Kommunalaufsichtsbehörden
Kommunalaufsichtsbehörden
Die Kommunalaufsichtsbehörden sind die Landrätin oder der Landrat (bei kreisangehörigen Städten, Gemeinden sowie Verbandsgemeinden und Ämtern); das Ministerium des Innern und für Kommunales bei kreisfreien Städten und Angelegenheiten der Landkreise als Selbstverwaltungskörperschaft.