Europawahl in Brandenburg

9. Juni 2024

Alle fünf Jahre finden in der EU die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können durch ihre Stimme mitentscheiden, was in der Europäischen Union für alle Menschen gelten soll, denn das Parlament kann wichtige Gesetze beschließen.

Illustration zur Europawahl in Brandenburg. Der Brandenburg-Adler im Sternenkreis der Europaflagge
© Großstadtzoo

Leichte Sprache: Einfach Wählen gehen!

Zur Europawahl wird das Europäische Parlament gewählt. Im Land Brandenburg finden gleichzeitig auch Kommunalwahlen statt. 

Die Zukunft der Europäischen Union (EU) mitgestalten

Die Europawahl am 9. Juni 2024 ist eine wichtige Gelegenheit dafür. Hierbei wählen die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der EU die Mitglieder des Europäischen Parlaments und entscheiden damit mit, in welche Richtung sich die EU nach der Wahl bewegt. Denn: Das Europäische Parlament trifft Entscheidungen, die für alle Menschen in den 27 Mitgliedstaaten bedeutsam sind. Bis zu zwei Drittel der europäischen Vorschriften wirken sich direkt auf die Regionen und Kommunen aus.

Abgeordnete und Fraktionen im Europäischen Parlament

Wer steht zur Wahl?

Wie sollen die Handelsbeziehungen mit Staaten außerhalb der EU aussehen und wie können persönliche Daten und Freiheitsrechte im Internet geschützt werden? Es geht um Regeln für künstliche Intelligenz und Lieferketten, Klima- und Migrationspolitik. Diese und viele weitere Themen werden in der EU entschieden. 

Mit verschiedenen Fonds fördert die EU zudem Projekte und Unternehmen im Land Brandenburg. Beispiele hierfür sind: der Bau eines Fahrradparkhauses in Eberswalde, die Umgestaltung der Dransemündung in der Gemeinde Panketal zu einem naturnahen Erlebnis- und Erholungsbereich und die Anpassung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder).

Mit Ihrer Stimme zur Europawahl können Sie mitbestimmen, wie das Europa aussehen soll, in dem wir leben.

Faktencheck  

Wahlberechtigt aus Deutschland: bis zu 64,9 Millionen Menschen 
Wahlalter in Deutschland: erstmals ab 16 Jahre 
Sitze im Europaparlament: derzeit 705 (nach der Europawahl 2024 720), davon 96 deutsche Sitze 
Wahlperiode: 5 Jahre 
Wahlkreise: ganz Deutschland bildet einen Wahlkreis 

Illustration zur Europäischen Union. Drei Menschen auf einer Leiter erreichen die Sterne der Europa-Flagge
© Großstadtzoo

Die Flagge der EU zeigt zwölf kreisförmig angeordnete goldene Sterne auf blauem Hintergrund. Die Sterne stehen für die Werte Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. Der Kreis symbolisiert die Einheit.

Fragen und Antworten zur Europawahl

Verläuft die Wahl in allen Mitgliedstaaten der EU gleich?
 

Nein, es gibt kein einheitliches europäisches Wahlrecht und keine übergeordnete europäische Wahlbehörde. Rahmenregelungen zum Wahlzeitraum und zur Rechtsstellung der Abgeordneten enthält der europäische Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen (der sogenannte Direktwahlakt, kurz: DWA). Er ergänzt das europäische Vertragsrecht und vereinheitlicht das europäische Wahlrecht. Jedes Land hat eigene Wahlvorschriften, es gelten aber einige gemeinsame europäische Bestimmungen. 

  • Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neu gewählt. 
  • In einem bestimmten Zeitraum – 2024 ist es der 6. bis 9. Juni 2024 – müssen alle Mitgliedsländer die Wahl durchführen. 
  • Es wird das Verhältniswahlrecht angewendet, das heißt: Die Parteien bekommen Sitze entsprechend ihrem Anteil an den abgegebenen Stimmen zugeteilt. 
  • Die Europawahl ist allgemein, frei, geheim, unmittelbar und direkt. Gleich ist sie nicht, da Staaten, die nur wenige Einwohner/-innen haben, im Verhältnis mehr Vertreter/-innen ins Parlament schicken als bevölkerungsreiche Mitgliedsländer. Sonst würden zu viele Wählerstimmen unter den Tisch fallen oder das Parlament würde insgesamt zu groß werden. 

Im Gegensatz zu anderen Wahlen gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise. Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Europawahlgesetz, die Europawahlordnung, das Bundeswahlgesetz und das Wahlprüfungsgesetz regeln das Wahlverfahren in Deutschland. Zuständig sind: der oder die Bundeswahlleiter/-in und der Bundeswahlausschuss sowie die Wahlbehörden in den Ländern und Kommunen. 

Unterschiede gibt es beim Wahltag, im aktiven und passiven Wahlrecht, in den Fristen zur Parteien- und Wählerregistrierung, im Regelwerk für Wahlkampffinanzierung, in den Details des Wahlsystems und der Stimmenverteilung sowie bei den Stimmzetteln. In einigen Ländern (Belgien, Bulgarien, Luxemburg, Zypern und Griechenland) besteht zudem eine Wahlpflicht. Es gibt übrigens auch keine Parteien, die in allen Mitgliedstaaten der EU antreten. Nach der Wahl schließen sich inhaltlich ähnliche Parteien aber in europaweiten Fraktionen des Europäischen Parlaments zusammen.

Wahlberechtigte  

In Deutschland sind bis zu 64,9 Millionen Menschen wahl berechtigt (davon sind rund 4,1 Millionen EU-Bürger/-innen und rund 60,9 Millionen Deutsche). Rund 5,1 Millionen sind Erstwähler/-innen.
Wer darf wählen und wer nicht?
 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind: 

  •  Deutsche, die infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen. 
  • EU-Bürger/-innen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen oder in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Herkunfts- Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.

Deutsche im Ausland werden übrigens nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn sie an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland lebende EU-Bürger/-innen müssen sich ent scheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen möchten. Wer in Deutschland wählen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Unionsbürger/-innen die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen Antrag stellen. Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.

Inklusives Wahlrecht  

2018 hat der Landtag in Brandenburg die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und das brandenburgische Wahlrecht geändert. Auch Menschen in Vollbetreuung dürfen zur Landtagswahl und den Kommunalwahlen abstimmen, wenn sie das möchten. 2019 wurde auch das Bundesrecht ent sprechend geändert. Personen in Vollbetreuung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter können auf Antrag beziehungsweise nach einem Einspruch gegen den Wahlausschluss an der Europawahl teilnehmen.
Warum zählt jede Stimme und was nützt meine?
 

Die Wahl ist eine wichtige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, auf die gemeinsame europäische Politik Einfluss zu nehmen. Je weniger Menschen wählen, umso größer wird das Gewicht einer einzelnen Stimme. Bei einer geringen Wahlbeteiligung würden also nur relativ wenige Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entscheiden.

Woher kommt das Geld für den EU-Haushalt und wie wird es verteilt?

Der Haushalt der EU wird zu über 90 Prozent aus Einnahmen finanziert, die von den Mitgliedstaaten kommen. Das sind die sogenannten Eigenmittel. Es gibt vier verschiedene Arten von Eigenmitteln: — Zölle auf Einfuhren von außerhalb der EU, die die Mitgliedstaaten an die EU abführen, — Mehrwertsteuer-Eigenmittel, das heißt ein bestimmter Prozentsatz der geschätzten Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten, — eine 2021 eingeführte Abgabe der Mitgliedstaaten auf Kunststoffverpackungsabfälle, die nicht recycelt werden und — die anteilmäßige Abgabe auf das Bruttonational - einkommen (BNE) eines jeden Mitgliedstaats. 

Mit einem Anteil von rund 75 Prozent an der Gesamtfinanzierung sind die BNE-Eigenmittel die größte Eigenmittelquelle. Wie viel ein Land zahlt, ist also vor allem von dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit abhängig. Mit über 20 Milliarden Euro jährlich gehört Deutschland zu den Ländern, die am meisten in den EU-Haushalt einzahlen. 34 Der größte Teil des EU-Haushalts steht für Förderprogramme bereit, mit denen Projekte in den Mitgliedstaaten unterstützt werden. 

Das meiste Geld fließt in die Landwirtschaft, in Projekte zur Förderung der regionalen Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern sowie in die Bereiche Forschung und Innovation. Dafür gibt es verschiedene Förderprogramme, die mit eigenen Fonds-Mitteln ausgestattet sind. Die meisten Finanzmittel werden über nationale und regionale Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgereicht; die Europäische Kommission und die Regionen übernehmen hier eine Kontrollfunktion. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und weitere Stellen sind die ersten Ansprechpartner bei Fragen zu Förderangeboten. Das Ministerium der Finanzen und für Europa koordiniert in Brandenburg ressortübergreifende Angelegenheiten der EU-Förderung. 

Programmgestaltung, Umsetzung, Verwaltung und Kontrolle der EU-Finanzhilfen sind in entsprechenden EU-Verordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt. So sind die für die Fondsprogramme zuständigen regionalen Behörden unter anderem verpflichtet, jeweils eine öffentlich zugängliche Liste der geförderten Vorhaben mit Namen der Begünstigten sowie mit Angabe von Dauer, Ort und Förderhöhe herauszugeben.

Warum ist die EU für Brandenburg wichtig?
 

Brandenburg profitiert von der Europäischen Union. Das zeigt sich zum Beispiel bei Fördergeldern der EU zur Entwicklung in ländlichen Gebieten, bei Schutzrechten für den Beelitzer Spargel, in europäischen Radwanderwegen entlang der Oder, bei Subventionen für die Landwirtschaft und bei der Möglichkeit, im Ausland zu studieren oder eine Ausbildung zu machen oder beim Pendeln zur Arbeit zwischen Brandenburg und Polen. Das Land Brandenburg hat eine Vertretung bei der Europäischen Union und ist in vielen Gremien und Netzwerken der EU vertreten.

Wie und wo können sich Brandenburger/-innen nach der Wahl in die konkrete Arbeit des Europäischen Parlaments einbringen?
 

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1992 hat jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, eine Anfrage oder Beschwerde ( Petition ) an das Europäische Parlament zu richten. So können von den  Bürgerinnen und Bürgern bestimmte Themen auf die Agenda des Parlaments gesetzt werden.

Petitionen werden vom  Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geprüft, der über ihre Zulässigkeit befindet und sie weiterbearbeitet. Außerdem gibt es die Europäische Bürgerinitiative. Sie gibt den Bürger/-innen die Möglichkeit, konkrete Änderungen in den  Bereichen anzuregen, in denen die Europäische Kommission befugt ist, Gesetze vorzuschlagen, zum Beispiel in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Handel. Um eine Initiative zu starten, braucht es sieben EU-Bürger/-innen, die in mindestens sieben unterschiedlichen Mitgliedsländern leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sobald eine Initiative eine Million Unterstützungsbekundungen gesammelt und die Mindestwerte in mindestens sieben Mitgliedsländern erreicht hat, muss die Europäische Kommission entscheiden, ob sie  tätig wird.

Petitionen online 

Auf der Internetseite des Europäischen Parlaments gibt es ein Portal, auf dem Petitionen auch online eingereicht oder unterstützt werden können.  
Die EU- Bürger/-innen haben die Möglichkeit, eine Europäische  Bürgerinitiative einzuleiten.

 

Lesetipp

Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament fanden in Deutschland am 26. Mai 2019 statt.

Zu den wichtigsten Aufgaben der EU-Abgeordneten zählen:

  • Gesetze: Die meisten Gesetze werden nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments erlassen. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, kurz Ministerrat oder Rat genannt, beschließt es Gesetze, zum Beispiel zu Themen wie Reisefreiheit, Lebensmittelsicherheit, Wirtschaftsfragen, Verbraucherschutz und Umwelt. Gesetzentwürfe einbringen kann das Parlament allerdings nicht. Dieses Recht hat nur die Europäische Kommission, sie legt dem Parlament und dem Rat Gesetzentwürfe vor.
     
  • Haushalt: Ebenfalls gemeinsam mit dem Rat entscheidet das Europäische Parlament, wie viel Geld in der EU ausgegeben wird und wofür. Die Haushaltsentwürfe legt die Europäische Kommission vor.
      
  • Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der EU-Kommission: Seit 2009 gehört es zu den Aufgaben des Parlaments, die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen. Er oder sie hat eine wichtige Position in der EU, ähnlich wie ein Regierungsoberhaupt, und wird für fünf Jahre gewählt.
     
  • Kontrolle: Die Europäische Kommission und der Rat müssen dem Parla ment regelmäßig darüber berichten, was sie tun. Wenn das Parlament Bedenken hat, kann es der Europäischen Kommission das Misstrauen aussprechen und sie zum Rücktritt zwingen.

 

Illustration mit einem Radfahrer
© Großstadtzoo

Brandenburg in Europa 

Brandenburg wäre ohne die Europäische Union heute ein anderes Land. Viele Projekte können nur mit Mitteln aus der EU umgesetzt werden. Zwei Abgeordnete mit Wohnsitz in Brandenburg vertreten das Land im Europäischen Parlament.
 

So viel Gewicht haben die deutschen Stimmen bei der Europawahl

Bei der Europawahl hat jeder Wahlberechtigte in der EU eine Stimme. Als Brandenburger können Sie eine Partei oder politische Vereinigung wählen, die in Deutschland antritt. Im Europawahlrecht und der Europawahlordnung ist festgelegt, wie viele Abgeordnete insgesamt im europäischen Parlament sitzen und wie viele Vertreter jedes Land entsenden darf. 

Deutschland hat mit Abstand die größte Bevölkerung – und dementsprechend Stimmgewicht. Von den 720 Sitzen im Europaparlament gehen 96 an Abgeordnete aus Deutschland. 

Veranstaltungstipp

Veranstaltungstipp

BLPB, März 2024

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10 gute Gründe, warum man keine politischen Parteien wählen sollte:

1. "Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd." (Otto von Bismarck)

2. "Beliebtheit sollte kein Maßstab für die Wahl von Politikern sein. Wenn es auf die Popularität ankäme, säßen Donald Duck und die Muppets längst im Senat." (Orson Welles)

3. "Demokratie ist die Wahl durch die beschränkte Mehrheit anstelle der Ernennung durch die bestechliche Minderheit." (George Bernard Shaw)

4. "Politik: Wählern einzureden, dass politische Gläubigkeit politisches Denken sei." (Rudolf Rolfs)

5. "Merkwürdigerweise fühlt sich der Wähler nicht verantwortlich für das Versagen der Regierung, die er gewählt hat."(Alberto Moravia)

6. "Wenn du die Wahl hast zwischen zwei Übeln, wähle keines von beiden." (Charles Haddon Spurgeon)

7. "Wenn Wahlen irgend etwas verändern würden, wären sie schon längst verboten." (Unbekannt)

8. "Wer seine Stimme abgibt, hat nichts mehr zu sagen." (Graffito)

9. "Ein Trost bleibt den geschlagenen Kandidaten - sie müssen ihr Wahlversprechen nicht halten." (André Siegfried)

10. "Was könnten die Politiker vor der nächsten Wahl noch versprechen, wenn sie gehalten hätten, was sie vor der letzten versprachen?" (Unbekannt)

Liebe Nancy, heute ist es mal an der Zeit daran zu erinnern, dass FREIE WAHLEN für Menschen, die in Diktaturen groß geworden sind, nach wie vor ein Geschenk und die Demokratie ein Grund zu Jubeln sind. Bei allem Ärger, allem Frust über menschliches Fehlverhalten, die Unvollkommenheit unserer Gesellschaft und auch der Politiker, empfinde ich (die 32 Jahre ihres politischen Lebens NICHT wählen durfte) es als großes Glück, die Wahl zu haben und nicht nur das. Ich kann meine Meinung frei äußern und mich gegen Missstände engagieren. Mit DemokratieVERACHTUNG spielt man nur den Extremisten in die Hände. Engagier auch Du Dich, das wäre prima!

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Werbespot zur Europawahl ist mir zu mager. Schön Reisen, Einkaufen und Arbeiten ist sicher gut, die aber auch vorhandenen Zweifel an der Richtigkeit der EU-Politik werden damit nicht angesprochen. Man darf einem Jungwähler schon eigenes Denken zutrauen. Es muss auch nicht immer am Ende gegrinst werden. Alles in allem - der Spot ist ein Flop!
Gruß aus Potsdam
Dr. Volker Rachui

Ja wer soll sich das anschauen? Ich mache gerade ein Praktikum bei einer Stiftung und hab es quasi als Dienstauftrag angeschaut. Auf FB teile ich das jedenfalls nicht und ich kenne auch niemanden, der es getan hat (jedenfalls nicht freiwillig). Tip: Die Bundeszentrale macht dieses Jahr den Europawahl-o-mat. Ist zwar kein Clip, macht aber mehr Spaß.

Daumen nach unten für beides. Clip und EU.

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