Konnexitätsprinzip
Konnexitätsprinzip
Überträgt das Land oder der Bund den Gemeinden Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder Auftragsangelegenheiten, so hat es alle Kosten zu erstatten, die durch die Übertragung verursacht werden (§ 2 Kommunalverfassung).