Am 10. März 1934 tagte das Erbgesundheitsgericht Potsdam erstmals in den Räumen des Gerichtsgebäudes in der Lindenstraße 54/55. Auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ beschloss es bis zum Ende der NS-Diktatur die Zwangssterilisation von mehr als 3.300 Menschen. Im Deutschen Reich wurden mehr als 360.000 psychisch und physisch Kranke, Sinti und Roma sowie sozial schwache Menschen, die als „asozial“ abgestempelt wurden, Opfer der NS-„Rassenhygiene“.
Das erklärte Ziel der Nationalsozialisten, die Gesellschaft nach erbbiologisch-rassistischen Ordnungsideen umzubauen, radikalisierte sich bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges in der NS-„Euthanasie“. Viele der zuvor zwangssterilisierten Menschen wurden in dieser systematisch organisierten Krankenmordaktion umgebracht. Das „Euthanasie“-Programm begann fast zeitgleich im besetzten Polen und im Deutschen Reich, später in Frankreich und der Sowjetunion.
Am 1. September begehen wir den 77. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann. Aus diesem Anlass erinnert die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße mit einem Vertragsabend an die Opfer des als „Euthanasie“ verharmlosten Mordprogramms.
Vortrag: Uta Gerlant, Vorstand der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße
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