Leichte Sprache: Was macht der Bundes-Tag?
Leichte Sprache: Die Bundestags-Präsidentin
Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und wird von allen gewählten Abgeordneten gebildet. Sein Sitz ist in Berlin. Der Bundestag ist die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden.
Dafür ist der Bundestag verantwortlich:
- Gesetzgebung: Nur der Bundestag kann auf Bundesebene die Gesetze verabschieden, die für alle Menschen in Deutschland verbindlich sind.
- Kontrolle der Bundesregierung: Dazu können die Abgeordneten und Fraktionen Anfragen stellen, die von der Regierung beantwortet werden müssen.
- Finanzen: Der Bundestag beschließt den Bundeshaushalt und kann Untersuchungsausschüsse einrichten, um mögliche Missstände aufzuklären.
- Auslandseinsätze: Ohne Zustimmung des Bundestages findet kein Einsatz der Bundeswehr im Ausland statt. Außerdem kontrolliert er die Arbeit der Nachrichtendienste.
Wahl des Bundeskanzlers/ der Bundeskanzelerin
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und ist an der Bestellung weiterer wichtiger Ämter beteiligt.
Dazu zählen:
- die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes,
- der Präsident/die Präsidentin und Vizepräsident/-in des Bundesrechnungshofs
- der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz).
Wie viele Abgeordnete gibt es?
Beginnend mit der Bundestagswahl 2025 wird der Bundestag eine Größe von 630 Abgeordneten haben. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen (Erststimme) und die übrigen 334 über die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) gewählt.
2023 wurde das Wahlrecht reformiert und die Größe des Bundestags auf dauerhaft 630 Abgeordnete festgelegt. Dafür wurden die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. So wird ausgeschlossen, dass der Bundestag weiter anwächst. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 wurden noch 735 Mandate vergeben. Wer in einem Wahlkreis direkt gewählt wurde, erhält nach der neuen Regelung das Mandat nur, wenn es vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist (Zweitstimmendeckung). Die Verteilung der Mandate erfolgt also rein nach dem Anteil der Zweitstimmen.
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen.
Brandenburger Abgeordnete im Bundestag
Vertrauensfrage
Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellen, um sich zu versichern, dass er und seine Politik nach wie vor die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten haben.
Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage auch mit einer Sachfrage, wie der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verknüpfen.
Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht zu, dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung muss die Wahl zu einem neuen Bundestag erfolgen, so sieht es Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes vor.
BLpB, November 2021
Teilen auf
Neuen Kommentar hinzufügen