden. Wird der Wahlbrief per Post geschickt, muss dieser spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden, außer er wurde im Ausland aufgegeben.

Nach Ausübung der Briefwahl kann nicht mehr in einem Wahllokal gewählt werden. Auch können die Unterlagen nicht in einem Wahllokal abgegeben werden. Wer seine Unterlagen nicht erhalten hat, muss nachweisen, dass die Unterlagen ohne eigene Schuld nicht zugestellt wurden, um Ersatz zu bekommen.

Was bedeutet Indemnität?
Schadloshaltung

Indemnität (Schadloshaltung) verleiht Abgeordneten das Recht auf freie Rede im Landtag und schützt sie vor dienstlicher oder gerichtlicher Verfolgung wegen Äußerungen im Plenum oder im Ausschuss. Auch dürfen sie nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens verfolgt werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen (Artikel 57 Landesverfassung Brandenburg). Die Indemnität kann nicht vom Parlament aufgehoben werden.

Was ist Immunität?
Unantastbarkeit

Der Grundsatz der Immunität (Unantastbarkeit) schützt Abgeordnete vor Strafverfolgung. Abgeordnete des Bundestages besitzen diese Immunität grundsätzlich, der Bundestag kann sie jedoch aufheben. Diese Regelung beruht auf Erfahrungen aus der NS-Diktatur, als Abgeordnete der SPD oder der kommunistischen Parteien häufig verhaftet wurden und so nicht mehr am politischen Geschehen teilnehmen konnten.

Bei Brandenburger Abgeordneten verhält es sich genau umgekehrt. Bei der Erarbeitung der brandenburgischen Landesverfassung wurde die Regelung als überholt betrachtet. Die Abgeordneten des Landtags besitzen grundsätzlich keine Immunität, der Landtag kann jedoch verlangen, jede Haft und jede sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit auszusetzen, wenn durch sie die parlamentarische Arbeit des Landtags beeinträchtigt wird (Artikel 58 Landesverfassung Brandenburg).

Immunität kann also nachträglich gewährt werden.

 

Faktencheck 

angekreuzt

Wahlberechtigte: ca. 2,1 Millionen Brandenburger 
Wahlalter: ab 16 Jahre 
Sitze im Landtag: mindestens 88, maximal 110 nach Ausgleichs- und Überhangmandaten 
Wahlperiode: 5 Jahre 
Wahlkreise: 44 
Wahltermin: 22. September 2024

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Quelle: Wissen kompakt: Wahlen, Landtag Brandenburg, Juni 2013 (bearbeitet und aktualisiert durch BLPB, Mai 2023)

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Kommentare

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Erfolgreicher Tag, gerade alle 38 Level beim Wahl-O-mat geschafft!

Macht echt Spaß! Danke Landeszentrale!!

Heute wurde veröffentlicht, dass Brandenburg den ersten Platz bei den Benzinpreisen in Deutschland belegt. Eine ziemlich fragwürdige Ehre. Was wird für den Bürger dagegen unternommen? Bitte keine Antworten wie "wir wollen" oder "es muss", sondern "wir machen"!!!

Lieber Gast, unsere Antwort kann gar nicht lauten "Wir machen", weil die Landeszentrale für politische Bildung weder das Bundeskartellamt, noch eine Partei, politische Vereinigung oder Bürgerinitiative ist, die sich gegen steigende Benzinpreise einsetzen könnte. Sie aber können "machen". Und wir unterstützen Sie gern darin, sich zu informieren, wie und wo Sie dies tun können. Einige Adressaten für Ihr Anliegen haben wir bereits genannt: Fragen Sie bei den Parteien an, um herauszufinden, welche sich zum Beispiel in ihrem Programm zur Landtagswahl am 14. September für sinkende Benzinpreise einsetzt, engagieren Sie sich in einer politischen Vereinigung, in einem Verein oder, wenn Sie dort nicht fündig werden, gründen Sie selbst eine Initiative, finden Gleichgesinnte oder loten Sie die Möglichkeiten aus, die das Internet bietet. Machen Sie, lieber Gast, engagieren Sie sich, wenn Sie etwas wollen. Das ist dann auch gewiss kein Muss. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Landeszentrale

Also ich komme ursprünglich aus NRW... dort verändern sich die Preise mal eben um 10 oder mehr Cent innerhalb von wenigen Stunden!
Hier in Potsdam sind die Preise seit gut einem Jahr stabil!

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