In Brandenburg finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden. Die Frauen und Männer, die gewählt werden, treffen Entscheidungen, die uns alle angehen. Wahlaufrufe sind also kein "Politikersprech", denn die Stimmabgabe hat direkte Auswirkungen auf die konkrete Landespolitik.

In Brandenburg finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden, höchstens 110 dürfen es am Ende mit Überhang- und Ausgleichsmandaten sein.
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Am Wahltag entscheiden die Wähler, welche Kandidaten als Abgeordnete in den Landtag ziehen sollen. Wenn der neue Landtag zusammentritt, wählt die Mehrheit der Abgeordneten die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Fehlt noch der Rest der Regierung, also die Minister. Die beruft die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident.
Die Abgeordneten des Landtages treten in der Regel zweimal im Monat zu einer Plenarsitzung zusammen. Daneben arbeiten sie zum Beispiel in Fachausschüssen und diskutieren mit der Regierung über aktuelle Probleme und zum Beispiel Gesetzesvorhaben.
Die Kandidaten, die man als Wähler in den Landtag schickt, treffen Entscheidungen, die uns alle angehen. Wahlaufrufe sind also nicht nur "Politikersprech", denn die Stimmabgabe hat direkte Auswirkungen auf die konkrete Landespolitik.
Landtagsabgeordnete entscheiden zum Beispiel mit darüber, wie lange die Schulzeit dauert, welche Lehrpläne es gibt, ob das Studium etwas kostet und wie viel Geld die Universitäten und Fachhochschulen erhalten.
Wer darf wählen?
Man muss Deutsche oder Deutscher sein, mindestens 16 Jahre alt und in Brandenburg leben, damit man bei der Landtagswahl abstimmen kann. Wer wahlberechtigt ist, bekommt rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Darauf stehen das Datum der Wahl und das Wahllokal, in dem man seinen Stimmzettel ankreuzen und abgeben muss. Zusammen mit seinem Personalausweis muss man die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorzeigen.
Wer am Wahltag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht wählen gehen kann, der kann per Briefwahl seine Stimme abgeben. Die Unterlagen dafür sollte man möglichst frühzeitig bei seiner Gemeinde beantragen.
2018 hat der Landtag in Brandenburg die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und das Brandenburgische Wahlrecht geändert. Auch geistig Behinderte in Vollbetreuung dürfen zur Landtagswahl und den Kommunalwahlen abstimmen, wenn sie das möchten. Zur Europawahl geht das nicht, da hier das Bundesrecht gilt und dies ausschließt.
Wählen - jetzt ab 16
"Mach’s ab 16 in Brandenburg!" informiert über das Wahlrecht ab 16 und wurde u.a. von der Landeszentrale gefördert.
Wer kann gewählt werden?
Das ist eine gute Frage, denn man kann sich selbst wählen lassen oder einen anderen Kandidaten wählen. Um bei der Landtagswahl gewählt werden zu können, muss man allerdings mindestens 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten in Brandenburg leben. Wählen gehen, das ist indessen schon ab 16 möglich, wie oben schon erklärt.
In der Regel sind es Mitglieder einer Partei oder einer Listenvereinigung, die sich zur Wahl aufstellen lassen. Listenvereinigung heißt: Mehrere Parteien oder Wählergruppen machen gemeinsam einen Wahlvorschlag – also eine Liste.
Vor der Wahl wählen die Parteien auf Wahlkreisversammlungen die Mitglieder, die sie in den einzelnen Wahlkreisen als Direktkandidaten ins Rennen schicken wollen. Zudem entscheiden die Parteien auf ihren Landesversammlungen, wer auf der Landesliste der Partei steht.
Parité-Gesetz
Im Februar 2019 beschloss der Brandenburgische Landtag, dass Frauen und Männer in gleicher Anzahl auf den Listen zur Landtagswahl vertreten sein müssen (Parité-Gesetz). Dafür wird das Landeswahlgesetz geändert in § 25 und § 30 geändert. Die Änderungen treten am 30. Juni 2020 in Kraft.
Wer keiner Partei angehört, kann sich auch als Einzelbewerber zur Landtagswahl aufstellen lassen.
Dafür braucht man die Unterschrift von mindestens 100 Wählern aus seinem Wahlkreis. Einzelkämpfer haben es allerdings im politischen Wettstreit schwerer als die Kandidaten von organisierten Parteien.
Gewählt wird nach den Regeln der personalisierten Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Sie sollen im Landtag auch die Interessen der Region vertreten. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Partei und bestimmt damit, wie viele Sitze sie im Landtag erhält.
Die Parteien müssen allerdings mehr als fünf Prozent aller abgegeben Stimmen erhalten haben oder mindestens einen Wahlkreis gewonnen haben, um sich Sitze zu sichern. Parteien der Minderheit der Sorben und Wenden sind wegen deren geringem Anteil an der Gesamtbevölkerung von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Bisher haben diese sich aber noch nicht an Landtagswahlen beteiligt.
Noch mal nachrechnen muss der Wahlleiter, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen: Dann verteilt er so genannte Überhangmandate und Ausgleichsmandate.
Faktencheck
Wahlberechtigte: ca. 2,1 Millionen Brandenburger
Wahlalter: ab 16 Jahre
Sitze im Landtag: mindestens 88, maximal 110 nach Ausgleichs- und Überhangmandaten
Wahlperiode: 5 Jahre
Wahlkreise: 44
Wahltermin: 1. September 2019
Quelle: Wissen kompakt: Wahlen, Landtag Brandenburg, Juni 2013 (bearbeitet durch Landeszentrale, Februar 2019)
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Kommentare
KommentierenEin Herz für den Wahl-O-Mat
Erfolgreicher Tag, gerade alle 38 Level beim Wahl-O-mat geschafft!
Macht echt Spaß! Danke Landeszentrale!!
Benzinpreise
Heute wurde veröffentlicht, dass Brandenburg den ersten Platz bei den Benzinpreisen in Deutschland belegt. Eine ziemlich fragwürdige Ehre. Was wird für den Bürger dagegen unternommen? Bitte keine Antworten wie "wir wollen" oder "es muss", sondern "wir machen"!!!
Re: Benzinpreise
Lieber Gast, unsere Antwort kann gar nicht lauten "Wir machen", weil die Landeszentrale für politische Bildung weder das Bundeskartellamt, noch eine Partei, politische Vereinigung oder Bürgerinitiative ist, die sich gegen steigende Benzinpreise einsetzen könnte. Sie aber können "machen". Und wir unterstützen Sie gern darin, sich zu informieren, wie und wo Sie dies tun können. Einige Adressaten für Ihr Anliegen haben wir bereits genannt: Fragen Sie bei den Parteien an, um herauszufinden, welche sich zum Beispiel in ihrem Programm zur Landtagswahl am 14. September für sinkende Benzinpreise einsetzt, engagieren Sie sich in einer politischen Vereinigung, in einem Verein oder, wenn Sie dort nicht fündig werden, gründen Sie selbst eine Initiative, finden Gleichgesinnte oder loten Sie die Möglichkeiten aus, die das Internet bietet. Machen Sie, lieber Gast, engagieren Sie sich, wenn Sie etwas wollen. Das ist dann auch gewiss kein Muss. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Landeszentrale
Also ich komme ursprünglich
Also ich komme ursprünglich aus NRW... dort verändern sich die Preise mal eben um 10 oder mehr Cent innerhalb von wenigen Stunden!
Hier in Potsdam sind die Preise seit gut einem Jahr stabil!
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