Kontakt | Öffnungszeiten

Die Landeszentrale liegt zentral am Hauptbahnhof Potsdam. Das Haus ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr geöffnet, dienstags bis 18 Uhr.

Öffnungszeiten  
Montag bis Freitag 9-15 Uhr, Dienstag 9-18 Uhr  
sowie zu unseren Veranstaltungen  
   
Buchausgabe   
Montag und Donnerstag 9-12 Uhr  
Dienstag 13-18 Uhr  
Mittwoch 12-15 Uhr  

Ausstellungen  
Besuche sind nach Absprache wochentags auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. 

Adresse

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung  
Haus 17  
Heinrich-Mann-Allee 107  
14473 Potsdam

Eingang: Friedhofsgasse  

Tel. 0331 866-3541  
Fax 0331 27548-4900  
E-Mail info@blzpb.brandenburg.de oder info@politische-bildung-brandenburg.de  

Hinweis: Zur Verbesserung der Sicherheitslage auf dem Gelände melden sich Besucherinnen und Besucher bitte an den Zugangspforten an. Halten Sie dafür ein Ausweisdokument mit Lichtbild (zum Beispiel Monatskarte, Gesundheitskarte und ähnliches) bereit. Bei Kindern oder Gruppen weist sich die Begleitperson oder die Leitung der Gruppe aus. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung.

So kommen Sie zu uns

Die Landeszentrale liegt zentral am Hauptbahnhof Potsdam und ist in wenigen Gehminuten zu erreichen. 

Wegbeschreibung vom Bahnhof zur BLPB
© BLPB

 

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Kommentare

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Guten Tag!

Beim Europafest hatte ich Ihr kleines Büchlein: Kommunalwahlen – Fragen und Antworten gefunden, mitgenommen und mit Interesse gelesen. Dabei kamen mir aber einige Fragen bzw. Anmerkungen:
S. 20: Wie weise ich meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" nach, wenn ich keine Wohnung in der BRD habe?

S. 84: Bei der Schreibweise der Telefonnummern wurde die DIN 5008 nicht beachtet.

ebenda: T. und F. sind keine hilfreichen bzw. eingeführten Abkürzungen. Wer glaubt, im 21. Jahrhundert eine Zahl, die wie eine Telefonnummer aussieht, erklären zu müssen?
Der URL wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/kreiswahlleitungen-kommunalwahlen/# ist eine Zumutung und braucht auch keine # am Ende. Ein Shortlink wäre hier hilfreich gewesen.

S. 85: "© 2024" hat keine rechtliche Relevanz. Nach deutschem Urheberrecht sind alle namentlich gekennzeichneten Veröffentlichungen automatisch urheberrechtlich geschützt.

ebenda: "Hg." ist keine eingeführte Abkürzung. Warum muss überhaupt etwas abgekürzt werden, wenn da ausreichend Platz ist, es auszuschreiben?

Vielleicht hilft dies weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Spade

Guten Tag Frank Spade, 

vielen Dank für die Zeit, die Sie sich für die Broschüre genommen haben und Ihre Anregungen für künftige Ausgaben. 

Mit Ihrer Frage nach dem Nachweis für den "gewöhnlichen Aufenthaltsort" zur Wahl wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde oder die Wahlleitung in dem Ort, wo Sie sich "gewöhnlich" aufhalten. Dort findet die entsprechende Beratung fachgerecht und örtlich zuständig statt. 

Mit freundlichen Grüßen Ihre Landeszentrale

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