Bundestagswahlen

Fragen und Antworten

Wahlen sind Kern unserer repräsentativen Demokratie. Sie verbinden die Wünsche, politischen Anschauungen und Interessen der Wählerinnen und Wähler mit den politischen Institutionen. Die nächste Bundestagswahl findet vorraussichtlich als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.

Illustration des Reichstagsgebäudes
© Großstadtzoo

Leichte Sprache: Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?

Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählen und sich selbst in den Bundestag wählen lassen (aktives und passives Wahlrecht) können alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Persönlichkeitswahl (Direktkandidierende) und Verhältniswahl (Partei) werden bei der Bundestagswahl kombiniert.

In Artikel 20 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt. Dieser Grundsatz gilt für alle Parlamente, die nach Bundes- und Landesverfassungen gewählt werden.

Bundestagswahl 2025: Illustration mit einem Zauberwürfel
© Großstadtzoo
Bundestagswahl 2025 

Wer steht wo zur Wahl? Wofür stehen die Parteien? Hier finden Sie überparteilich alle Informationen für Brandenburg. 
 

Wie funktioniert es?

Zur Bundestagswahl ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise unterteilt. Im Land Brandenburg gibt es zehn Wahlkreise

Jede Wählerin und jeder Wähler hat 2 Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person gewählt - der Direktkandidat oder die Direktkandidatin. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Parteien stellen vor der Wahl Listen mit Kandidierenden auf. Als Grundregel gilt: Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, um so mehr Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste erhalten einen Platz im Bundestag.

Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben.

 

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Kommentare

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Ich bin ja sonst ein Meckerkopp. Wisst Ihr ja! Aber die Übersicht und die Informationen sind wirklich super aufbereitet. Teilweise ziemlich schräge Kandidaten, aber dafür könnt Ihr ja nüscht!

Sie sind doch kein Meckerkopp!!! Aber wenn ein so kritischer Kopf wie Sie unsere Arbeit lobt, freuen wir besonders.

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