Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Die Person in diesem Amt soll das Land als Einheit repräsentieren. Politische Entscheidungen trifft sie nicht. Wer dieses Amt ausübt, muss überparteilich handeln, auch wenn er oder sie selbst Mitglied einer Partei ist.
Leichte Sprache: Der Bundespräsident
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin:
- schlägt dem Bundestag eine Person für das Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin vor,
- ernennt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, die Bundesminister und -ministerinnen sowie andere
hohe Beamte und Beamtinnen, - unterschreibt Gesetze, damit sie in Kraft treten können – ohne die Unterschrift gelten Bundesgesetze nicht,
- kann Menschen begnadigen, die verurteilt wurden.
Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Gewählt wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin von der Bundesversammlung. Diese tritt nur für diese Wahl zusammen. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, darunter Abgeordnete aus den Landtagen, Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen, Prominente aus Sport, Kunst und Wissenschaft, Bürgerinnen und Bürgern. Diese werden von den jeweiligen Landtagen in die Bundesversammlung gewählt.
- Sehhilfe
Alle fünf Jahre wählt die Bundesversammlung das Staatsoberhaupt.
Seit 1949 gab es zwölf Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 2017 ist Frank-Walter Steinmeier Bundespräsident. Die nächste Wahl findet planmäßig 2027 statt.
Jeder und jede Deutsche ab dem vollendeten 40. Lebensjahr kann zum Bundespräsidenten oder zur Bundespräsidentin gewählt werden. Noch nie hat eine Frau das Amt in Deutschland ausgeübt.
Bundespräsident mit Zweitwohnsitz in Brandenburg
Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) gewann den Bundestagswahlkreis „Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I“ 2009 und 2013 und zog als Direktkandidat in den Bundestag ein. Auch nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten bleibt er Brandenburg verbunden. Steinmeier hat einen Zweitwohnsitz in Brandenburg an der Havel und ist Schirmherr des seit 2016 ausgelobten Brandenburger Freiheitspreises.
BLPB, Dezember 2025
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