Dem Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) entspricht das Recht, sich zur Wahl zu stellen. Jeder Wahlberechtigte kann sich um ein Mandat im Rat seiner Gemeinde, im Landtag seines Bundeslandes oder im Bundestag bemühen. Er kann dies auch als unabhängiger Kandidat, also ohne Unterstützung einer Partei versuchen, was in der Praxis aber ohne Erfolgsaussichten ist.