
2013 soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums ein im vergangenen Jahr zwischen Deutschland und der Schweiz ausgehandeltes Steuerabkommen in Kraft treten. Es hat u.a. zum Ziel, die Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz zu regeln. Während der deutsche Bundesfinanzminister den Vertrag verteidigt, sehen etliche Bundesländer, darunter auch Brandenburg, erhebliche Nachteile auf sich zukommen und verweigern ihre Zustimmung.
Während Wolfgang Schäuble darauf hofft, dass „unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen beiden Staaten hergestellt wird“, befürchtet Brandenburg, dass die Steuerehrlichkeit geschwächt würde. Das Abkommen solle deshalb neu verhandelt werden.
Welche neuen materiell-rechtlichen Regelungen enthält das Abkommen? Stärkt es das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger? Wie sieht man als Schweizer die getroffenen Vereinbarungen? Diese und andere Fragen sollen in der Veranstaltung beantwortet und diskutiert werden.
Gäste:
- Tim Guldimann, Botschafter der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland
- Prof. Dr. Uwe Hellmann, Universität Potsdam
- Prof. Dr. Lorenz Jarass, Hochschule RheinMain
Moderation:
- Daniela Trochowski, Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen Brandenburg
Eine Kooperationsveranstaltung mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
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Kommentare
KommentierenVielen Dank !
Nachträglich aber sehr herzlich vielen Dank für den 'erfreulichen Umgang' (Moderation / Diskussion) mit einem recht 'sperrigen' Thema !
Eigenes Fazit: da wird also (aus Schweizer Sicht) der teurere Weg gewählt (im Vergleich zum Informations-Austausch (AIA)), um mittels anonymer Abführung von Abgeltungsbeträgen Altfälle zu legalisieren und künftig (weitestgehend) "Weißgeld" zu verwalten - gleichzeitig aber die Zahl der Informations-Ersuche deutlich limitiert und die Verwertung von Steuerdaten / CDs ganz untersagt bzw. eingeschränkt (die Wahrnehmung und Definition von 'aktiv' bzw. 'passiv' ist hier ja offenbar, je nach Zeitpunkt, Lesart und Befragtem, höchst unterschiedlich). Notwenige Einschränkung angesichts legalisierter Altfälle ? Notwenig angesichts umfassender 'Weißgeld'-Verwaltung ?
Ergänzend die Straffreiheit für Bankangestellte, ganz pauschal über die Steuerhinterziehung hinaus auch für Steuerbetrug mit aktiver Beihilfe - eine ganz besondere Form von 'Rechtsfrieden'.
Wie auch immer, der im Einführungsvortrag genannte Begriff 'Scheinverlagung' hat ja ohnehin eine hübsche Doppeldeutigkeit.
Hoffe, dass die Landeszentrale weiterhin Veranstaltungen dieser Art zu Themen der Finanzwirtschaft anbieten wird.
Gute Veranstaltung, gute Moderation
Eine hochkarätige Besetzung traf sich da gestern in der Landeszentrale zu einem sehr speziellen und verästelten Thema. Danke, Frau Trochowski für die faire Moderation und das völlig unideologische Agieren! Die Bandbreite der Probleme wurde sehr gut deutlich.Aber wie nun entscheiden? Da sieht man, wie schwierig es ist, in der Politik die divergierenden Interessen zu bündeln.
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