Fahnenkult

An den Fahnenkult der Nationalsozialisten knüpft die rechte Szene von heute an. Weil es in Deutschland nicht erlaubt ist, Kennzeichen verbotener und nationalsozialistischer Organisationen öffentlich zu zeigen, sucht sie nach Alternativen. Jetzt wollen Bund und Länder gemeinsam dagegen vorgehen.

Reichskriegsflagge

Die von 1935 bis 1945 verwendete Reichskriegsflagge des „Dritten Reiches“ ist heute verboten.

Der Gebrauch von Fahnen spielte im Nationalsozialismus eine herausragende Rolle. Ob SA, SS oder die Hitlerjugend, nahezu jede NS-Organisation hatte ihre eigene Flagge. Die Nationalsozialisten betrieben einen regelrechten Fahnenkult, häufig mit dem Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu erhöhen.

Dieses Element findet sich auch in der heutigen rechtsextremen Szene wieder. Weil es in der Bundesrepublik strafbar ist, nationalsozialistische Symbole und Kennzeichen verbotener Organisationen öffentlich zu zeigen, sucht sie nach einem Ersatz. So nutzen Rechtsextreme und andere Demokratiefeinde bei ihren Aufmärschen oft Flaggen anderer Epochen, die nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden sind.

Zuletzt wehten diese Ersatzsymbole auf den Demonstrationen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und als Demonstrierende die Treppe des Reichstags im August 2020 stürmten. Die Innenminister von Bund und Ländern erkannten darin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung, zum Beispiel wenn die Flaggen an symbolträchtigen Orten und Daten gezeigt werden. Mit einem gemeinsamen Erlass (Mustererlass) haben sich Bund und Länder daher im Juni 2021 auf ein abgestimmtes Vorgehen geeinigt: Die Personen, die solche Fahnen zeigen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem entsprechenden Verfahren rechnen.

Die folgenden Ersatzsymbole werden von dem Mustererlass erfasst:

  • die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, 
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933,
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935,
  • die Reichsflagge ab 1892 sowie Flagge des "Dritten Reichs" von 1933 bis 1935. 

Ersatzsymbole

Insbesondere die Flagge des Norddeutschen Bundes und des deutschen Kaiserreiches sowie die Fahne der Reichswehr ab 1933 – vor der Bildung der Deutschen Wehrmacht 1935 und noch ohne Hakenkreuz – dienen häufig als Ersatzsymbole.

Eine Straftat ist die Verwendung dieser historischen Flaggen nicht. Da aber Rechtsextremisten diese Flaggen immer wieder bei Aufmärschen mitführen, werden sie kaum noch als Teil der Traditionspflege, sondern als Ausdruck einer politischen Gesinnung verstanden. Die Einigung der Innenminister von Bund und Ländern auf einen Mustererlass ermöglicht es nun, bundesweit einheitlich gegen das Zeigen in der Öffentlichkeit vorzugehen.

In Brandenburg wies das Innenministerium schon in den Jahren zuvor die Polizei an, „das Zeigen oder Verwenden der Reichskriegsflagge aus der Zeit vor 1933 in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Flagge [...] sicherzustellen“. In diesem Zusammenhang wird die öffentliche Verwendung der Flagge als „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“ gewertet.

Die nachstehenden Symbole sind dem Erlass als Anhang beigefügt:

 

Reichskriegsflagge 1867-1921

1867 – 1921

Diese Fahne wurde 1867 vom Norddeutschen Bund zur Flagge der Kriegs- und Handelsmarine bestimmt und 1892 zur Kriegsflagge des Deutschen Reiches erhoben. 

 

Reichskriegsflagge der Weimarer Republik

1922 – 1933

Reichskriegsflagge der Weimarer Republik

 

 

Fahne der Reichswehr

1933 – 1935

Fahne der Reichswehr

 

 

Im Erlass des brandenburgischen Innenministeriums vom 29. Juni 2021 heißt es:

„Die Reichskriegsflagge ist weiterhin Symbol nationalsozialistischer Anschauungen und/oder von Ausländerfeindlichkeiten. Ihre Verwendung in der Öffentlichkeit stellt eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar."

Reichskriegsflaggen im Sinne dieses Erlasses sind:

  • die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935

Die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1935 bis 1945 enthält neben dem Eisernen Kreuz zusätzlich das Hakenkreuz. Das Zeigen dieser Flagge ist nach §86a StGB strafbar. Nach §86a Abs. 2 Satz 2 StGB ist auch das Verbreiten und Verwenden solcher Kennzeichen strafbar, die den Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Verwechseln ähnlich sind.

Was bedeutet das in der Praxis? Die Polizei ist berechtigt, Fahnen, die unter diesen Erlass fallen, aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Wenn also eine entsprechende Fahne gesichtet wird, die Polizei informieren.

Die letzte Einigung von Bund und Ländern legt fest, dass das Zeigen der Fahnen eine Ordnungswidrigkeit ist. Gegen die Personen, die solche Symbole schwenken, wird ein Verfahren eingeleitet. Der Mustererlass ist rechtlich nicht bindend. Jedes Bundesland muss seinen eigenen Erlass beschließen.

Bildnachweis: Verfassungsschutz Brandenburg 2013

BLPB (zuletzt aktualisiert: Juni 2021)

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Kommentare

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Ich sehe die Dinge aus einer anderen Perspektive, da ich aus Argentinien komme. Und es schmerzt mich zu sehen, wie das einst große Volk, Deutschland, zu einer Handvoll Untoter reduziert wurde, die sich ihrer Geschichte schämten und deren Mut verloren hat.

Das Nazireich hat Millionen jüdischer Mitmenschen ermordet und einen sinnlosen Weltkrieg mit unzähligen Opfern geführt.
In dieser Zeit verließen so gut wie alle Spitzenforscher und Denker Deutschland.

Falls dies jemals ein "großes Volk" gewesen sein mag, ist für seinen Niedergang ausschließlich Hitler verantwortlich.

Dieses einst angeblich so große Volk bestand damals aus einem Heer überheblicher, hemmungsloser und gewalttätiger Männer, die es letztenendes geschafft haben Deutschland zum absoluten Paria der internationalen Gemeinschaft zu machen. Mit diesem Erbe möchte ich als moderner deutscher europäischer Prägung nichts mehr zu tun haben. Meine Wurzeln sehe ich vielmehr in der vielfältigen Kultur keltisch germanisch römischen Ursprungs aus der sich das heutige Europa entwickelt hat. Die stärke einer Gemeinschaft liegt in ihrem inneren Zusammenhalt, im Einstehen von vielen für Einzelne. Für das egoistische Gehabe nationalistischer und traditionalistischer Gruppen habe ich daher wenig Verständnis.

Wieviel Angst müssen die Machthaber in der BRD haben, daß sie Flaggen aus dem 19. Jh. unter ein Verbot stellen? Gebt den Neonazis doch ihr Hakenkreuz zurück, dann weiß man, woran man ist. Man hatte ja auch keine Angst Nazis wie Filbinger, Gehlen, Kiesinger, Globke usw. zu staatstragenden Persönlichkeiten zu machen und damit das Ansehen des Deutschen Volkes wieder zu besudeln...
Daß SPD und LINKE in roter Einigkeit in Brandenburg ein Schloß wiedererrichten und dort den Landtag hineindelegieren, der dann freiheitsbeschränkende Flaggenverbote beschließt, ist ein innergeschichtlicher Treppenwitz...

"Gebt den Neonazis doch ihr Hakenkreuz zurück, dann weiß man, woran man ist."

Das weiß man auch so schon bereits. Ansonsten ergibt Ihre Idee keinerlei Sinn und ist auch nicht wirklich durchdacht. Es sei denn, Sie sind selbst daran interessiert, dass die Welt wieder Hakenkreuze durch Deutschland ziehen sehen soll. Es wäre positiv gewesen, wenn Sie sich historisch etwas mehr gebildet hätten, wieso und weshalb die Symboliken verboten und weshalb ein einzelnes Bundesland keinerlei Kompetenz hat, etwas einen Paragraphen 86 und 86a im StGB umzuändern.

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