NPD-Verbot

Die Bundesländer wollten die NPD vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verbieten lassen. Die Richter lehnten dies ab. Die Diskussionen um das Verbot sind ein eindrückliches Beispiel für die Praxis der Gewaltenteilung, einem Grundmerkmal unseres Rechtsstaates.

NPD Verbotsschild
Foto: Prokura | flickr.com

Es hat bereits mehrere Versuche gegeben, die NPD als verfassungsfeindliche Organisation verbieten zu lassen. Zuletzt entschied das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 gegen ein Verbot, weil die Partei inzwischen zu bedeutungslos sei. Die Richter verwiesen aber auf die Möglichkeit, der rechtsextremen NPD die staatliche Parteienfinanzierung zu streichen.

Einen entsprechenden Antrag haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat im Juli 2019 beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Es wird damit gerechnet, dass die Beweisaufnahme längere Zeit in Anspruch nimmt, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Die Diskussionen um das NPD-Verbot sind ein eindrückliches Beispiel für die Praxis der Gewaltenteilung, einem wesentlichen Merkmal des Rechtsstaates.
 

Chronologie der Ereignisse

  • 2003 scheiterte ein erster Antrag auf ein Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Verfassungsschutz hatte Informanten (V-Männer) in der NPD platziert, was nach Ansicht der Richter eine präzise Unterscheidung von Parteiaktivitäten und Verfassungsschutz-Initiativen verhinderte.
     
  • Die Ermittlungen zur Mordserie der rechtsextremen, terroristischen Vereinigung NSU belebten auch die Debatte um ein Verbot der NPD neu. Am 3. Dezember 2013 reichte der Bundesrat - das heißt die Bundesländer - einen Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Bundesregierung und Bundestag unterstützten die Klage wegen Zweifeln an den Erfolgaussichten nicht.
     
  • Am 7. Dezember 2015, nach zweijähriger Prüfung, eröffneten die Richter in Karlsruhe das Hauptverfahren. Am 1. März 2016 begannen die mündlichen Verhandlungen.
     
  • Am 17. Januar 2017 entschieden die Richter gegen den Antrag: Die NPD sei zu bedeutungslos. Für ein Verbot sei der Einfluss einer Partei und damit ihre Chancen, an die Macht zu kommen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden, aber eine wichtige Voraussetzung. Die Richter verwiesen zugleich auf ein politisches Instrument, das eingesetzt werden könnte: die Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung.
     
  • Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag den Ausschluss der staatlichen Teilfinanzierung und steuerlichen Begünstigung von verfassungsfeindlichen Parteien. Dafür wurde das Grundgesetz (GG) Art. 21 geändert. Nach dem neu eingefügten Artikel 21 Abs. 4 GG entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Ausschluss.
     
  • 19. Juli 2019 Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat reichen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Antrag ein, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
Parteienverbote

Die Terrorserie des rechtsextremen NSU hat die Debatte um ein NPD-Verbot neu belebt. Ein aktuelles Forschungsprojekt könnte Argumente für Befürworter und Gegner eines Verbots aus historischer Perspektive liefern. Im Fokus: die staatliche Verbotspolitik der Bundesrepublik.

Mit dem Recht gegen Rechtsextremismus

Trotz des erneuten Scheiterns des Antrags auf ein Verbot der NPD ist das Verbotsverfahren bemerkenswert, denn es geht um nichts weniger als die Frage, wie man den Rechtsextremismus in diesem Land mit rechtlichen Mitteln bekämpfen kann.

Dieser Weg wird disktutiert, so lange es die Partei gibt, also seit 1964. 2003 war ein erstes Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Grund damals: vom Verfassungsschutz eingeschleuste Parteimitglieder (V-Männer). Die Richter vermochten nicht zweifelsfrei zu klären, wer die NPD lenkt: der Staat in Gestalt der V-Leute oder rechtsextreme Parteistrategen. Seitdem galt die Partei Vielen als "unverbietbar".*

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Die Vorbereitungen auf das neue Verfahren waren deshalb akribisch. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat 2.649 Belege zusammengetragen, die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen sollen. Die Sammlung dokumentiert Antisemitismus, Rassismus und Gewaltbereitschaft.

Auf dieser Grundlage stimmte der Bundesrat am 14. Dezember 2012 einem neuerlichen Verbotsantrag zu. Auch die deutsche Bevölkerung war zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich für ein Verbot. Zwei Drittel der Deutschen stimmten in Umfragen dafür. 22 Prozent sprachen sich dagegen aus. Bundesregierung und Bundestag lehnten ein Verbot hingegen ab und setzen weiter auf politische Mittel im Kampf gegen rechts. Das heißt zum Beispiel, dass mehr finanzielle Mittel für geeignete Programme und Initiativen ausgegeben werden sollen.

"Man soll es besser bleiben lassen"

Nicht zuletzt der unsichere Ausgang des Gerichtsverfahrens spielte eine Rolle bei den Verbotsgegnern. Denn um ein Verbot zum Erfolg zu führen, muss eine aggressiv-kämpferische Haltung in der Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zumindest zu beeinträchtigen, nachgewiesen werden.

Wenn wir einen Schulterschluss haben, dann sind wir auch wieder in der Lage, anzugreifen dieses System! Auf der Straße – und in den Parlamenten! [...] Udo Pastörs (2009), bis März 2016 Mitglied des Landtags Mecklenburg-Vorpommern als Fraktionsvorsitzender der NPD

Gerade dies sei schwierig nachzuweisen, meinten Kritiker wie der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag (2009 bis 2015), Wolfgang Bosbach. Hans-Peter Friedrich sah während seiner Amtszeit als Bundesinnenminister (2011 bis 2013) in einem Verbotsverfahren sogar eine Stärkung der NPD. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert wandte sich gegen einen eigenen Verbotsantrag des Bundestags. Das angestrebte Verfahren sei lediglich ein Reflex auf die NSU-Morde: „Man soll es besser bleiben lassen.“

Am 17. Januar 2017 bestätigten die Richter in Karlsruhe mit ihrem Urteil diese Einschätzung.

Was hat das Verfahren bewirkt?

Die öffentliche Debatte hatte die NPD ohne Zweifel unter Druck gesetzt. Sie reichte selbst einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein, um ihre Verfassungstreue prüfen zu lassen. Die Kontroverse um ein Verbotsverfahren, so ihr Argument, wirke wie ein faktisches Parteiverbot. Das Bundesverfassungsgericht wies dies zurück: Öffentliche Stellen seien nicht gehindert, das Für und Wider eines Verbots sachlich zu diskutieren. Die Richter in Karlsruhe lehnten den Antrag Anfang März 2013 ab. Für solch eine Feststellung in eigener Sache sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vor (Az: 2 BvE 11/129).

Ende März 2014 beantragte die NPD dann (erfolglos) die Einstellung des gegen sie laufenden Vorverfahrens und begründete dies mit einer möglichen NSA-Überwachung.

Im Oktober 2016 kassierte die NPD auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage. Sie hatte Beschwerde eingereicht, weil sie in Deutschland als verfassungswidrig gebrandmarkt werde und deshalb unzulässige Nachteile hätte. So sei sie daran gehindert worden, an Wahlen teilzunehmen. Die Straßburger Richter wiesen die Beschwerde als unbegründet ab.

In dem seit März 2016 laufenden Hauptverfahren über das Verbot der NPD wurde die Partei erneut von Anwalt Peter Richter vertreten.

Folgen eines Parteiverbots und Folgen des Urteils

Welche Folgen hat ein Parteiverbot? Zum einen erhält eine Partei, die verboten ist, keine öffentlichen Gelder mehr. Damit wäre eine wichtige Finanzierungsquelle der rechten Szene verschlossen. Andererseits standen mit Neugründungen wie "Die Rechte"  , der "III. Weg", "Die Identitären" und den sogenannten Reichsbürgern schon vor dem Urteil andere rechtsextreme Parteien und Gruppierungen bereit.

Auch so genannte Kameradschaften und freie Kräfte der Neonazi-Szene sind bereits unterhalb der Parteienschwelle aktiv. Das Gefährliche an dieser Option: Anders als die NPD können sich die weniger formal organisierten Kräfte leichter der Beobachtung und Kontrolle durch den Staat und die Zivilgesellschaft entziehen.

Dei Befürworter eines Verbots waren enttäuscht und hielten das Urteil für das falsche Signal. Die NPD feierte es in den Online-Medien als ihren Sieg. Bereits zum zweiten Mal ist ein Verbotsantrag gegen sie gescheitert.

Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwege warnt vor einer Radikalisierung der NPD, die nach dem Urteil alle Hemmungen verlieren könnte.

Die NPD ist das organisatorische Rückgrat des deutschen Rechtsextremismus seit ihrer Gründung 1964."

Schließlich ist das Urteil aber auch ein Signal an die Politik. Denn auch die Bundesregierung ist verstärkt in der Pflicht. Wenn auf politische Mittel im Kampf gegen rechts gesetzt wird, so darf eine dauerhafte finanzielle Unterstützung von Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus keine politische Formel und leere Worthülse sein.

BLPB, Dezember 2012 (zuletzt bearbeitet im Juli 2019)

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