Landräte in Brandenburg

Wer Landrat oder Landrätin ist, steht an der Spitze eines Landkreises. Die Bedeutung kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Neben ihrer amtlichen Macht als Chefs der Verwaltung fallen auch persönliche Eigenschaften ins Gewicht. Verfügt die jeweilige Person zum Beispiel über den notwendigen Mut und eine entsprechende Weitsicht, kann sie viel für den Landkreis tun.

Bürgermeister
© Tomicek

Ein Landrat oder eine Landrätin steht an der Spitze eines Landkreises. Der Arbeitssitz ist meist am Ort des Kreistags oder im Kreistagsgebäude. Landräte haben eine Doppelstellung (§ 132 Kommunalverfassung).

Einerseits sind sie Leiter der kommunalen Verwaltung eines Landkreises und damit oberste Kommunalbeamte/-innen. Andererseits sind sie eine untere staatliche Landesbehörde im Gebiet des Landkreises.

In dieser Stellung unterstehen sie der Dienstaufsicht des Innenministeriums. Das heißt, sie haben die Entscheidungen der Landesregierung zu beachten und über alle Vorgänge zu berichten, die für die Landesregierung von Bedeutung sind.

Landräte und Landrätinnen werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt für die Dauer von acht Jahren gewählt.  Sie können auch während der Amtszeit wieder abgewählt werden.

Ein Landrat ist immer hauptamtlich tätig. Für die Dauer der Amtszeit werden sie in den Beamtenstatus versetzt. Ab 18 Jahren kann man für das Amt kandidieren, ein Höchstalter gibt es nicht.

Als untere Landesbehörde kann ein Landrat einen anderen Landrat oder einen Oberbürgermeister beauftragen, einzelne Aufgaben zu übernehmen. Dafür benötigt er die Zustimmung einer anderen Behörde, der sogenannten obersten Fachaufsichtsbehörde.

Brandenburg-Adler vor der Landkarte
© Mirco Tomicek

Landkreise in Brandenburg

Landkreise bilden den dritten Teil der kommunalen Verwaltungsstruktur. Wer Landrat werden möchte, findet an dieser Stelle sein Wirkungsfeld. 

 

Berufswunsch Landrat

Eine spezielle Berufsausbildung gibt es nicht. Die Tätigkeit wird von vielen im Amt als Berufung empfunden und mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt. Auf der einen Seite sind Zeit- und Arbeitsaufwand dabei sehr hoch und beanspruchen häufig auch die Familien. Auf der anderen Seite gibt es in der Leitungsfunktion vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Landkreis.

Als Chef oder Chefin haben sie Zugang zu allen wichtigen Terminen, Themen, Gesprächen und Abläufen und bestimmen die wesentlichen Abläufe vor Ort. Darüber hinaus bewegen sie sich in einem lebendigen Netzwerk zwischen vielen internen und externen Partnerinnen und Partnern. Dazu gehört die Pflege der einheimischen Unternehmen ebenso wie der Kontakt zu möglichen Investorinnen und Investoren und Fördermittelgebern.

Aufgaben

Ein Landrat/eine Landrätin koordiniert die Zusammenarbeit der Landesbehörden in seinem Landkreis im Sinne des Gemeinwohls. Zu den Zuständigkeiten eines Landrats und einer Landrätin zählen: (§ 132 Kommunalverfassung)

  • Umfangreiche Aufsichten: Sie führen die Rechts-, Sonder- und Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter sowie die Aufsicht über Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
     
  • Berichtspflicht: Der Landrat/die Landrätin hat die Entscheidungen der Landesregierung zu beachten. Sie haben über alle Vorgänge zu berichten, die für die Landesregierung von Bedeutung sind.
     
  • Festsetzung von Gebühren: Der Landrat und die Landrätin können als allgemeine untere Landesbehörde Gebühren und Auslagen festsetzen, die dem Landkreis zufließen.
     
  • Aufgabenübertragung: Mit Zustimmung der obersten Fachaufsichtsbehörde kann der Landrat oder die Landrätin zur Erfüllung der Aufgaben als allgemeine untere Landesbehörde einen anderen Landrat oder andere Landrätin oder einen anderen Oberbürgermeister/ Oberbürgermeisterin mit der Durchführung einzelner Aufgaben beauftragen.

Wie viel verdienen Landräte?

Der Verdienst von Landrätinnen und Landräten ist in einer Einstufungsverordnung geregelt und richtet sich nach der Einwohnerzahl  des Kreises. Auch die Berufserfahrung wird berücksichtigt. Landrätinnen und Landräte erhalten monatlich zwischen rund 9.100 und 10.800 Euro brutto. Die Besoldungstabellen sind – wie für andere Landesbeamte/Landesbeamtinnen auch – im Internet einsehbar.

Grundlage der nachstehenden Aufstellung sind die Besoldungstabellen für das Land Brandenburg 2023/2024.

EinwohnerzahlBesoldungsgruppeBesoldung in Euro
bis 75.000B 49.143,00
75.001 bis 150.000B 59.715,61
150.001 bis 225.000B 610.256,36
über 225.000  B 710.782,33

Wie die Verwaltung im Landkreis organisiert ist 

Organigramm der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

Wahltermine und Ergebnisse 

In Brandenburg wählen die Bürger ihre Landräte direkt. Die Wahlen finden alle acht Jahre statt. Kann ein Landrat nicht die volle Amtszeit tätig sein, finden Neuwahlen auch außerhalb der genannten acht Jahresdauer statt.

Für Landräte gibt es keinen zentralen Wahltermin, sondern verschiedene Wahltage in den einzelnen Kreisen. Die Wahl muss jedoch an einem Sonntag oder an einem Feiertag stattfinden.

Brandenburg-Adler mit Wahlzettel
© Mirco Tomicek

Aktuelle Wahltermine 

Die Termine zur Wahl von Landrätinnen und Landräten sind von der zuständigen Kommunalaufsicht festgesetzt. Sie werden vom Landeswahlleiter fortlaufend ergänzt.

 

Brandenburg-Adler vor einem Nest mit Wahleiern
© Mirco Tomicek

Wahlergebnisse

Ergebnisse der Wahlen von Landrätinnen und Landräten in Brandenburg beim Landeswahlleiter.

 

 

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