Am 14. Juni 1992 gaben sich die Brandenburger per Volksentscheid ihre eigene Verfassung. Da stellt sich zunächst die Frage: Was ist eine Verfassung und wozu ist sie nütze? Darauf antwortet die Verfassung gern selbst.
Antirassismus wurde in der Verfassung Brandenburgs verankert. Aber nicht als Verfassungsgrundsatz, wie es eine Initiative im Potsdamer Landtag gefordert hatte, sondern als Staatsziel. Jes Möller, Präsident des Landesverfassungsgerichts, erklärt, warum das richtig ist.
Den politischen Neustart nach 1990 gestalteten in Brandenburg vor allem jene, die in der DDR in politikfernen Bereichen sehr gut ausgebildet worden waren und sich lange systemtreu verhielten, die aber ab Ende der siebziger Jahre in verstopften Karrierewegen der sozialistischen Planwirtschaft feststeckten und häufig frustriert waren von fehlenden Möglichkeiten der persönlichen und politischen Entfaltung.
Drei herausragende Beispiele in der Brandenburger Landesgeschichte stehen dafür, wie durch bürgerschaftliche Mitwirkung Politik mit Leben erfüllt wurde, aber auch dafür, wie sich Politik und Bürgerwillen ambivalent entwickelten, und sogar dafür, dass Bürger ein politisches Vorhaben zu Fall brachte.