Europawahl

Leichte Sprache: Einfach Wählen gehen!

Als Europawahl werden die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) durch die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) bezeichnet. Die Europawahl findet seit 1979 alle fünf Jahre statt.

Die in allgemeinen, freien, gleichen und direkten Wahlen gewählten Abgeordneten des Parlaments stimmen über wesentliche Entscheidungen auf der europäischen Ebene ab. So entscheidet das Europäische Parlament über den Haushalt der EU mit und wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission. Außerdem kontrolliert es die Entscheidungen der Kommission und die des Rats der Europäischen Union.

Das Recht, die Abgeordneten zu wählen, haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger erst seit 1979. Zuvor wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den jeweiligen nationalen Parlamente entsandt. Das Europäische Parlament ging aus der Parlamentarischen Versammlung hervor. Diese hatte zunächst nur eine beratende Funktion für die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 kamen zwei weitere europäische Organisationen hinzu: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Die Parlamentarische Versammlung hatte allerdings wenig Einfluss auf politische Entscheidungen.

Lesetipp

Im Jahr 1976 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den so genannten Direktwahlakt, der bis heute einen Rahmen darstellt und die Regelung des Wahlsystems den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überlässt. Seit der ersten Wahl 1979 sinkt die Wahlbeteiligung in Europa aber kontinuierlich, obwohl die direkte Beteiligung der Menschen in der EU das Bewusstsein für politische Partizipation auf europäischer Ebene stärken sollte. Deshalb bemühen sich die Parteien seit Anfang des 21. Jahrhunderts, umfassende Wahlprogramme für die Europawahlen zu erstellen. Das geschieht bereits im internationalen Austausch mit politisch gleichgesinnten Parteien und politischen Vereinigungen.

Durch mehrere EU-Erweiterungen sind seit 2014 Bürgerinnen und Bürger in 27 europäischen Staaten wahlberechtigt (vor dem Austritt Großbritannien aus der EU im Jahr 2020 waren es 28). Aus den Mitgliedstaaten kommen insgesamt 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament. Das Europawahlgesetz erlaubt Deutschland, 96 Abgeordnete zu wählen. Die Wahlberechtigten haben jeweils eine Stimme, die sie einer Partei oder politischen Vereinigung auf einer vorgeschlagenen Liste geben können - jedoch keiner Person. Um die Wahl "persönlicher" zu gestalten, sind viele Parteien dazu übergegangen, mit Spitzenkandidaten und -kandidatinnen zu werben. Wie viele Abgeordnete eine Partei oder politische Vereinigung stellen darf, hängt von ihrem Platz auf der Liste ab.

Wahlalter 16

Zur Europawahl 2024 gilt erstmals das Wahlalter 16. Das heißt, wer das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) besitzt, in Deutschland eine Wohnung hat oder sich hier sonst gewöhnlich aufhält, also nicht nur zu Besuch ist, kann im Frühjahr 2024 das Europäische Parlament wählen.

In Brandenburg sind etwa 2,2 Mio. Menschen wahlberechtigt. Bei der Europawahl 2019 lag die Wahlbeteiligung bei 59,5 Prozent (bundesweit 61,4 Prozent). 

Illustration zu den Europawahlen in Brandenburg.
© Großstadtzoo

9. Juni 2024: Europawahl in Brandenburg 

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können durch ihre Stimme mitentscheiden, was in der Europäischen Union für alle Menschen gelten soll, denn das Parlament kann wichtige Gesetze für die Mitgliedsstaaten beschließen.

BLPB, Mai 2024

Linktipps

  • Europawahl 2024: Wer steht zur Wahl?

    Hier finden Sie die Parteien für die Europawahl 2024, ihre Wahlprogramme, Spitzenkandidierende und Bundeslisten. Der Wahlprogrammvergleich bietet einen Einstieg zu ausgewählten Themen.

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