Was ist Demokratie?

Für viele Menschen in Brandenburg war das Leben in einer demokratischen Ordnung völlig neu, als 1990 die beiden deutschen Staaten wiedervereinigt wurden. In den letzten Jahren ist die Unzufriedenheit mit dem Zustand der Demokratie bemerkenswert gestiegen. Was macht ein demokratisches System aus?

Illustration zum Thema Demokratie: viele Menschen bauen an einem gemeinsamen Haus
© BLPB/Großstadtzoo

Kompakt erklärt: Grundbegriffe der Demokratie

Demokratie ist mehr als Mehrheitsentscheidungen – sie ist eine Ordnung, in der das Volk Macht verleiht, Grundrechte schützt und Meinungsfreiheit auch für Kritiker garantiert.
Was bedeutet Demokratie?
Die Demokratie ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Das Volk herrscht nicht direkt, sondern legitimiert die Herrschenden – Grundlage der repräsentativen Demokratie.

Was meinen wir, wenn wir Demokratie sagen? 

Anscheinend lässt sich diese Frage leicht beantworten, indem man sie nicht beantwortet, sondern sich an das Grundgesetz hält. Denn die Grundsätze unseres Demokratie-Begriffs sind im Grundgesetz festgeschrieben. Im Artikel 20 heißt es in Satz 1:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Dieser Artikel des Grundgesetzes bestimmt also die Demokratie als Grundlage unserer Verfassungs- und Rechtsordnung. Im Rahmen dieser Verfassungsordnung nimmt die Bundesrepublik Deutschland ihre soziale Verantwortung für die gesamte Gesellschaft wahr – und sie tut das als ein Bundesstaat. 

In dieser Staatsform teilen sich der Bund und die Länder, die diesen Bund bilden, die politische Verantwortung – und die Macht. Auch die Befugnisse der Verfassungsorgane sind im Grundgesetz beschrieben.

Wer hat die Demokratie erfunden?
Die Wurzeln liegen im antiken Griechenland. Dort wählten Bürger (nur männlich, über 30, mit Bürgerrecht) ihre Führung, meist per Los. Wichtig: Das griechische kratein bedeutet „Macht ausüben“, nicht „herrschen“. Demokratie heißt also: Das Volk hat die Macht, die Herrschenden zu kontrollieren.

Demokratie – eine Erfindung der Griechen?

Als die Griechen in der Antike das Prinzip der Demokratie einführten, hatten sie es mit sehr überschaubaren Körperschaften zu tun. In einigen griechischen Städten, wählten die Bürger durch Losentscheid diejenigen aus, welche die Bürgerschaft politisch führen sollten. Die Volksversammlungen, besser Bürgerversammlungen selbst blieben auch überschaubar, denn durchaus nicht alle Einwohner einer griechischen Stadt waren auch Bürger. 

Zunächst gehörten Zugereiste nicht dazu, mögen sie auch reich oder von wirtschaftlicher Wichtigkeit gewesen sein. Auch Frauen genossen kein Bürgerrecht, Sklaven und andere Abhängige ebenfalls nicht. An den Bürgerversammlungen nahmen nur Männer teil, die älter als 30 Jahre waren. So reduzierte sich selbst in der Blütezeit der Athenischen Herrschaft in Attika bei einer Gesamtbevölkerung des Stadtstaates von 300.000 Einwohnern die Anzahl der stimmberechtigten erwachsenen Männer auf maximal 60.000. Viele von ihnen waren Bauern und lebten in einem Umkreis von bis zu 70 Kilometer um Athen. 

Bei aller Einschränkung, die den Umfang des demokratischen Handelns beschränkte – es gab etwas prinzipiell Neues in der attischen Demokratie, das bis heute zum Grundbestand unseres Demokratieverständnisses gehört: Die bürgerschaftlich organisierte griechische Polis-Gesellschaft wählte sich ihre Regierung selbst. Das heißt, dass sie die Herrschaft des Adels, der Fürsten und Könige nicht mehr als selbstverständlich oder göttergegeben hinnahm.

Aber: Angela Pabst hat in ihrem Buch über die athenische Demokratie darauf aufmerksam gemacht, dass eine ungenaue Übersetzung des griechischen Begriffs zu einem Grundirrtum führen kann: nämlich dass Demokratie schon vom Namen her „Volksherrschaft“ heiße und folglich, was Demokratie heiße, auch Volksherrschaft sei. Das griechische „kratein“, das für den zweiten Bestandteil des Wortes Demokratie verantwortlich ist, meint eben gerade nicht „herrschen“ (anders als das griechische „archein“, das in „Monarchie“ ausdrückt, dass ein Einzelner herrscht und in „Anarchie“, dass niemand herrscht). Es meint vielmehr „Macht ausüben“. 

In der Demokratie „herrscht“ nicht das Volk; der „demos“ besitzt die Macht, die Herrschenden im Zaum zu halten (ihnen die politische Richtung vorzugeben, ihr Personal zu bestimmen usw.).

Darum auch formuliert der Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes als demokratische Maxime:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

Ein wunderbarer elementarer deutscher Hauptsatz. Er sagt nicht, dass das Volk die Staatsgewalt ist, dass sie ihm irgendwie innewohnt. Er sagt, dass sie vom Volk ausgeht, dass das Volk sie ausübt – und der Absatz 2 sagt auch, wie das geschieht: 

„Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ 

Das Volk herrscht nicht, es autorisiert und legitimiert die Herrschaft, und eine so legitimierte Herrschaft schafft sich Organe der Staatsgewalt. Das sind die Grundlagen der repräsentativen Demokratie, wie sie das Grundgesetz beschreibt.

Ist Mehrheit automatisch demokratisch?
Nein. In einer liberalen Demokratie gilt zwar das Mehrheitsprinzip („Mehrheit vor Wahrheit“), aber Grundrechte setzen klare Grenzen. Die Mehrheit darf nicht in die durch Artikel 1–19 GG garantierten Freiheits- und Menschenrechte eingreifen.

Mehrheit entscheidet. Ist das demokratisch?

In der liberalen Demokratie, schreibt der Philosoph Hermann Lübbe, „gilt Mehrheit vor Wahrheit.“  Jeder – wie auch immer geartete – Wahrheitsanspruch einer Ideologie, eines politischen Programms oder einer Partei muss mehrheitsfähig sein, um normative Kraft zu gewinnen. 

Aber die Mehrheitsregel kann „in einem liberalen Gemeinwesen nur deswegen gelten, weil die Lebensbereiche maximal eingegrenzt sind, die der Geltung des Mehrheitsprinzips unterworfen sein sollen.“  

Diese Einhegung des Mehrheitsprinzips findet sich im Grundgesetz im sogenannten Grundrechtskatalog der Artikel 1 bis 19. Die Menschen- und Bürgerrechte, „deren Expansion die Geschichte des europäischen und amerikanischen Verfassungsrechts wesentlich ausmacht, definieren ja genau diejenigen Lebensbereiche, an deren Grenzen die Zuständigkeit demokratischer Willensbildung prinzipiell enden soll.“  

Gibt es „Volksdemokratien“?
Der Begriff wurde im Ostblock nach sowjetischem Vorbild genutzt – meist für Systeme, in denen keine freien Wahlen stattfanden. Das „Volk“ war von der herrschenden Partei definiert, Gegner wurden ausgeschlossen. Beispiel DDR: Erst am 18. März 1990 fanden dort wirklich freie Wahlen statt.

Volksdemokratien – kann es sie geben?

Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte die Sowjetunion in den Ländern Ost- und Mitteluropas, die sie beherrschte, politische Systeme nach sowjetischen Vorbild. Sie nannten sich Volksdemokratien. Mit dieser Verdoppelung des Volks im Begriff sollte der besondere Charakter des Herrschaftsmodells unterstrichen werden. 

Ebenso verfuhren Kommunisten bei der Ausweitung ihrer Herrschaft in Ostasien. 1949 sprach Mao Tse-tung, noch vor Gründung der Volksrepublik China, von der „demokratischen Diktatur des Volkes“. Wie eine demokratische Diktatur aussehen sollte, erklärte er nicht im Einzelnen, aber sehr grundsätzlich: „Wer ist das Volk? Im gegenwärtigen Stadium setzt sich das Volk in China aus der Arbeiterklasse, der Bauernschaft, dem städtischen Kleinbürgertum und der nationalen Bourgeoisie zusammen. Unter Führung der Arbeiterklasse und der Kommunistischen Partei schließen sich diese Klassen zusammen, um ihren eigenen Staat zu bilden und ihre eigene Regierung zu wählen; sie üben eine Diktatur, eine Alleinherrschaft über die Lakaien des Imperialismus aus …“ 

Diesem Modell folgten die meisten kommunistisch regierten Länder bis 1989. Die Kommunistische Partei schloss das „Volk“ unter ihrem Kommando zusammen. In der DDR hieß das bis zum Schluss „Antifaschistisch-demokratischer Block“ und „Nationale Front“. Gleichzeitig bestimmte die alles beherrschende Partei, wer zum „Volk“ gehörte und wer als Feind daraus ausgeschlossen wurde. Seine eigentliche Legitimation empfingen die Volksdemokratien nicht aus demokratischen Wahlen, sondern aus der von Marx-Apologeten herbeifantasierten „Historischen Mission der Arbeiterklasse“ und der unverrückbaren Überzeugung, über die einzig wahre „wissenschaftlicher Weltanschauung“ zu verfügen: Somit bekam das Regierungshandeln der Kommunistischen Parteien von vornherein den Charakter von Naturgesetzen.

Der Glaube, die „gesellschaftlichen Gesetze“ erkannt zu haben und sie „wissenschaftlich“ anzuwenden, setzte jenen Unfehlbarkeitsanspruch frei, der Wahlhandlungen – oft genug propagandistisch als „Volkswahlen“ bezeichnet – zu durchsichtigen Akklamationsveranstaltungen machte. Brechts ironisch gemeinter Vorschlag nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953, ob es nicht besser wäre, die Regierung löse das Volk auf und wähle ein neues, entsprach – und das ist die eigentlich Ironie – dem tatsächlichen Wollen der regierenden Kommunisten: Hier wurde erzogen und weitergebildet, organisiert und agitiert, politisch-ideologischer Arbeit unterworfen, was das Zeug hielt. Und die Bevölkerung spielte den Regierenden vor, was sie sehen wollten, gingen kollektiv zum Zettelfalten, wenn sie zur „Wahl“ aufgerufen wurden. 

Umso überraschter waren die Regierenden, als ihnen in Leipzig, im Herbst 1989, die Mitteilung entgegengerufen wurde: „Wir sind das Volk!“ Das Volk forderte jetzt Demokratie ein. Wenn es in der DDR jemals eine Volksdemokratie gegeben hat, dann am 18. März 1990, als die Bürger mit einer Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent für eine grundsätzliche Veränderung der politischen Verhältnisse votierten.

Muss man der Demokratie zustimmen?
Nein. In einer liberalen Demokratie besteht keine Pflicht zur Zustimmung. Bürger dürfen auch Gleichgültigkeit oder Ablehnung äußern – solange sie die Gesetze einhalten. Der Staat lebt von freiwilliger Unterstützung und kann diese nicht erzwingen (Böckenförde-Diktum).

Vom Recht auf Distanz

Demokratisch verfasste Gemeinwesen unterscheiden sich von alten Monarchien und modernen Diktaturen dadurch, dass sie ihre politische Führung selbst bestimmen. Und sie unterscheiden sich von nichtdemokratisch regierten Gemeinwesen auch dadurch, dass es keine Zustimmungspflicht zu ihren Grundsätzen gibt. Zum Wesen einer liberalen Demokratie gehört nicht nur das Recht auf Teilhabe, sondern auch das Recht auf Distanz.

Der Philosoph und Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde ist mit einem Satz in die Geschichte eingegangen: 

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“  

Der Staat kann die Zustimmung der Bürger zum Grundgesetz nicht erzwingen, ohne selbst das Grundgesetz zu verletzen. Ja, er darf die Zustimmung nicht einmal verlangen, er muss Gleichgültigkeit ihm gegenüber hinnehmen, er muss sogar Ablehnung akzeptieren können. Er hat lediglich die Einhaltung der Gesetze – und zuvörderst des Grundgesetzes – zu sichern. „Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit Willen, eingegangen ist.“ Böckenförde formulierte das 1964. 

Fünf Jahre später sagte Willy Brandt in seiner Regierungserklärung: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Er war sich des Wagnisses wohl bewusst. 

„Mitbestimmung, Mitverantwortung in den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft wird eine bewegende Kraft der kommenden Jahre sein. Wir können nicht die perfekte Demokratie schaffen. Wir wollen eine Gesellschaft, die mehr Freiheit bietet und mehr Mitverantwortung fordert.“ 

 

Eine Textkachel, darauf steht der Titel der aktuellen Podcastfolge der Landeszentrale. Dieser lautet: "Was ist Demokratie?"
© BLPB
Podcast: Was ist Demokratie?

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist Deutschland eine Demokratie. Aber was heißt Demokratie überhaupt? Was unterscheidet sie von der Diktatur? Und wie würde ein Mehr an direkter Demokratie unsere repräsentative Demokratie verändern? Das erklärt Prof. Dr. Franziska Carstensen vom Institut für Parlamentarismusforschung in dieser Folge.

Wer sich die politische Landkarte heute anschaut, ist vielleicht überrascht. Demokratische Staaten scheinen geradezu flächendeckend auf unserem Planeten vertreten zu sein. Nach Angaben der Nicht-Regierungsorganisation Freedom House waren 2018 von den 193 Mitgliedsstaaten der UNO 116 Länder parlamentarische Demokratien. Damit gibt es in rund 60 Prozent der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ein Parlament - ein wichtiges Merkmal von Demokratien, aber auch nicht-demokratische Staaten können ein Parlament haben.

Zudem verstärken offizielle Staatsnamen den Eindruck, die Welt bestünde aus Demokratien. Nordkorea heißt zum Beispiel „Demokratische Volksrepublik Korea“. Aus westlicher Sicht handelt es sich hingegen um eine kommunistische Diktatur, in der nicht das Volk herrscht, sondern ein Diktator. Die Türkei ist der eigenen Verfassung zufolge ein demokratischer Rechtsstaat. Aus Sicht der Europäischen Union hat es sich unter Präsident Erdogan jedoch zu einem autoritären Regime entwickelt. Auch die DDR nannte sich selbst demokratisch.

Um so wichtiger ist es, Merkmale zu bestimmen, die das Wesen einer Demokratie verdeutlichen.

Genau hinschauen und unterscheiden

Ganz allgemein gesprochen, ist die Demokratie zunächst eine Regierungsform oder anders ausgedrückt: eine Herrschaftsform. Die wörtliche griechische Übersetzung des Wortes „Demokratie“ bedeutet "Herrschaft des Volkes". Sie hilft aber nach Meinung des Politikwissenschaftlers Eckart Thurich wenig weiter. Woran sind also demokratische Herrschaftsformen zu erkennen?

Zu den Kernelementen demokratisch organisierter Staaten gehören:

In repräsentativen Demokratien ist zudem das Parlament ein zentraler Bestandteil. So gilt der Deutsche Bundestag als „Herz der deutschen Demokratie“. Wegen der starken Stellung des Parlaments wird sie auch als parlamentarische Demokratie bezeichnet.

In Deutschland sind die genannten Prinzipien im Grundgesetz rechtsverbindlich festgeschrieben. Das politische System in Deutschland wird nach einer Definition des Bundeverfassungsgerichts freiheitliche demokratische Grundordnung genannt, gelegentlich auch "streitbare" oder "wehrhafte" Demokratie.

Das irritiert zunächst, denn für andere Demokratien gibt es diese Begriffe nicht. Darüber hinaus finden sich Merkmale, die für Demokratien gelten, auch in anderen Staats- und Herrschaftsformen, etwa in Monarchien.

In England gibts ja noch die Königin. Ist die Staatsform jetzt ne Monarchie oder ne Demokratie ??" Schülerfrage in einem Geschichtsforum 2005

Die Frage des Schülers zeigt beispielhaft, wie schwierig es ist, mit den oben genannten Kriterien im Einzelfall demokratische Staatsformen zu bestimmen. Politikwissenschaftler haben daher vielfältige Bezeichnungen gefunden, um die unterschiedlichen Ausprägungen demokratischer Herrschaftsformen weiter zu unterscheiden. So ist von "starken" und "schwachen" Demokratien ebenso die Rede wie von "defekten" und "funktionierenden". Das politische System in Großbritannien wird zum Beispiel als "parlamentarisch-demokratische Erbmonarchie" bezeichnet - um eine Antwort auf die Schülerfrage zu geben.

Repräsentative und direkte Demokratie

An die Stelle der Demokratie in der Antike, die als direkte Demokratie und nur von freien Männern praktiziert wurde, ist heute die repräsentative Demokratie getreten. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden nicht direkt über politische Fragen, sondern wählen dafür Vertreterinnen und Vertreter (Repräsentanten).

Diese auf Zeit gewählten Männer und Frauen entscheiden als Treuhänder des Volkes. Daneben gibt es auch in der repräsentativen Demokratie Elemente der direkten Demokratie, zum Beispiel in einem Volksentscheid.

Statistik: Sind Sie mit der Art und Weise, wie die Demokratie in Deutschland funktioniert, alles in allem gesehen zufrieden? | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

So weit die Theorie. Doch wie sieht es in der Praxis aus?

Ob direkte oder repräsentative Demokratie, immer soll es um die Beteiligung der Menschen, um den Willen der Bürgerinen und Bürger zur Ausgestaltung des politischen Systems gehen. Das ist zumindest die Idealvorstellung. Die Realität sieht oft anders aus. So glauben in Deutschland immer weniger Menschen, dass ihre Stimme zählt und sie durch den Gang zur Wahlurne etwas bewirken können. Die Wahlbeteiligung sinkt deshalb in der Tendenz seit Jahren.

Das hat mit Vertrauen in den Staat, die Politik im Allgemeinen und deren Vertreterinnen und Vertreter im Besonderen zu tun. Die in verschiedenen Umfragen erhobenen Werte dazu in der Bevölkerung stimmen nachdenklich. So war schon 2019 nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland damit zufrieden, wie die Demokratie in unserem Land funktioniert. Dabei sind die Menschen im Osten im Schnitt deutlich unzufriedener als im Westen Deutschlands. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung gegen die Corona-Pandemie seit 2020 haben die Unzufriedenheit mit der Art des Regierens verstärkt.

Statt um die Mitbestimmung des Volkes geht es in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit um die Interessen von Lobbygruppen sowie Expertinnen und Experten. Diese, so scheint es vielen, bestimmen die Politik. Der britische Politologe Colin Crouch hat dafür den Begriff der "Postdemokratie" geprägt. Demokratische Strukturen werden ausgehöhlt.

Gegen diesen Trend sind seit einigen Jahren Bürgerinitiativen aktiv. Vereine wie "Mehr Demokratie" versuchen, Elemente der direkten und der repräsentativen Demokratie miteinander zu verbinden. Ihnen gehören vornehmlich junge Menschen an, die sich selbst als politikkritisch bezeichnen. Nicht zuletzt an diesem Beispiel wird deutlich, dass Demokratie nicht nur als Herrschaftsform, sondern ebenso als eine Lebensform zu verstehen ist. Damit ist gemeint, dass die Beteiligung der Menschen an politischen und gesellschaftlichen Fragen, ihre Kreativität und Innovation für das Gemeinwohl eine zentrale Rolle in demokratischen Gesellschaften spielen.

Politische Bildung: An der Auffassung, Demokratie als Lebensform zu verstehen, setzt auch die politische Bildung an. Sie unterstützt dabei, sich eine Meinung zu bilden und Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen. Das Schlagwort vom "mündigen Bürger" steht daher auch für eine demokratische Lebensform.

Lesetipp

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

Demokratie verstehen

Diese Broschüre erklärt, was Demokratie ausmacht. Sie zeigt die Unterschiede zwischen Demokratie und Diktatur, wie Gesetze gemacht werden und was die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ bedeutet. Beispiele aus Brandenburg helfen, Demokratie im Alltag zu verstehen.

Was meinen wir, wenn wir Demokratie sagen?

Anscheinend lässt sich diese Frage leicht beantworten, indem man sie nicht beantwortet, sondern sich an das Grundgesetz hält. Denn die Grundsätze unseres Demokratie-Begriffs sind im Grundgesetz festgeschrieben. Im Artikel 20 heißt es in Satz 1:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Dieser Artikel des Grundgesetzes bestimmt also die Demokratie als Grundlage unserer Verfassungs- und Rechtsordnung. Im Rahmen dieser Verfassungsordnung nimmt die Bundesrepublik Deutschland ihre soziale Verantwortung für die gesamte Gesellschaft wahr – und sie tut das als ein Bundesstaat. In dieser Staatsform teilen sich der Bund und die Länder, die diesen Bund bilden, die politische Verantwortung – und die Macht. Die Befugnisse der Verfassungsorgane sind im Grundgesetz beschrieben.

 

Demokratie – eine Erfindung der Griechen?

Als die Griechen in der Antike das Prinzip der Demokratie einführten, hatten sie es mit sehr überschaubaren Körperschaften zu tun. In einigen griechischen Städten, wählten die Bürger durch Losentscheid diejenigen aus, welche die Bürgerschaft politisch führen sollten. Die Volksversammlungen, besser Bürgerversammlungen selbst blieben auch überschaubar, denn durchaus nicht alle Einwohner einer griechischen Stadt waren auch Bürger. 

Zunächst gehörten Zugereiste nicht dazu, mögen sie auch reich oder von wirtschaftlicher Wichtigkeit gewesen sein. Auch Frauen genossen kein Bürgerrecht, Sklaven und andere Abhängige ebenfalls nicht. An den Bürgerversammlungen nahmen nur Männer teil, die älter als 30 Jahre waren. So reduzierte sich selbst in der Blütezeit der Athenischen Herrschaft in Attika bei einer Gesamtbevölkerung des Stadtstaates von 300.000 Einwohnern die Anzahl der stimmberechtigten erwachsenen Männer auf maximal 60.000. Viele von ihnen waren Bauern und lebten in einem Umkreis von bis zu 70 Kilometer um Athen. 

Bei aller Einschränkung, die den Umfang des demokratischen Handelns beschränkte – es gab etwas prinzipiell Neues in der attischen Demokratie, das bis heute zum Grundbestand unseres Demokratieverständnisses gehört: Die bürgerschaftlich organisierte griechische Polis-Gesellschaft wählte sich ihre Regierung selbst. Das heißt, dass sie die Herrschaft des Adels, der Fürsten und Könige nicht mehr als selbstverständlich oder göttergegeben hinnahm.

Aber: Angela Pabst hat in ihrem Buch über die athenische Demokratie  darauf aufmerksam gemacht, dass eine ungenaue Übersetzung des griechischen Begriffs zu einem Grundirrtum führen kann: nämlich dass Demokratie schon vom Namen her „Volksherrschaft“ heiße und folglich, was Demokratie heiße, auch Volksherrschaft sei. Das griechische „kratein“, das für den zweiten Bestandteil des Wortes Demokratie verantwortlich ist, meint eben gerade nicht „herrschen“ (anders als das griechische „archein“, das in „Monarchie“ ausdrückt, dass ein Einzelner herrscht und in „Anarchie“, dass niemand herrscht). Es meint vielmehr „Macht ausüben“. In der Demokratie „herrscht“ nicht das Volk; der „demos“ besitzt die Macht, die Herrschenden im Zaum zu halten (ihnen die politische Richtung vorzugeben, ihr Personal zu bestimmen usw.).

Darum auch formuliert der Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes als demokratische Maxime:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

Ein wunderbarer elementarer deutscher Hauptsatz. Er sagt nicht, dass das Volk die Staatsgewalt ist, dass sie ihm irgendwie innewohnt. Er sagt, dass sie vom Volk ausgeht, dass das Volk sie ausübt – und der Absatz 2 sagt auch, wie das geschieht: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Das Volk herrscht nicht, es autorisiert und legitimiert die Herrschaft, und eine so legitimierte Herrschaft schafft sich Organe der Staatsgewalt. Das sind die Grundlagen der repräsentativen Demokratie, wie sie das Grundgesetz beschreibt.

 

Mehrheit entscheidet. Ist das demokratisch?

In der liberalen Demokratie, schreibt der Philosoph Hermann Lübbe, „gilt Mehrheit vor Wahrheit.“  Jeder – wie auch immer geartete – Wahrheitsanspruch einer Ideologie, eines politischen Programms oder einer Partei muss mehrheitsfähig sein, um normative Kraft zu gewinnen. Aber die Mehrheitsregel kann „in einem liberalen Gemeinwesen nur deswegen gelten, weil die Lebensbereiche maximal eingegrenzt sind, die der Geltung des Mehrheitsprinzips unterworfen sein sollen.“  

Diese Einhegung des Mehrheitsprinzips findet sich im Grundgesetz im sogenannten Grundrechtskatalog der Artikel 1 bis 19. Die Menschen- und Bürgerrechte, „deren Expansion die Geschichte des europäischen und amerikanischen Verfassungsrechts wesentlich ausmacht, definieren ja genau diejenigen Lebensbereiche, an deren Grenzen die Zuständigkeit demokratischer Willensbildung prinzipiell enden soll.“  

 

Volksdemokratien – kann es sie geben?

Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte die Sowjetunion in den Ländern Ost- und Mitteluropas, die sie beherrschte, politische Systeme nach sowjetischen Vorbild. Sie nannten sich Volksdemokratien. Mit dieser Verdoppelung des Volks im Begriff sollte der besondere Charakter des Herrschaftsmodells unterstrichen werden. sollte  
Ebenso verfuhren Kommunisten bei der Ausweitung ihrer Herrschaft in Ostasien. 1949 sprach Mao Tse-tung, noch vor Gründung der Volksrepublik China, von der „demokratischen Diktatur des Volkes“. 

Wie eine demokratische Diktatur aussehen sollte, erklärte er nicht im Einzelnen, aber sehr grundsätzlich: „Wer ist das Volk? Im gegenwärtigen Stadium setzt sich das Volk in China aus der Arbeiterklasse, der Bauernschaft, dem städtischen Kleinbürgertum und der nationalen Bourgeoisie zusammen. Unter Führung der Arbeiterklasse und der Kommunistischen Partei schließen sich diese Klassen zusammen, um ihren eigenen Staat zu bilden und ihre eigene Regierung zu wählen; sie üben eine Diktatur, eine Alleinherrschaft über die Lakaien des Imperialismus aus …“ 

Diesem Modell folgten die meisten kommunistisch regierten Länder bis 1989. Die Kommunistische Partei schloss das „Volk“ unter ihrem Kommando zusammen. In der DDR hieß das bis zum Schluss „Antifaschistisch-demokratischer Block“ und „Nationale Front“. Gleichzeitig bestimmte die alles beherrschende Partei, wer zum „Volk“ gehörte und wer als Feind daraus ausgeschlossen wurde. Seine eigentliche Legitimation empfingen die Volksdemokratien nicht aus demokratischen Wahlen, sondern aus der von Marx-Apologeten herbeifantasierten „Historischen Mission der Arbeiterklasse“ und der unverrückbaren Überzeugung, über die einzig wahre „wissenschaftlicher Weltanschauung“ zu verfügen: Somit bekam das Regierungshandeln der Kommunistischen Parteien von vornherein den Charakter von Naturgesetzen.

Der Glaube, die „gesellschaftlichen Gesetze“ erkannt zu haben und sie „wissenschaftlich“ anzuwenden, setzte jenen Unfehlbarkeitsanspruch frei, der Wahlhandlungen – oft genug propagandistisch als „Volkswahlen“ bezeichnet – zu durchsichtigen Akklamationsveranstaltungen machte. Brechts ironisch gemeinter Vorschlag nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953, ob es nicht besser wäre, die Regierung löse das Volk auf und wähle ein neues, entsprach – und das ist die eigentlich Ironie – dem tatsächlichen Wollen der regierenden Kommunisten: Hier wurde erzogen und weitergebildet, organisiert und agitiert, politisch-ideologischer Arbeit unterworfen, was das Zeug hielt. 

Und die Bevölkerung spielte den Regierenden vor, was sie sehen wollten, gingen kollektiv zum Zettelfalten, wenn sie zur „Wahl“ aufgerufen wurden. Umso überraschter waren die Regierenden, als ihnen in Leipzig, im Herbst 1989, die Mitteilung entgegengerufen wurde: „Wir sind das Volk!“ Das Volk forderte jetzt Demokratie ein. Wenn es in der DDR jemals eine Volksdemokratie gegeben hat, dann am 18. März 1990, als die Bürger mit einer Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent für eine grundsätzliche Veränderung der politischen Verhältnisse votierten.

 

Ist Demokratie zustimmungspflichtig?

Demokratisch verfasste Gemeinwesen unterscheiden sich von alten Monarchien und modernen Diktaturen dadurch, dass sie ihre politische Führung selbst bestimmen. Und sie unterscheiden sich von nichtdemokratisch regierten Gemeinwesen auch dadurch, dass es keine Zustimmungspflicht zu ihren Grundsätzen gibt. Zum Wesen einer liberalen Demokratie gehört nicht nur das Recht auf Teilhabe, sondern auch das Recht auf Distanz.

Der Philosoph und Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde ist mit einem Satz in die Geschichte eingegangen: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“  Der Staat kann die Zustimmung der Bürger zum Grundgesetz nicht erzwingen, ohne selbst das Grundgesetz zu verletzen. Ja, er darf die Zustimmung nicht einmal verlangen, er muss Gleichgültigkeit ihm gegenüber hinnehmen, er muss sogar Ablehnung akzeptieren können. Er hat lediglich die Einhaltung der Gesetze – und zuvörderst des Grundgesetzes – zu sichern. „Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit Willen, eingegangen ist.“ Böckenförde formulierte das 1964. 

Fünf Jahre später sagte Willy Brandt in seiner Regierungserklärung: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Er war sich des Wagnisses wohl bewusst. „Mitbestimmung, Mitverantwortung in den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft wird eine bewegende Kraft der kommenden Jahre sein. Wir können nicht die perfekte Demokratie schaffen. Wir wollen eine Gesellschaft, die mehr Freiheit bietet und mehr Mitverantwortung fordert.“ 

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Polizisten vor einem Transparent mit der Aufschrift "Deutschland den Deutschen"
© Gregory Gilbert-Lodge

Demokratie und Extremismus

Beide Begriffe sind politisch und wissenschaftlich umstritten. Wo fängt Extremismus an? Je nach Standpunkt wird er links, rechts oder im islamistischen Spektrum verortet. Die Mitte der Gesellschaft gerät dabei oft aus dem Blickfeld.

BLPB, April 2023 (zuerst erschienen im Mai 2013).

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Kommentare

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Der Sinn dieses Beitrags ist relativ sinnlos bitte verbessern sie dies schleunigst, sonst werde ich relativ zornig!

LG Ayrifiq.D

Vielen Dank für den klaren Artikel. Ich finde die Demokratie gut erklärt. Jedoch, was wurde seit den Coronamaßnahmen verändert? Warum werden Kritiker, die gegen die Informationszensur, die Diffamierung von Ungeimpften oder die Verfolgung von neutral forschenden Wissenschaftlern friedlich auf die Straße gehen, als Gegner der Demokratie bezeichnet? Und als Rechtsextremisten bezeichnet, obwohl das allerhöchstens auf eine verschwindend kleine Minderheit zutrifft?

nutzlos, im grosssen und ganzen sollten sie sich eigentlich selber im klaren sein das diese aussagen hier für unaufgeklärte leser nutzlose informationen sind. die wichtigsten merkmale einer demokratie wurden hier nicht aufgezählt

Im Text heißt es: "Zu den Kernelementen für demokratisch organisierte Staaten gehören demnach Grundrechte, demokratische Wahlen, die Gewaltenteilung, das Rechtsstaatsprinzip, das Vorhandensein eines Parlaments sowie eine Öffentlichkeit mit freien Medien."

Ergänzen Sie gern weitere Elemente, die Ihnen wichtig sind und die hier nicht aufgeführt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Landeszentrale

Zu behaupten der Artikel wäre nutzlos ist nicht richtig, jedoch finde ich die aufgelisteten Kernelemente, gerade im Bezug auf die Platzierung im Text, problematisch.

Ein Parlament als Kernelement für eine Demokratie mit-aufzulisten und dann im Folgenden erst auf die Differenzierung zwischen parlamentarischer (indirekter) und direkter Demokratie einzugehen muss für Laien verwirrend sein.

Eine Demokratie setzt grundsätzlich kein Parlament voraus, jedoch gibt es fest etablierte Demokratieformen (wie in Deutschland), in denen es sich durch ein solches auszeichnet. Die repräsentative Demokratie.

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