Bis in das zweite Drittel des 18. Jahrhunderts zählten in Preußen Kronleuchter zu einer Kategorie von Kunstwerken, die sich auf Grund ihrer Symbolträchtigkeit eigneten, zur weiteren Konsolidierung des jungen Königtums beizutragen und Luxus, Glanz und Reichtum zu präsentieren. Als „Träger des Lichtes“ waren sie zwar auch Gebrauchsgegenstände, doch durch die verwendeten Materialien und als künstlerischer Ausdruck für himmlische Erleuchtung, für Bildung und damit Aufklärung sowie zur Demonstration von Luxus und Reichtum wurden sie zum Kunstwerk erhoben. Die Entwicklung des Kronleuchters ist nur im europäischen Zusammenhang und unter Berücksichtigung kunst- und kulturgeschichtlicher Aspekte sowie technik-, natur- und wirtschaftsgeschichtlicher Faktoren darzustellen.
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