Die Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden sind in eigener Verantwortung zu erfüllen, d. h. frei von jeder staatlicher Bevormundung und nur in Bindung an Gesetz und Recht. Den Gemeinden ist das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Selbstverwaltungskörperschaften sind ein Teil der gegliederten Demokratie „von unten nach oben“. Sie stellen eine dezentralisierte, partizipative und bürgerschaftliche Verwaltungsebene dar.