Alle Kandidierenden müssen als Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingereicht werden. Man kann allein als Einzelkandidat antreten oder sich mit Gleichgesinnten zu einer Liste zusammenschließen. Egal, wie viele Namen auf einem Wahlvorschlagszettel stehen, jeder Zettel wird als ein Wahlvorschlag gewertet. Steht der Name eines Einzelbewerbers auf der Liste, zählt er als ein Wahlvorschlag. Stehen vier Kandidierende auf einer Liste, werden sie ebenfalls als ein einziger Wahlvorschlag behandelt. Das ist dann wichtig, wenn Unterstützungsunterschriften nötig sind. Diese müssen dann nicht für die einzelnen Kandidierenden auf der Liste gesammelt werden, sondern für die Liste (den Wahlvorschlag) insgesamt.