Bundestag

Leichte Sprache: Der Bundes-Tag

Leichte Sprache: Die Bundestags-Präsidentin

Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und wird von allen gewählten Abgeordneten gebildet. Sein Sitz ist in Berlin. Der Bundestag ist die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden.

Dafür ist der Bundestag verantwortlich:

  • Gesetzgebung: Nur der Bundestag kann auf Bundesebene die Gesetze verabschieden, die für alle Menschen in Deutschland verbindlich sind.
     
  • Kontrolle der Bundesregierung: Dazu können die Abgeordneten und Fraktionen Anfragen stellen, die von der Regierung beantwortet werden müssen.
     
  • Finanzen: Der Bundestag beschließt den Bundeshaushalt und kann Untersuchungsausschüsse einrichten, um mögliche Missstände auf­zuklären.
     
  • Auslandseinsätze: Ohne Zustimmung des Bundestages findet kein Einsatz der Bundeswehr im Ausland statt. Außerdem kontrolliert er die Arbeit der Nachrichtendienste.
Illustration des Reichstagsgebäudes
© Großstadtzoo/BLPB

Wahl des Bundeskanzlers/ der Bundeskanzlerin

Der Bundestag wählt den Bundeskanz­ler oder die Bundeskanzlerin und ist an der Bestellung weiterer wichtiger Ämter beteiligt. Dazu zählen:

  • die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes,
  • der Präsident/die Präsidentin und Vizepräsident/-in des Bundesrechnungshofs
  • der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz).

Wie viele Abgeordnete gibt es?

Seit der Bundestagswahl 2025 hat der Bundestag eine Größe von 630 Abgeordneten. Wichtig: Nicht alle 299 Personen, die mit der Erststimme in den 299 Wahlkreisen gewählt wurden, haben einen Sitz im Bundestag erhalten. 

2023 wurde das Wahlrecht reformiert und die Größe des Bundestags auf dauerhaft 630 Abgeordnete festgelegt. Dafür wurden die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. So wird ausgeschlossen, dass der Bundestag weiter anwächst. Bei der Bundestagswahl 2021 wurden noch 735 Mandate vergeben. Wer in einem Wahlkreis direkt gewählt wurde, erhält nach der neuen Regelung das Mandat nur, wenn es vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist (Zweitstimmendeckung). Die Verteilung der Mandate erfolgt also rein nach dem Anteil der Zweitstimmen

Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen.

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Brandenburger Abgeordnete im Bundestag seit 1990

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Ausschüsse im Bundestag

Ausschüsse sind Arbeitsgruppen. In ihnen erfolgt die fachliche Arbeit des Bundestags. Die Abgeordneten beraten in den Ausschüssen über Anträge und Gesetzentwürfe und bereiten Abstimmungen im Plenum vor. 

Ein Ausschuss setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen. Wie viele Mitglieder eine Fraktion in den Ausschuss entsenden kann, ist von ihrer Stärke im Bundestag abhängig. 

Über die Anzahl der Ausschüsse, die der Bundestag in einer Wahlperiode einsetzt, entscheidet er selbst. Das hängt von den Schwerpunkten ab, die er sich für seine Arbeit setzt. 

Vier Ausschüsse müssen nach dem Grundgesetz zwingend eingesetzt werden. 
Das sind:

  • der Ausschuss für Verteidigung
  • der Auswärtige Ausschuss
  • der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und 
  • der Petitionsausschuss

Für die 21. Wahlperiode hat der Bundestag 24 ständige Ausschüsse eingesetzt. 
Darunter sind zum Beispiel:

  • der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • der Ausschuss für Gesundheit und
  • der Ausschuss für Kultur und Medien

Lesetipp

BLPB

Bundestagswahl 2025 in Brandenburg

In dieser Broschüre geben wir Antworten auf grundlegende Fragen zur Wahl, zu allgemeinen Grundsätzen und zum Ablauf, zum Aussehen des Stimmzettels und dazu, ob man für andere wählen gehen darf. Zudem erklären wir wichtige Grundbegriffe der Demokratie.

Diese Publikation können Sie online lesen.

Vertrauensfrage

Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellen, um sich zu versichern, dass er und seine Politik nach wie vor die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten haben.

Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage auch mit einer Sachfrage, wie der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verknüpfen.

Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht zu, dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung muss die Wahl zu einem neuen Bundestag erfolgen, so sieht es Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes vor.

Lesetipp

BLpB, Mai 2025

Linktipps

  • Platzt der Bundestag bald?

    Bundestag XXL, Riesenparlament, aufgeblähte erste Kammer, es klingt nicht gut, was man über die Größe des Bundestags online und in den Zeitungen lesen kann. Warum aber scheint der Bundestag immer weiter zu wachsen? Und wann ist groß tatsächlich zu groß? Dieser Beitrag gibt kurz und kompakt Antworten auf die wichtigsten Fragen. (BLPB, 2021)

  • Webseite des Deutschen Bundestags
  • Kuppelkucker

    Ein unterhaltsamer Rundgang durch den Bundestag für Kinder

  • Suchmaschine Open Parliament TV

    Hier lassen sich alle Redebeiträge aus dem Deutschen Bundestag seit 2017 nach Stichworten durchsuchen. Ein Klick auf ein Wort aus dem Protokoll führt automatisch zur passenden Stelle im Video.

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