Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Ihm gehören 630 Abgeordnete aus allen 16 Bundesländern an. Diese werden von der wahlberechtigten Bevölkerung alle vier Jahre gewählt. Sein Sitz ist im Reichstagsgebäude in Berlin.
Leichte Sprache: Der Bundes-Tag
Leichte Sprache: Die Bundestags-Präsidentin
Der Bundestag hat viele verschiedene Aufgaben. Die Abgeordneten:
- entscheiden über neue Bundesgesetze,
- stimmen über Verträge mit anderen Staaten ab,
- beschließen den Haushaltsplan für den Bund, das heißt die Abgeordneten entscheiden, wofür Geld ausgegeben werden soll (zum Beispiel für Verteidigung, Umwelt, Pflege oder BAföG),
- entscheiden über den Einsatz der Bundeswehr,
- kontrollieren die Arbeit der Bundesregierung.
Außerdem wählt der Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Auch bei der Besetzung wichtiger Ämter spielen die Abgeordneten eine Rolle, unter anderem bei der Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten. Sie wählen auch die Hälfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Damit der Bundestag Beschlüsse fassen kann, muss nach der Geschäftsordnung mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein. Wie viele Abgeordnete tatsächlich anwesend sind, wird nur dann geprüft, wenn die Beschlussfähigkeit vor einer Abstimmung von einer Fraktion oder von fünf Prozent der anwesenden Abgeordneten bezweifelt wird und auch im Sitzungsvorstand nicht von allen bejaht wird.
Wie viele Abgeordnete gibt es?
Seit der Bundestagswahl 2025 hat der Bundestag eine Größe von 630 Abgeordneten. Wichtig: Nicht alle 299 Personen, die mit der Erststimme in den 299 Wahlkreisen gewählt wurden, haben einen Sitz im Bundestag erhalten.
2023 wurde das Wahlrecht reformiert und die Größe des Bundestags auf dauerhaft 630 Abgeordnete festgelegt. Dafür wurden die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. So wird ausgeschlossen, dass der Bundestag weiter anwächst. Bei der Bundestagswahl 2021 wurden noch 735 Mandate vergeben. Wer in einem Wahlkreis direkt gewählt wurde, erhält nach der neuen Regelung das Mandat nur, wenn es vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist (Zweitstimmendeckung). Die Verteilung der Mandate erfolgt also rein nach dem Anteil der Zweitstimmen
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen.
Ausschüsse im Bundestag
Ausschüsse sind Arbeitsgruppen. In ihnen erfolgt die fachliche Arbeit des Bundestags. Die Abgeordneten beraten in den Ausschüssen über Anträge und Gesetzentwürfe und bereiten Abstimmungen im Plenum vor.
Ein Ausschuss setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen. Wie viele Mitglieder eine Fraktion in den Ausschuss entsenden kann, ist von ihrer Stärke im Bundestag abhängig. Über die Anzahl der Ausschüsse, die der Bundestag in einer Wahlperiode einsetzt, entscheidet er selbst. Das hängt von den Schwerpunkten ab, die er sich für seine Arbeit setzt.
Vier Ausschüsse müssen nach dem Grundgesetz zwingend eingesetzt werden.
Das sind:
- der Ausschuss für Verteidigung
- der Auswärtige Ausschuss
- der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und
- der Petitionsausschuss
Für die 21. Wahlperiode hat der Bundestag 24 ständige Ausschüsse eingesetzt.
Darunter sind zum Beispiel:
- der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- der Ausschuss für Gesundheit und
- der Ausschuss für Kultur und Medien
Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellen, um sich zu versichern, dass er und seine Politik nach wie vor die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten haben. Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage auch mit einer Sachfrage, wie der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verknüpfen.
Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht zu, dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung muss die Wahl zu einem neuen Bundestag erfolgen, so sieht es Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes vor.
BLpB, Dezember 2025
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